FAQ Neuberufene
Für Ihre Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Start an der Universität haben wir Informationen und Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner zusammengestellt.
Sollten Sie keine Antwort auf Ihre Frage finden, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Personal
Wie kann ich mich zum Thema Umzugskosten informieren?
Auf der Seite Umzugskosten finden Sie die wichtigsten Formulare und Informationen zum Thema Umzugskosten. Bei Fragen wenden Sie sich gern an die jeweiligen Ansprechpartnerinnen in der Personalabteilung (Team 631).
Wie kann ich mich zum Thema Trennungsgeld informieren?
Auf der Seite Trennungsgeld finden Sie die wichtigsten Formulare und Informationen zum Thema Trennungsgeld. Bei Fragen wenden Sie sich gern an die jeweiligen Ansprechpartnerinnen in der Personalabteilung (Team 631).
Was ist bei der Verbeamtung zu beachten?
Das Ernennungsverfahren zur Verbeamtung bei der Freien und Hansestadt Hamburg ist gesetzlich geregelt. Mit Ihrer Rufannahme wird das Ernennungsverfahren seitens der Universität eingeleitet. Sie werden in diesem Rahmen von Ihrer Sachbearbeiterin bzw. Ihrem Sachbearbeiter im Personalservice angeschrieben und um Übersendung der genau definierten Unterlagen gebeten. Auch zum erforderlichen Nachweis der gesundheitlichen Eignung erhalten Sie Informationen durch den Personalservice.
Das Ernennungsverfahren dauert bis zur Aushändigung der Urkunde ca. 3 Monate. Mit dem Empfang Ihrer Ernennungsurkunde sind Sie zur Professorin bzw. zum Professor an der Universität Hamburg ernannt. Bei Fragen wenden Sie sich am besten direkt an Ihre Personalsachbearbeiterin bzw. Ihren Personalsachbearbeiter (Team 631).
Werde ich als Professorin, bzw. Professor, auf Lebenszeit ernannt?
Der Zeitraum Ihrer Ernennung ist von der zu besetzenden Professur und Ihren bisherigen Tätigkeiten abhängig. Die Ernennung zur Juniorprofessorin bzw. zum Juniorprofessor erfolgt in einem Beamtenverhältnis auf Zeit für zunächst 3 Jahre. Nach einer erfolgreichen Zwischenevaluation wird das Dienstverhältnis um weitere 3 Jahre verlängert. Für unbefristete Professuren gilt, dass die Ernennung in der Regel zunächst in einem Beamtenverhältnis auf Probe erfolgt. Die Probezeit beträgt ein Jahr. Die fachliche Eignung für die Ernennung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit wird durch eine vom Personalservice angeforderte Beurteilung/Laudatio durch das Dekanat nachgewiesen. Die Verbeamtung auf Lebenszeit erfolgt durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde. Unter bestimmten Voraussetzungen wird mit der Ernennung zur Professorin bzw. zum Professor direkt das Ernennungsverfahren auf Lebenszeit eingeleitet.
Ist für die Verbeamtung eine Altersgrenze zu beachten?
Grundsätzlich gilt eine Altersgrenze für die Verbeamtung von 50 Jahren. Bei Überschreitung der Altersgrenze klärt die Stabsstelle Berufungen in einem Vorverfahren mit dem Personalamt, ob eine Verbeamtung grundsätzlich (bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen) erfolgen kann.
Ich bin bereits an einer Hochschule verbeamtet. Was muss ich beachten?
Für ein bereits bestehendes Beamtenverhältnis empfehlen wir, bei Ihrem jetzigen Dienstherrn Sonderurlaub unter Fortfall der Bezüge zu beantragen, damit das Beamtenverhältnis zeitlich nicht unterbrochen werden muss. Sofern Sie bereits bei einem anderen Dienstherrn ernannt sind, wird mit Aushändigung der Urkunde an der Universität Hamburg Ihr jetziger Dienstherr über Ihre Ernennung informiert; das dortige Beamtenverhältnis erlischt dann kraft Gesetzes.
Bei Fragen steht Ihnen Ihre Personalsachbearbeiterin bzw. Ihr Personalsachbearbeiter (Team 631) gerne zur Verfügung.
Was ist bzgl. meiner Krankenversicherung zu beachten?
