3.1. Grundsätze für verantwortliches Handeln
Die Grundsätze leiten sich aus ausgewählten UNESCO und UN Konventionen und Pakten sowie der Charta der Grundrechte der EU (insbesondere Artikel 14: Recht auf Bildung) und gesellschaftlichen Stellungnahmen zur Wissenschaftsfreiheit ab. Einige der Grundsätze (Gleichberechtigte Teilhabe, Institutionelle Autonomie, Rechenschaftspflicht, Wissenschaftsfreiheit) sind sinngemäß aus dem Handbuch "Promoting Higher Education Values" von Scholars at Risk übernommen. Beachten Sie die Allgemeine Erklärung für Menschenrechte der Vereinten Nationen im Rahmen Ihrer internationalen Zusammenarbeit.
Die Universität Hamburg hat die Magna Charta Universitatum 1988 (PDF) und 2020 (PDF) unterzeichnet und bekennt sich zu den darin formulierten Werten und Grundsätzen.
Gleichberechtigte Teilhabe
Zugang zu und erfolgreiche Teilhabe an der Hochschulbildung und der beruflichen Tätigkeit an Hochschulen durch Leistung und Qualifikation und ohne Diskriminierung auf der Basis von Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religion oder ökonomischer, kultureller und sozialer Unterscheidungen oder körperlicher Behinderungen. Sollte zudem die aktive Förderung traditionell unterrepräsentierter Gruppen, dazu gehören u.a. Indigene Menschen, kulturelle und sprachliche Minderheiten, finanziell und andere benachteiligte Gruppen, sowie Menschen mit Behinderung, beinhalten. Die Teilhabe von Menschen dieser Gruppen birgt besondere Erfahrungen und Talente, die von großem Wert für die Hochschulbildung und die Gesellschaft insgesamt sind.
Institutionelle Autonomie
Der Grad an Selbstverwaltung von Hochschulen für effektive Entscheidungsstrukturen in Hinblick auf wissenschaftliches Arbeiten, wissenschaftliche Standards, Verwaltung sowie damit zusammenhängenden Aktivtäten unter Beachtung der Grundsätze gleichberechtigter Teilhabe, persönlicher Sicherheit, Rechenschaftspflicht, sozialer Verantwortung, Wahrheitspflicht und Wissenschaftsfreiheit.
Persönliche Sicherheit
Schutz vor psychischer und physischer Versehrtheit im Rahmen der Teilhabe an der Hochschulbildung und Tätigkeit an der beschäftigenden Hochschule. Schutz am Arbeitsplatz, auf Dienstreisen und weiteren relevanten Tätigkeitsorten sowohl im virtuellen als auch physischen Raum. Der Begriff beinhaltet auch direkten und indirekten Schutz von Dritten im Rahmen der Hochschultätigkeit und Zusammenarbeit, etwa durch mögliche und vermeidbare Auswirkungen der Applikation von Forschung und Forschungsergebnissen.
Rechenschaftspflicht
Die Institutionalisierung von und das Arbeiten in eindeutigen und transparenten Strukturen und Methoden, damit Dritte, wie Bund und Land, externe Organisationen, Mitarbeitende in der Hochschulbildung, Studierende und die breitere Gesellschaft – unter Beachtung der Wissenschaftsfreiheit und institutioneller Autonomie – die Qualität, Leistung und das Handeln im Allgemeinen von Hochschule und Hochschulgemeinschaft evaluieren können.
Wahrheitspflicht
Verpflichtung zur Wahrheit und der Erklärung von wissenschaftlichen Erkenntnissen bzw. Tatsachen in Vollständigkeit und unabhängig von äußeren Einflüssen und subjektiv abweichender Ansichten, die nicht der Wahrheit entsprechen.
Wissenschaftsfreiheit
Die Freiheit zu lehren und zu diskutieren. Die Freiheit zu forschen, zu verbreiten und zu publizieren. Die Freiheit sich über die Wissenschaftsinstitution und das Wissenschaftssystem, in dem man arbeitet, zu äußern. Die Freiheit, nicht institutionell zensiert zu werden. Die Freiheit zur Mitarbeit in professionellen und repräsentativen akademischen Gremien und Räten.
Anmerkung: Ein unter Vorsitz von Prof. Dr. Hans-Heinrich Trute und mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Universität Hamburg ausgearbeiteter Kodex Wissenschaftsfreiheit setzt sich umfassend mit dem Begriff der Wissenschaftsfreiheit auseinander.
Hinweis zur Befolgung der Grundsätze
Wenn Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit für die UHH agieren, treten Sie immer auch als Repräsentant der Universität auf. Die Universität steht als öffentliche, weltoffene und diverse Einrichtung für hier genannte Grundsätze ein. Im Rahmen Ihrer Tätigkeit für die Universität Hamburg handeln Sie bitte nach den hier aufgeführten Grundsätzen.
Bei Fragen und zur Rücksprache
Die Abteilung Internationales steht Ihnen bei Fragen und zur Rücksprache zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns in Hinblick auf Regionalexpertise oder Fakultätszuordnung. Beides ist auf der Webseite der Abteilung Internationales entsprechend gekennzeichnet, so dass Sie die richtige Ansprechperson schnell finden.