Beihilfe für Beamte
Im Rahmen der Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr (FHH) an den Kosten der Beamtinnen und Beamten in Zusammenhang mit Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen. Die Beihilfe ergänzt jedoch lediglich die notwendige Eigenvorsorge. Aufgrund der allgemeinen Versicherungspflicht ist daher eine Absicherung der verbleibenden Aufwendungen zwingend notwendig. Dies kann in Form einer privaten Teil-Krankenversicherung (beihilfeergänzend) oder einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung erfolgen. Wenn Sie freiwillig gesetzlich versichert sind oder in entsprechendem Umfang privat versichert sind, haben Sie Möglichkeit, eine pauschale Beihilfe zu den Kosten der Krankenversicherung zu erhalten