Auch für Beamte besteht eine Krankenversicherungspflicht. Aufgrund des Beihilfeanspruchs (mindestens 50%) erfolgt dies in vielen Fällen durch den Abschluss einer ergänzenden Teilversicherung in der privaten Krankenversicherung. Möglich ist aber auch z.B. eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Seit 01.08.2018 besteht die Möglichkeit, dass sich die FHH an den Kosten hierfür beteiligt (sog. „pauschale Beihilfe“). Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite Beihilfe für Beamte.
An wen kann ich mich für Auskünfte über mein Ruhegehalt wenden?
Bei der Berechnung der Höhe der Versorgungsleistung werden die ruhegehaltfähigen Dienstzeiten nach dem Hamburgischen Beamtenversorgungsgesetz (HmbBeamtVG) zugrunde gelegt. In gewissem Umfang können auch Ausbildungs- und sog. Vordienstzeiten berücksichtigt werden. Grundsätzlich wird eine Entscheidung über die verbindliche Anerkennung von Vordienstzeiten erst bei Eintritt des Ruhestandes getroffen. Für eine Vorabauskunft können Sie sich nach der Ernennung zur Beamtin bzw. zum Beamten der Freien und Hansestadt Hamburg an das Zentrum für Personaldienste wenden.
Welche Personalentwicklungsangebote kann ich als Neuberufene, bzw. Neuberufener, nutzen?
Mit dem Fokus auf die Themen Führung und Zusammenarbeit haben Sie als Professorin oder Professor die Möglichkeit, ein Führungskräftecoaching in Anspruch zu nehmen sowie auf Sie zugeschnittene Führungsprogramme zu besuchen. Sie finden vielfältige Angebote rund um das Thema Karriere innerhalb unseres Karriereentwicklungszyklus. Neben den Angeboten für alle Beschäftigten gibt es spezifische Angebote für Juniorprofessorinnen und -professoren sowie für Nachwuchsgruppenleitungen. Weitere Informationen und Angebote finden Sie auf den Seiten der Personalentwicklung.
Wie stelle ich mein Personal ein?
Informationen zu den Verfahrensschritten bei Personaleinstellungen finden Sie auf der Seite Personaleinstellung.
Kann der im Berufungsangebot zugesagte Umfang und die Wertigkeit für Mitarbeiterstellen abgesenkt bzw. erhöht werden, so dass sich die Besetzungsdauer verlängert bzw. verkürzt?
Begründete Anpassungen von Berufungszusagen werden im Einzelfall in Absprache mit der Fakultät geprüft, da hierbei bestimmte Voraussetzungen gegeben sein müssen. Bitte wenden Sie sich daher zunächst an Ihr Dekanat bzw. Ihren Fachbereich für weitere Abstimmungen.
Kann ich selbst entscheiden, in welchem Zeitraum innerhalb der Gültigkeit des Berufungsangebots die zugesagten Personalmittel ausgegeben werden?
Die Gültigkeit der Zusagen im Berufungsangebot umfasst fünf Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums besteht grundsätzlich ein Entscheidungsspielraum bei der Stellenbesetzung und Verausgabung von Mitteln, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Bitte wenden Sie sich daher zunächst an Ihr Dekanat, über das die weitere Abstimmung erfolgt.
Besoldung
Wie setzt sich mein Gehalt zusammen? Gibt es leistungsbezogene Zulagen?
Die Höhe der Besoldung richtet sich nach dem Hamburgischen Besoldungsgesetz. Auf der folgenden Webseite finden Sie die aktuellen Werte.
Juniorprofessuren erhalten im Falle einer positiven Zwischenevaluation in der zweiten Phase ihrer Professur eine monatliche Zulage von 260 EUR.
Bei einer Berufung nach W2 oder W3 werden zusätzlich zum Grundgehalt unbefristete Grundleistungsbezüge gewährt. Daneben können Berufungs-Leistungsbezüge gewährt werden. Bei der Entscheidung über die Höhe der Leistungsbezüge berücksichtigen wir das bisherige Gehalt, die Anzahl der Rufe, die Höhe anderer Angebote, das Gehaltsgefüge an der Universität Hamburg und insbesondere die zu erwartenden Leistungen in Forschung und Lehre.
Besondere Leistungsbezüge
Für W2- und W3-Professuren besteht die Möglichkeit, besondere Leistungsbezüge entsprechend eines Kriterienkatalogs zu beantragen.
Funktionsleistungsbezüge
Leistungsbezüge für die Wahrnehmung von Funktionen in der Leitung einer Hochschule, Fakultät oder Organisationseinheit können gemäß den gesetzlichen Regelungen gewährt werden.
