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20. August 2019, von Schwerbehindertenvertretung der Universität Hamburg (ohne UKE)
Das Arbeitsgericht Hamburg - Aktenzeichen 17 Ca 41/19 - hat in seinem Urteil vom 03.07.2019 bestätigt, dass der Arbeitgeber schwerbehinderte Menschen behinderungsgerecht beschäftigen müssen. Es ging um den Anspruch auf ein individuelles Arbeitszeit(verteilungs-)modell bzw. Anspruch auf eine „Sonderschicht“.
Das ausführliche Urteil ist hier nachzulesen.