Sie können max. 10 Favoriten hinterlegen.
Bitte löschen Sie einen, bevor Sie einen weiteren hinzufügen.
16. März 2018, von Schwerbehindertenvertretung der Universität Hamburg (ohne UKE)
Freibeträge steigen nur stufenweise
Mit den Übergangsregelungen des Bundesteilhabegesetzes werden für den Zeitraum 2017 bis 2019 die Grenzen für Einkommen und Vermögen stufenweise angehoben. Ab 2020 wird die Freigrenze auf 50.000 € steigen. Das Partnervermögen wird erst ab 2020 nicht mehr angerechnet.
Recht der Eingliederungshilfe: raus aus dem SGB XII, rein in das SGB IX als Teil 2
"Raus aus der Sozialhilfe" heißt auch, dass das reformierte Recht der Eingeliederungshilfe vom SGB XII in das SGB IX als neuer Teil 2 verschoben wird. Bis 01.01.2020 bleibt die Eingleiderungshilfe für behinderte Menschen noch im Leistungskatalog der Sozialhilfe nach dem SGB XII geregelt. Erst ab 01.01.2020 wird eine klare Trennung von der Sozialhilfe vollzogen. Die Eingliederungshilfe wird dann komplett nur noch im SGB IX Teil gereglt.
Wer spart wie viel Eigenanteil?
Die komplizierten Regelungen sind hinsichtlich der individuellen Wirkungen schwer einzuschätzen. Entnehmen Sie Einzelheiten bitte der nachstehenden Übersicht.
Übersicht: So verringert sich stufenweise der Einsatz von Einkommen und Vermögen
Bruttoeinkommen pro Monat | Einkommenseinsatz bis 30.12.2016 (altes Recht des SGB XII) |
Einkommenseinsatz 2017 bis 2019 (Übergangsrecht) |
Einkommenseinsatz ab 01.01.2020 (neues Recht des SGB IX) |
1.500 € | 0 € | 0 € | 0 € |
2.000 € | 200-0 € | 0 € | 0 € |
2.500 € | 400-100 € | 100 € | 0 € |
3.000 € | 600-300 € | 300 € | 120 € |
3.500 € | 800-400 € | 500 € | 240 € |
4.000 € | 1.000-600€ | 700 € | 360 € |
4.500 € | 1.200-800 € | 900 € | 480 € |
5.000 € | 1.400-900 € | 1.100 € | 600 € |
5.500 € | 1.600-1.100 € | 1.300 € | 720 € |
6.000 € | 1.800-1.300 € | 1.400 € | 840 € |
Quelle: www.bmas.de |