Sonstige Bezügebestandteile
Zusätzlich zum Grundgehalt können Sie einen sogenannten Familienzuschlag in gesetzlicher Höhe erhalten, der von Ihrem familiären Status abhängig ist, und können vermögenswirksame Leistungen beantragen.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Stabsstelle Berufungen.
Forschungs- und Lehrzulage
Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrer kann aus Drittmitteln, die sie für Forschungs- oder Lehrvorhaben der Hochschule einwerben oder diese Vorhaben durchführen, eine Forschungs- und Lehrzulage entsprechend der gesetzlichen Regelungen gewährt werden.
Im KUS-Portal finden Sie weitere Informationen zur Forschungs-/Lehrzulage.
Wohnung, Kinderbetreuung und Dual Career
Finde ich Unterstützung bei der Stellensuche für meine Partnerin bzw. meinen Partner im Rahmen meiner Berufung?
Ein entscheidender Faktor während Ihrer Berufungsverhandlung kann die berufliche Karriere Ihre Lebenspartnerin bzw. Ihres Lebenspartners sein. Wir unterstützen Ihre Partnerin bzw. Ihren Partner bei der Suche nach einer adäquaten Position bzw. Anschlussmöglichkeit für den eingeschlagenen Karriereweg in Hamburg.
Mit den bestehenden guten Kontakten der Universität Hamburg zu den angegliederten Forschungsinstituten sowie zu Behörden und in die freie Wirtschaft begleiten wir in der Bewerbungsphase.
An wen kann ich mich bei Fragen zu Schulen und Kindertagesstätten wenden?
Bei der Wohnungssuche spielt häufig auch schon die Wahl der Schule eine entscheidende Rolle. Bereits zum Ruferhalt beraten wir Sie zu Kitas und Schulen und erläutern Ihnen gerne die Hamburger Systeme.
Wer berät mich zu meinen Fragen zur Wohnungssuche?
Wir sind Ihnen bei einer ersten Orientierung in Hamburg, beispielsweise der Auswahl von möglichen Stadtteilen für Ihre Unterkunft, sehr gern behilflich. Auch bei der Wohnungssuche beraten und unterstützen wir Sie. Für vorübergehende Unterkünfte empfehlen wir, direkt und frühestmöglich mit dem Gästehaus der Universität Hamburg in Kontakt zu treten. Ebenfalls zu empfehlen ist das International Housing.
Neu in der Hansestadt Hamburg und Metropolregion. Wo finde ich Unterstützung?
Die Stabsstelle Berufungen gibt Ihnen einen Einblick was die Stadt Hamburg alles zu bieten hat und informieret Sie gerne bezüglich der Kultur- und Freizeitangebote in und um Hamburg für die Familie. Wir arbeiten eng mit dem Hamburg Welcome Center (HWC) der Freien und Hansestadt Hamburg zusammen. Bei den Kolleginnen und Kollegen des HWC erhalten Sie umfassende Informationen für Neubürgerinnen bzw. Neubürger aus dem Ausland.
Forschung und Wissenschaftsförderung
Wie bringe ich meine laufenden Forschungsprojekte an die Universität Hamburg?
Wie laufende Forschungsprojekte an die Universität Hamburg gebracht werden können, ist in jedem Einzelfall unterschiedlich zu handhaben. Für einen möglichst reibungslosen Ablauf ist es wichtig, die Abteilung Forschung und Wissenschaftsförderung rechtzeitig, am besten gleich nach Rufannahme, anzusprechen.
An wen wende ich mich bei Fragen zur Forschungs-, Nachwuchs- und Drittmittelförderung?
Bitte wenden Sie sich gerne zunächst an Ihre Fakultät, um sich nach einer dort zuständigen Person zu erkundigen und Kontakt aufzunehmen.
Die Kolleginnen und Kollegen in Abteilung Forschung und Wissenschaftsförderung beraten und unterstützen Sie zu Möglichkeiten der Drittmittelförderung, zur Beantragung von Großgeräten, zur Nachwuchsförderung, zum Wissens- und Technologietransfer und zum Vertragsmanagement.
- Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner im Bereich der Nationalen Forschungsförderung
- Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner im Bereich der EU-Forschungsförderung
- Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner im Bereich der Nachwuchsförderung
- Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner im Bereich des Drittmittelmanagements
Internationales
Bitte wenden Sie sich gerne zunächst an Ihre Fakultät, um sich nach der dort zuständigen Person zu erkundigen und Kontakt aufzunehmen.
