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6. Januar 2017, von Schwerbehindertenvertretung der Universität Hamburg (ohne UKE)
Liebe Kollegen und Kolleginnen,
der deutsche Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates am 23. Dezember 2016 das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG) beschlossen. Das Gesetz ist am 29. Dezember 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden und ist seit dem 01.01.2017 in Kraft getreten.
Eine der wesentlichen Änderungen im SGB IX beinhaltet, dass Kündigungen von schwerbehinderten Menschen unwirksam sind, wenn der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung im Vorwege nicht gemäß § 178 Abs. 2 Satz SGB IX n. F. beteiligt hat.
Über die weiteren Änderungen des SGB IX werden wir Sie in unserem ersten Schwerbehinderten-Informationsblatt informieren.
Ihre Schwerbehindertenvertretung