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7. März 2016, von Schwerbehindertenvertretung der Universität Hamburg (ohne UKE)
Ab dem 01.01.2016 gibt es nun nur noch ein einheitliches Formular für die Arbeitsunfähigkeit und für das Krankengeld. Der sogenannte Auszahlschein für den Bezug des Krankengeldes von der Krankenkasse fällt weg.
Was ist neu:
1. Der Auszahlschein für Krankengeld ist nun in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung integriert und braucht nun nicht mehr händisch ausgefüllt werden. Der Arzt kann darin „ab 7. AU-Woche oder sonstiger Krankengeldfall“ und „Endbescheinigung“ ankreuzen.
2. Zum Ende des Krankengeldbezuges bzw. wenn das Ende der Erkrankung absehbar ist, stellt der Arzt eine „Endbescheinigung“ aus.
3. Es wurden Anpassungen der Felder zur Angabe der Diagnosen sowie zur Einleitung besonderer Maßnahmen wie Rehabilitation oder stufenweise Wiedereingliederung vorgenommen.
4. Die Diagnosen müssen nach § 295 Abs. 1 SGB V sowie nach der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie als ICD-10-Code angegeben werden. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, die Diagnose als Freitext anzugeben.
5. Der Patient erhält ab sofort einen Durchschlag der AU-Bescheinigung. Hier ist ein Hinweis enthalten, dass für den Bezug von Krankengeld ein lückenloser Nachweis der Arbeitsunfähigkeit erforderlich ist. Dieser Hinweis wurde aufgenommen, damit dem Patienten der Anspruch auf Krankengeld nicht verloren geht und somit eine lückenlose Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden kann. Der Vertragsarzt wird somit vor möglichen Schadenersatzansprüchen abgesichert.
6. Seit Juli 2015 gibt es eine neue Regelung zum Bezug des Krankengeldes. Es reicht nun aus, dass der Patient bei Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit spätestens an dem Werktag bei seinem Arzt sich vorstellt, der auf den letzten Tag der AU-Bescheinigung folgt.
Beim Krankengeld gilt nun durch die Gesetzesänderung dieselbe Regelung wie in den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit.
7. Das Anfrageformular zum Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit wurde vereinheitlicht und zwar bundesweit.
Merkblatt zu der neuen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (PDF)