Wie kann ich ein Austauschprogramm für meinen Studiengang aufbauen oder Gastlehrende einladen?
Die Abteilung Internationales berät Sie gern zu den verschiedenen Austauschmöglichkeiten, von Erasmus+ zu Partnerschaften außerhalb von Europa, die Sie für Ihren Studiengang gern nutzen können. Auch begleitet die Abteilung Ihre Anträge zur Unterstützung Ihres Vorhabens bei Fördergebern wie dem DAAD.
Wie bekomme ich Unterstützung bei einem Forschungs- oder Lehraufenthalt im Ausland?
Die Universität Hamburg unterstützt solche Aufenthalte durch eine Reihe von verschiedenen Mobilitätsprogrammen.
- Weitere Informationen zu Mobilitätsprogrammen für Forschende und Lehrende
Welche Unterstützung gibt es für internationale Forschende?
Der Welcome Service unterstützt Sie, wenn Sie internationale Forschende – einschließlich Promovierende – zu einem Forschungs- und Lehraufenthalt ab einem Monat als Gäste nach Hamburg einladen oder planen, diese als wissenschaftliche Mitarbeitende einzustellen.
Finanzen
Wie behalte ich die Mittel meiner Berufungszusagen im Blick und an wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Ansprechpartner ist grundsätzlich die Verwaltung in Ihrer Fakultät (Verwaltungsleitung, Fachbereichsverwaltung oder Finanzcontrolling). Die Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner sind u. a. im SharePoint Kontoauszug unter dem entsprechenden Link benannt. In diesem Kontoauszug können auch jederzeit die verfügbaren Sachmittel sowie erfolgte Ausgaben für Sachmittel und Obligos eingesehen werden.
Wie kann ich wissenschaftliche Geräte beantragen?
Beantragt werden können DFG-Großgeräte über 200.000 € oder wissenschaftliche Einzelgeräte unter 200.000 €. Für die Beantragung von Geräten ist die Fachbereichs-/Fakultätsleitung erster Ansprechpartner. Zu DFG-Großgeräten und Großgeräten der Länder berät die Abteilung Forschung und Wissenschaftsförderung. Investitions- und Kommunikations (IuK)-Geräte sind bei der IuK-Haushaltskommission am Rechenzentrum zu beantragen.
Wie richte ich eine Kostenstelle, ein PSP-Element und einen SharePoint-Kontoauszug ein?
Die Einrichtung einer neuen Kostenstelle, eines neuen PSP-Elementes erfolgt bei dezentralen Berufungszusagen in Abstimmung mit dem Finanzcontrolling Ihrer Fakultät. Zum SharePoint gelangen Sie hier bzw. über das KUS-Portal.
Wen spreche ich bei Fragen zur Beschaffung an?
Die Beauftragung von Lieferungen und Leistungen (Einkauf), Auslagenerstattungen, Werkverträge, Gastvorträge, Probandenvergütungen, Vorschüsse (nicht Reisekosten), Bewirtungen und ähnlichem erfolgt im Referat Einkauf und Dienstreisen. Weitergehende Informationen finden sie im KUS-Portal oder Sie wenden sich an die Referatsleiterin bzw. den Referatsleiter.
Wie erhalte ich das HVV-ProfiTicket?
„ProfiTicket“ – so heißt das „Jobticket“ des Hamburger Verkehrsverbundes HVV, mit dem Sie günstig die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können. Weitergehende Informationen und Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner finden Sie im KUS-Portal auf der Seite HVV-ProfiTicket.
Informations- und Kommunikationstechnik
Welche Informations- und Kommunikationstechnik erhalte ich als Ausstattung im Rahmen meiner Berufung?
Generell wird Ihnen, sowie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, im Rahmen des Berufungsangebots ein sogenannter IT-Standardarbeitsplatz als Grundausstattung ohne explizite Beantragung zur Verfügung gestellt. Diese Arbeitsplätze bestehen entweder aus einem Desktop-basierten System oder aus einem Notebook mit einer Dockingstation, zusätzlichem Monitor und externer Tastatur/Maus. Es können wahlweise MS-Windows- oder Apple-Rechner ausgewählt werden, die über entsprechende Rahmenvertragspartner beschafft werden.
