Angebote zu Fort- und Weiterbildung
Fortbildungen unterstützen Sie einerseits gezielt bei der arbeitsplatzbezogenen Einarbeitung und andererseits bei der Vertiefung und Aktualisierung Ihrer Kenntnisse und Kompetenzen in Ihrer aktuellen Funktion.
Ziel ist es, Sie durch effektive und nachhaltige Angebote zu fördern, zu unterstützen und somit zu befähigen, die an Sie gestellten Anforderungen zu erfüllen und neue Aufgabenstellungen zu bewältigen.
Veranstaltungsangebote
Inhouse Angebote
In unseren inhouse Veranstaltungsformaten haben Sie die Gelegenheit, unterschiedliche Themen in kompakter Form kennenzulernen und Anregungen für Ihre Arbeit zu erhalten. Die Veranstaltungen finden entweder in Präsenz im Mittelweg 177 oder digital über die Videokonferenzplattform Zoom statt.
In unserem Veranstaltungskalender finden Sie unser gesamtes Veranstaltungsangebot.
Angebote der Stadt
Als Fortbildungsanbieter für alle Beschäftigten der Stadt Hamburg bietet das Zentrum für Aus- und Fortbildung (ZAF) Angebote zur Erweiterung der fachlichen und persönlichen Kompetenzen.
Hinweis
- Das Angebot des ZAFs ist ausschließlich den Beschäftigten der Verwaltung vorbehalten (TVBP Personal).
- Sollte es bei der Anmeldung im ZAF-Lernportal zu technischen Schwierigkeiten kommen, wenden Sie sich bitte an die Fachliche Leitstelle ZAF-Lernportal oder bei sonstigen Fragen an den ZAF-Teilnehmendenservice unter 040/428 31-1234.
Anlegung eines Accounts im ZAF-Lernportal
Ihre persönlichen Zugangsdaten zum ZAF-Lernportal erhalten Sie automatisch von der ZAF Leitstelle. Sollten Ihnen noch keine Zugangsdaten vorliegen, senden Sie bitte hierfür eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten (Vorname, Name, E-Mail) und den Kontaktdaten Ihrer Führungskraft an ZAF-Lernportal@zafamd.hamburg.de(ZAF-Lernportal"AT"zafamd.hamburg.de).
Sie erhalten dann eine Nachricht mit Ihren Zugangsdaten und können sich online anmelden.
Anmeldung für Fortbildungen im ZAF
Die An- und Abmeldung für die Veranstaltungen des ZAF erfolgt online über das ZAF-Lernportal.
Im Zuge des Genehmigungsprozesses wird die Zustimmung Ihrer/s Vorgesetzten, der Personalentwicklung als Vertreterin der Dienststelle sowie des Personalrats eingeholt.
Nach Abschluss des Genehmigungsprozesses erfolgt die Auswahl und Einladung der Teilnehmenden. Der Zeitpunkt des Eingangs einer Anmeldung ist kein Auswahlkriterium für die Teilnahme an einer Veranstaltung. Das ZAF trifft die Auswahlentscheidung anhand der Priorität und des angegebenen Teilnahmegrunds.
Wenn Genehmigungs- und Auswahlprozess abgeschlossen sind, erhält der Teilnehmende ca. 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung eine verbindliche Rückmeldung über die Teilnahme.
Wie gelingt die Teilnahme an Meetings mit Skype for Business?
Skype for Business muss auf dem Rechner installiert sein (RRZ-Service-Portal). Als Beschäftigter der UHH kann nur über den Browser teilgenommen werden. Wenn man mit der rechten Maustaste auf „An Skype-Besprechung teilnehmen“ klickt, öffnet sich ein kleines Fenster. Hier kann ausgewählt werden: Link/Hyperlink kopieren. Diesen können Sie dann in den Browser einfügen. Eventuell fragt Skype nochmal, ob wirklich über den Browser teilgenommen werden soll.
Gruppenfortbildungen
Für einzelne Organisationseinheiten konzipieren und organisieren wir bei Bedarf spezifische Gruppenmaßnahmen zu fachlichen und überfachlichen Fragestellungen.
