Staff and job applicants with (severe) disabilities
Academic staff
Vertrauensperson für die schwerbehinderten Mitarbeiter/innen des wissenschaftlichen Personals (ohne UKE)
Die Schwerbehindertenvertretung ist die gewählte Interessenvertretung der an der Universität Hamburg beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen, die zum wissenschaftlichen Personal gehören. Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite der Schwerbehindertenvertretung für das WiP.
Representative of the severely disabled members of academic staff
Die Schwerbehindertenvertretung ist die gewählte Interessenvertretung der an der Universität Hamburg beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen, die zum wissenschaftlichen Personal gehören. Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite der Schwerbehindertenvertretung für das WiP.
Technical and administrative staff (TVP)
Vertrauensperson für die schwerbehinderten Mitarbeiter/innen des technischen, Bibliotheks- und Verwaltungspersonals (ohne UKE)
Die Schwerbehindertenvertretung ist die gewählte Interessenvertretung der an der Universität Hamburg beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen, die zum technischen, Bibliotheks- oder Verwaltungspersonal gehören. Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite der Schwerbehindertenvertretung für das TVP.
Representative of the severely disabled members of the technical, library and administrative staff (excluding UKE)
Die Schwerbehindertenvertretung ist die gewählte Interessenvertretung der an der Universität Hamburg beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen, die zum technischen, Bibliotheks- oder Verwaltungspersonal gehören. Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite der Schwerbehindertenvertretung für das TVP.
WIP and TVP
Employer's officer for the severely disabled pursuant to Section 181 SGB IX
Der Arbeitgeber hat gemäß § 98 SGB IX eine Beauftragte bzw. einen Beauftragten zu bestellen, die bzw. der ihn in Angelegenheiten schwer behinderter Menschen verantwortlich vertritt. Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite der Arbeitgeberbeauftragten.
Complaints Office pursuant to the AGG
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das Recht, sich bei der Dienststelle zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten wegen einer Behinderung benachteiligt fühlen. Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite der Beschwerdestelle.