Personalauswahl
Wurde eine Stelle ausgeschrieben, folgt darauf ein Personalauswahlverfahren. Für die Universität Hamburg ist es besonders wichtig, qualifiziertes und motiviertes Personal zu gewinnen, um im Wettbewerb bestehen zu können. Der Personalauswahl kommt damit eine hohe Bedeutung zu. Ziel jeden Verfahrens ist es, die am besten geeignete Person für die jeweilige Aufgabe zu gewinnen.
Jedes einzelne Auswahlverfahren hat neben der Bedeutung, die es für die Beteiligten hat, auch eine Wirkung nach außen. Nicht nachvollziehbare Auswahlentscheidungen können die Glaubwürdigkeit der daran mitwirkenden Entscheiderinnen und Entscheider schwächen. Umgekehrt können transparente Auswahlverfahren die Glaubwürdigkeit stärken. Die Nachvollziehbarkeit und Akzeptanz von Personalauswahlentscheidungen hängt in hohem Maße von der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben für die Durchführung von Auswahlverfahren ab. Dazu gehört vor allem das Leistungsprinzip (Art. 33 Abs. 2 GG). Die hieraus in verschiedenen hamburgischen Gesetzen, Verordnungen und anderen Regelwerken abgeleiteten Vorgaben (zum Beispiel Ausschreibungspflichten) und die daran anknüpfenden Maßgaben der Gerichte bestimmen erheblich die Praxis.
Für alle Beteiligten ergeben sich bei Auswahlverfahren umfangreiche Verfahrensregeln. Zu einer rechtsfehlerfreien Auswahlentscheidung gehört unter anderem die Einhaltung von Beteiligungsregelungen (zum Beispiel Mitbestimmung der Personalvertretung).
In Kürze stellen wir Ihnen an dieser Stelle einen Leitfaden zur Personalauswahlverfahren zur Verfügung.
Schulungs- und Informationsangebote
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer beruflichen Praxis häufiger mit Personalauswahlverfahren befasst sind, bietet das Personalamt der Stadt Hamburg spezielle Schulungsveranstaltungen an:
- Im Rahmen der zentralen Führungsfortbildung wird ein zweitägiges Seminar zum Thema „Personal suchen und auswählen“ angeboten, in dem die einzelnen Phasen eines Auswahlverfahrens von der Anforderungsanalyse über die Stellenausschreibung bis zur Auswahlentscheidung behandelt werden.
- Der psychologische Dienst des Personalamts bietet vertiefende Schulungen zum Thema Vorstellungsgespräche an. Die Planung, Durchführung und Auswertung von Vorstellungsgesprächen wird in einem dreitägigen Seminar anhand konkreter Fallbeispiele besprochen und in Rollenspielen eingeübt.
Bei Rückfragen zu den Schulungs- und Informationsangeboten wenden Sie sich bitte an das Team Führung und Zusammenarbeit, fachliche Aus- und Fortbildung im Referat Personalentwicklung.