Diese Grundausstattung wird regelhaft über ein jährliches Informations- und Kommunikationstechnik -Verfahren, das von Ihrer Fakultät zentral beantragt wird, nach einer Betriebsdauer von fünf Jahren durch dann aktuelle Standardarbeitsplätze ersetzt. Die jeweiligen Standardkonfigurationen sind unter www.iuk.uni-hamburg.de/standardkonfigurationen.html zu finden.
Welche Software-Ausstattung erhalte ich für die Arbeitsplatzsysteme?
Das Regionale Rechenzentrum der UHH (RRZ) als zentraler IT-Provider schließt mit Softwareherstellern und -lieferanten für im Wissenschaftsbetrieb üblicherweise eingesetzte Software entsprechende Rahmenverträge ab, aus denen Sie Softwarepakete beziehen können. Standardsoftware – beispielsweise Microsoft- oder Adobe-Produkte – werden über eine UHH-interne Shoplösung beantragt.
Wie erhalte ich eine Informations- und Kommunikationstechnik-Ausstattung, die höhere Leitungsmerkmale als die Grundausstattung umfasst?
Wenn Sie im Rahmen Ihrer zukünftigen Forschungs- und Lehraktivitäten an der UHH umfangreichere Informations- und Kommunikationstechnik-Leistungen und -Funktionalitäten (Rechenleistung, Speicherplatz, spezielle Anwendungssoftware, etc.) benötigen, sollten Sie das im Rahmen der Berufungsverhandlungen mit dem Direktor des Regionalen Rechenzentrums und Vorsitzenden der IuK-Haushaltkommission der UHH, erörtern.
Je nach Größe des Bedarfs wird dieser entweder aus IuK-Investitionsmitteln der UHH unmittelbar zugesagt, oder es müssen Landes- bzw. Bundesmittel über einen IT-Großgeräteantrag nach GG Art. 143c (Großgeräte der Länder) bzw. nach GG Art. 91b (Forschungsgroßgeräte) eingeworben werden. Der Antrag wird nach Annahme des Rufes vom Berufenen erstellt und im Rahmen der jeweiligen Regelungen über die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung an die DFG gerichtet.
Die Ergebnisse bzw. Zusagen aus diesen Gesprächen werden im Berufungsangebot festgehalten. Anschließend ist die Beantragung weiterer IuK-Investitionsmittel unter Nennung des Bedarfs beim Vorsitzenden der IuK-Haushaltskommissionmöglich, entweder als IuK-Dringlichkeitsmaßnahme oder im Rahmen der jährlichen IuK-Haushaltsanträge. Informationen zum IuK-Antragsverfahren sind unter www.iuk.uni-hamburg.de/iuk-antraege.html zu finden.
Wie kann ich auf vorhandene IT-Services zugreifen?
Mit Annahme des Rufes und der Unterschrift unter die vertraglichen Dokumente wird Ihnen eine persönliche Kennung (B-Kennung) ausgehändigt. Diese B-Kennung berechtigt Sie die zentralen IT-Services – beispielsweise Studierenden- und Studiumsmanagement (STiNE), WLAN, E-Mail, UHH-Share und MS-Exchange/-Sharepoint – der UHH zu nutzen.
Die Buchung weiterer zentraler IT-Services – beispielsweise virtuelle Applikationsserver, Medieninfrastrukturen oder Registrierung von Subdomainnamen – können über die entsprechenden Verfahren beantragt werden.
Wie erhalte ich eine persönliche Webseite?
Die personenbezogenen Webseiten für Professoren werden im Rahmen der fakultätsbezogenen Darstellungen erstellt und gepflegt. Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an die redaktionell verantwortliche Stelle Ihrer Fakultät oder Einrichtung.
Lehre und Studium
An wen kann ich mich mit Fragen zur Organisation und Planung meiner Lehrveranstaltungen wenden?
Die Universität Hamburg verfügt über ein integriertes Campusmanagementsystem (STINE) ein professionelles Studienmanagement . In den Fakultäten stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Studiendekanate sowie der Studienbüros für alle Fragen um die Studien- und Prüfungsorganisation und das Lehrveranstaltungsmanagement zur Verfügung. Eine Übersicht über die Studienbüros finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Als weiteres Serviceangebot finden Sie auf der Homepage des Referats Qualität und Recht Handreichungen zu prüfungsrechtlichen und studienorganisatorischen Fragestellungen.
Wie wird das Feedback zu meiner Lehrveranstaltung erhoben?
Standardisierte Lehrveranstaltungsevaluationen werden in der Regel für alle Studiengänge (außer der Medizin) der Universität Hamburg durch die Servicestelle Evaluation oder – sofern es einen Evaluationsbeauftragten in Ihrer Fakultät gibt – von der Fakultät durchgeführt. Dort erhalten Sie auch detaillierte Hinweise zur Planung und zum Ablauf der Lehrveranstaltungsevaluation.
An wen kann ich mich bei Fragen zum Prüfungsrecht wenden?
Erste Anlaufstelle bei prüfungsrechtlichen Fragen ist in der Regel das Studienbüro bzw. -management Ihrer Fakultät. Fragen zum Prüfungsrecht beantworten Ihnen darüber hinaus gern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats Qualität und Recht. Auf der Homepage des Referats Qualität und Recht finden Sie Handreichungen zu prüfungsrechtlichen und studienorganisatorischen Fragestellungen.
Was gilt es bezüglich der Erbringung meiner Lehre zu beachten?
Ihre Lehre wird grundsätzlich in den Fakultäten erfasst. Die Höhe der Lehrverpflichtung sowie die Frage, für welche Veranstaltungstypen wie viele Lehrveranstaltungsstunden angesetzt werden können etc., regelt die aktuelle Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO) für die Hamburger Hochschulen sowie ggf. ergänzender Hinweise Ihrer Fakultät.
Welche Beratungsangebote gibt es für Lehrende im Umgang mit Studierenden?
Im Arbeitsalltag mit Studierenden können sich schwierige Situationen ergeben, wenn zum Beispiel:
Studierende sich psychisch auffällig verhalten, dauerhaft und nicht beeinflussbar Lehrveranstaltungen stören, sich aggressiv gegen andere Studierende verhalten, Mitstudierende oder Sie selber sich aufgrund ihres Verhaltens Sorgen um Studierende machen, offene Konflikte zum Beispiel in Prüfungsfragen auftreten.
In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an:
- Leitung Zentrale Studienberatung und Psychologische Studienberatung, oder
- Teamleitung Psychologische Beratung.
Im KUS-Portal finden Sie Informationen zu Angeboten der Sozialberatung.
E-Learning und Digitalisierung von Lehren und Lernen
Welche Online-Angebote zur Unterstützung der Lehre gibt es und wo finde ich Sie?
Einen Überblick über Lernplattformen (OpenOlat und Commsy) und Angebote zur Vorlesungsaufzeichnung (Lecture2Go) finden Sie im E-Learning-Portal. Ebenso werden weitere Werkzeuge für die Lehre vorgehalten, wie u.a. die Blogfarm der UHH, sowie LimeSurvey via Regionales Rechenzentrum.
An wen kann ich mich bei Fragen zur Digitalisierung von Lehren und Lernen wenden?
Nahezu jede Fakultät verfügt über ein eigenes eLearning-Büro bzw. Büro für Digitalisierung von Lehren und Lernen, das für Beratung und Support vor Ort zur Verfügung steht. Darüber hinaus ist am Hamburger Zentrum für Universitäres Lehren und Lernen ein übergreifender Fachsupport im Bereich Digitalisierung von Lehren und Lernen angesiedelt. Die einzelnen Kontakte finden Sie auf der Seite eLearning-Einrichtungen bzw. in dieser Übersicht sowie im OpenLab im Universitätskolleg DIGITAL.
Gibt es Fördermöglichkeiten an der Universität Hamburg für Lehrprojekte zur Digitalisierung?
Für innovative Lehrprojekte besteht die Möglichkeit sich um eine Förderung an den regelmäßigen Ausschreibungen des Lehrlabors des Universitätskolleg sowie der Hamburg Open Online University an der Universität Hamburg zu bewerben.
Hochschul- und Mediendidaktik
Wo finde ich hochschuldidaktische Workshops und Beratung?
Unter „HUL - Good Teaching Practice“ finden sich die Weiterbildungs- und Beratungsangebote des Hamburger Zentrums für universitäres Lehren und Lernen.
Informationen über Workshops und hochschuldidaktische Zertifikate, die Sie erwerben können, finden Sie auf der folgenden Seite des HUL. Darüber hinaus besteht auf die Möglichkeit der individuellen Lehrberatung.