Individuelle Gruppenfortbildungen können sinnvoll sein, wenn…
- neue Arbeits- oder Lerntechniken vermittelt werden sollen,
- sich rechtliche Rahmenbedingungen für Ihren Bereich verändert haben,
- Sie eine Systemumstellung vorgenommen haben oder vornehmen werden.
In einem persönlichen Vorgespräch klären wir mit Ihnen die individuellen Bedarfe und Ziele Ihres Bereichs und können so passgenaue Maßnahmen für Sie realisieren. Dabei arbeiten wir mit gezielt ausgewählten Anbietern sowie externen Trainerinnen und Trainern zusammen.
Neben der inhaltlichen Gestaltung ist es möglich, bei der Planung Terminwünsche oder arbeitszeitbedingte Einschränkungen zu berücksichtigen. Im Anschluss an die Veranstaltung evaluieren wir die Maßnahme zur Qualitätssicherung.
Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema und analysieren mit Ihnen gemeinsam die Bedarfe Ihres Bereichs. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!(fortbildung.uhh"AT"uni-hamburg.de)
Individuelle Fort- und Weiterbildungen
Neben unseren internen Angeboten und den Fortbildungen am Zentrum für Aus- und Fortbildung der FHH fördern wir im Einzelfall Fort- und Weiterbildungen bei anderen externen Seminaranbietern sowie Sprachkurse.
Sie haben hierfür die Möglichkeit, bei der Personalentwicklung einen Antrag auf Genehmigung einer Fortbildung/Weiterbildung zu stellen. Die Personalentwicklung prüft und entscheidet über Ihren Antrag und beteiligt die Interessenvertretungen.
Fort- und Weiterbildungen können sowohl in digitaler Form als auch in Präsenz besucht werden.
Gerne beraten wir Sie zu Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Auswahl von passgenauen Angeboten.
Antragsstellung
Eine Kopie der Veranstaltungsbeschreibung ist dem Antrag beizufügen. Bitte füllen Sie den Antrag am PC aus und senden ihn mit Ihrer Unterschrift sowie der Unterschrift Ihrer/Ihres Vorgesetzten per E-Mail an die Personalentwicklung. Bitte senden Sie Ihren Antrag mindestens sechs Wochen vor Anmeldeschluss des Anbieters an die Personalentwicklung. Bitte haben Sie Verständnis, dass nur vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Anträge bearbeitet werden können. Bitte senden Sie im Anschluss an Ihre Fortbildung eine Kopie der Teilnahmebescheinigung sowie die erhaltene Rechnung im Original an die Personalentwicklung. |
DienstreisenInnerhalb des HVV ist kein Dienstreiseantrag notwendig, außerhalb des HVV ist vor Antritt der Reise ein Dienstreiseantrag zu stellen. Informationen zum Thema Dienstreisen sowie die zugehörigen Formulare finden Sie auf der Seite des Teams Dienstreisen. Achtung: Bitte übersenden Sie Ihren vollständig ausgefüllten Dienstreiseantrag im Original an die Personalentwicklung. In der Funktion als Ressourcenverantwortliche wird der Antrag seitens der Personalentwicklung unterschrieben. Damit wird bestätigt, dass die Kosten in Höhe der geltenden gesetzlichen Bestimmungen erstattet werden. Der Originalantrag wird von uns unterschrieben an Sie zurückgeschickt. Aus versicherungstechnischen Gründen muss der Antrag im Original dem Reisenden vorliegen. Für die Erstattung der Reisekosten im Anschluss an die Reise, füllen Sie bitte nach der Reise das Formular für die Reisekostenabrechnung aus. Hierbei übertragen Sie bitte die auf dem Dienstreiseantrag von der Personalentwicklung angegebene Kostenstelle/PSP-Element. Dem Antrag auf Kostenerstattung fügen Sie bitte den Dienstreiseantrag mit allen Unterschriften sowie die zugehörigen Belege bei. Diese Papiere sind als Gesamtpaket an das Team Dienstreisen zu übermitteln. Eine erneute Schleife über die Personalentwicklung ist nicht notwendig. |
Sie haben Fragen zum Thema Fort- und Weiterbildung?
Sie erreichen die Personalentwicklung per Email unter fortbildung.uhh"AT"uni-hamburg.de.