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16. März 2018, von Schwerbehindertenvertretung der Universität Hamburg (ohne UKE)
Prävention hilft, Behinderungen und chronische Krankheiten zu vermeiden und Verschlimmerungen vorzubeugen. Einige Rehabilitationsträger bieten seit Längerem mehr Präventionsleistungen an. Seit 01.01.2018 stärkt das neue Sozialgesetzbuch (SGB) IX mit der umfassenden Neuformulierung des § 3 SGB IX dieses Präventionsangebot für alle Rehabilitationsträger.
Die Rehabilitationsträger und die Intgrationsämter wirken bei der Aufklärung, Beratung, Auskunft und Ausführung von Leistungen sowie in der Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern nach § 167 SGB IX darauf hin, dass der Eintritt einer Behinderung einschließlich chronischer Krankheit vermieden wird. Der Hinweis auf § 167 SGB IX zeigt, dass auch in den von dem Arbeitgeber zu verantwortenden Maßnahmen zum Erhalt gefährdeter Arbeitsverhältnisse der Gedanke der Prävention gestärkt werden soll. So können Präventionsleistungen auch als Vorschlag für die Vermeidung zukünftiger Arbeitsunfähigkeit im BEM-Verfahren einbezogen werden. Beraten Sie sich daher mit Ihrem BEM-Berater, ob an Ihrem BEM-Verfahren die Deutsche Rentenversicherung (DRV) beteiligt werden soll.
Was bietet Ihnen die DRV an Präventionsleistungen?
Leistungen zur Prävention erbringt die DRV zur frühzeitigen Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit in modularer Form. Teilnehmer an Präventionsmaßnahmen der DRV müssen diese überwiegend berufsbegleitend durchführen. Das ist für den Arbeitgeber kostengünstig, für den Teilnehmer aber unter Umständen eine erhebliche Zusatzbelastung. Wägen Sie daher das Für und Wider der berufsbegleitenden Präventionsmaßnahme genau ab. Nutzen Sie die folgende Checkliste:
Fragen zu Zeitaufwand, Angebot, Nutzen | Antwort |
Wie viele Zeitbelastungen bedeutet die Präventionsmaßnahme in der berufsbegleitenden Phase wirklich (Fahrzeiten und Dauer der Maßnahme) ? | in Stunden pro Woche |
Haben Sie diese Zeit wirklich übrig bzw. wie können Sie diese Zeit frei machen? | ja/nein |
Falls Sport, Bewegung oder Ernährungsumstellungen notwendig sind: Bietet die betriebliche Gesundheitsförderung dazu Angebote? | ja/nein |
(geeignete Angebote klären und auflisten) | |
Welchen gesundheitlichen Risiken wird mit der Präventionsmaßnahme vorgebeugt? | auflisten |
Für wie notwendig sieht Ihr behandelnder Arzt diese Präventionsmaßnahme zur Senkung eines ernsthaften Risikos? | hoch / eher nicht so dringend |
Diese Website der DRV informiert über ihre Arbeit und den Zugang zu Leistungen zur Prävention: http://praevention.drv.info
Natürlich können Sie auch die speziellen Dienste der DRV für die Beratung von Präventionsleistungen aktivieren. Bei den neuen Angeboten des DRV-Firmenservice steht Prävention ganz weit oben auf der Angebotsliste. Sie finden diese besonderen Beratungsangebote unter http://firmenservice.drv.info