Der berufsbegleitend konzipierte Masterstudiengang Higher Education (M.A.) vermittelt im Umfang von 60 Leistungspunkten forschungsorientiert vertiefende Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden der Hochschuldidaktik. Ausführliche Information zu Zielen, Konzept und Ablauf finden Sie auf der Seite des Studiengangs.
Welche weiteren Möglichkeiten gibt es, mich zu Hochschul- und Medienbildung unter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auszutauschen?
Auf der zentralen Medienplattform der Universität Hamburg Lecture2Go finden Sie Beiträge aus dem Hamburger Zentrum für Universitäres Lehren und Lernen. Im Kontext der Ringvorlesung des Hamburger Zentrums für Universitäres Lehren und Lernen werden regelmäßig Gastvorträge von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern rund um Themen zum akademischen Lehren und Lernen gehalten. Die aktuellen Veranstaltungen finden Sie auf der Seite HUL-Ringvorlesung. In Forschungskolloquien des HUL können Sie sich ebenfalls wissenschaftlich weiterbilden. Informationen dazu finden Sie auf der Seite Forschungskolloqium. Wenn Sie Kontakt zu Kolleginnen und Kollegen, die im Bereich Hochschuldidaktik und Hochschulforschung forschen, aufnehmen möchten, finden Sie hier das Forum für hochschuldidaktische Forschungsvorhaben und Nachwuchswissenschaftler/innen am Hamburger Zentrum für Universitäres Lehren und Lernen.
Forschungsdatenmanagement
Wo finde ich Unterstützung zum Management meiner Forschungsdaten?
Das Zentrum für nachhaltiges Forschungsdatenmanagement (FDM-Zentrum) bietet synergiebildende und nachhaltige Services an, um die Wissenschaft von informations-, kommunikations- und medientechnischen Spezialaufgaben und -kenntnissen zu entlasten. Dort finden Sie Unterstützung bei der Erstellung von Datenmanagementplänen für Drittmittelanträge, der langfristigen Sicherung von Forschungsdaten und der Verwaltung von Forschungsmetainformationen.
Forschungsinformationssystem (FIS)
Mit dem Forschungsinformationssystem (FIS) können die eigenen Forschungsaktivitäten zentral und übersichtlich abgebildet werden. Einführung und Anleitung finden Sie auf www.fdm.uni-hamburg.de/fis.html
Räume, Schlüssel, Lagepläne, Parkplätze
In Ihrer Fakultät gibt es für Fragen zu Räumen ggf. eine erste Ansprechpartnerin bzw. einen ersten Ansprechpartner, wie bspw. das Geschäftszimmer oder Zuständige für das Facility Management. Für die entsprechende Kontaktperson können Sie sich an Ihr Dekanat wenden. Information zu vielen Fragen rund ums Gebäude sind auf dieser Seite zusammengestellt.
Wer ist zuständig für die Renovierung meiner Räume?
Sowohl für die Planung von einfachen Renovierungsmaßnahmen als auch für umfangreiche Bau und Renovierungsarbeiten wie z. B. der Neu- und Umbau von Laboren, Fenstern und Fassaden, Änderungen von haustechnischen Anlagen ist die Abteilung Liegenschaftsmanagement zuständig. Im KUS-Portal finden Sie Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihren Ansprechpartner.
Wer ist zuständig für die Möblierung meiner Räume?
Die Beschaffung von Möbeln erfolgt in der Abteilung Liegenschaftsmanagement. Im KUS-Portal finden Sie Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihren Ansprechpartner.
Wo erhalte ich Lagepläne?
Pläne erhalten Sie in der Stabsstelle Flächenmanagement, bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Ansprechpartner nach dem Verfahren.
Wie und wo erhalte ich Schlüssel?
Das Schlüsselmanagement erfolgt durch das jeweils zuständige Serviceteam. Auf der Seite Hausmeisterdienste finden Sie Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihren Ansprechpartner sowie weitere Informationen zu sonstigen Dienstleistungen am und im Gebäude.
Wie komme ich an einen dienstlich benötigten Parkplatz?
Die Vergabe von dienstlich benötigten Stellplätzen erfolgt über ein Antragsverfahren im Referat 82, Kaufmännisches Gebäudemanagement. Im KUS-Portal finden Sie Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner.
Gesundheit, Soziales, Familie, Gleichstellung
Im KUS-Portal können Sie sich zu Angeboten und Ansprechpartnern rund um die Themen Gesundheit, Familie, Soziales (wie bspw. Konfliktberatung) und Gleichstellung informieren.