Arbeitsmedizinischer Dienst (AMD)
Welche Aufgaben hat der AMD?
Unsere Beratungsangebote und -aufgaben wenden sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Vorgesetzte und Personalratsmitglieder. Hauptaufgabe des AMD ist es, für die Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg eine umfassende arbeitsmedizinische Vorsorge bereitzustellen. Im Zusammenhang mit diesem zentralen Auftrag nimmt der AMD verschiedene weitere Aufgaben wahr:
- Wir beraten den Arbeitgeber und andere Personen, die für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung zuständig sind.
- Wir führen arbeitsmedizinische Beurteilungen durch und erfassen und werten die Untersuchungsergebnisse aus.
- Wir untersuchen und beraten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
- Wir achten auf die Durchführung des Arbeitsschutzes und die Unfallverhütung, d.h. wir begehen regelmäßig die Arbeitsstätten.
- Wir wirken darauf hin, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung gemäß verhalten.
Die Aufgaben des AMD sind im § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) verankert.
Bitte beachten Sie:
Zu Ferienzeiten oder im Fall anderer Abwesenheiten, z.B. für Besprechungen, können einzelne Tage entfallen. Bei unplanmäßigem Besuch ist daher eine Voranmeldung über das Geschäftszimmer ratsam.