Werkverträge
Alle Arbeitsleistungen, die im Rahmen der Erledigung von Aufgaben der Universität - einschließlich Drittmittel geförderter Forschungsvorhaben - anfallen, sind grundsätzlich durch angestellte Mitarbeiter der Universität zu erbringen. Sollen kurzfristig und unterstützend Leistungen erbracht werden, die von Beschäftigten der Universität Hamburg nicht übernommen werden dürfen, kann i. d. R. auf Werk- und Honorarverträge zurückgegriffen werden.
Sollte der Wunsch bestehen, einen Werk- oder Honorarvertrag für eine Person zu schließen (natürliche Person ohne Unternehmen), wenden Sie sich mit Ihrer Bedarfsmeldung an die zuständigen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des Strategischen Einkaufs (732), Bereich Werk- und Honorarverträge.
Möchten Sie eine Person beauftragen, die für eine Firma tätig wird, wenden Sie sich bitte mit einer Bestellanforderung an Ihr zuständiges Dienstleistungszentrum. Es handelt sich um die Beauftragung einer Einzelperson, die in einer Firma angestellt ist und von dieser gesandt wird. Beauftragt und bezahlt wird die Firma, nicht die Einzelperson. Für die Einzelperson ist der Auftrag keine Nebentätigkeit, die extra vergütet wird.
Auch bei der Beauftragung einer juristischen Person (GmbH, GbR, etc.) wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Dienstleistungszentrum.
Gegebenenfalls haben Sie sich schon selbst um Vergleichsangebote bemüht, sonst können Sie sich dazu auch gerne an den Strategischen Einkauf (732) wenden.
Hier haben wir Ihnen alle wichtigen Formulare zusammengestellt:
- Hinweise zum Abschluss von Werk- und Honorarverträgen 2022 (PDF)
- Bedarfsmeldung eines Werkvertrages / Honorarvertrages (PDF, barrierefrei)
- Bedarfsmeldung einer Korrekturassistenz (DOCM)
- Hinweise zum Abschluss von Werkverträgen für Korrekturassistenzen (PDF)
- Hinweise für Gastvorträge (PDF)
- Einladung Gastdozent/in (DOCM)
- Informationen zur Vergabe 2021 (PDF)
- Informationen „Ausländische Staatsangehörige“ (PDF)
- Rechnungsvordruck (PDF)
Im Folgenden haben wir Ihnen die häufigsten auftretenden Fragen zum Werk- und Honorarvertrag zusammengestellt: