3.3. Ausfuhrkontrolle und Exportkontrollrecht
Exportkontrollrechtliche Vorschriften
- Im Rahmen Ihrer internationalen Kooperationen müssen Sie das Außenwirtschaftsrecht des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anwenden.
- Das BAFA hat zwei Veröffentlichungen herausgegeben, die einen guten Überblick über exportkontrollrechtliche Rahmenbedingungen geben:
Forschungsbereiche mit exportkontrollrechtlicher Relevanz
Nach BAFA weisen folgende Bereich eine hohe Exportkontrollrelevanz auf:
- Biologie, einschließlich Biotechnologie und Medizin
- Chemie, Biochemie
- Physik
- Nukleartechnik
- Energie- und Umwelttechnik
- Informations- und Kommunikationstechnologie
- Elektrotechnik
- Luft- und Raumfahrt sowie Verkehrstechnik
- Maschinenbau
- Werkstofftechnik
- Verfahrenstechnik
Rechtliche Verpflichtung
Die grundgesetzlich garantierte Wissenschaftsfreiheit entbindet nicht von der Einhaltung der außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften. Bei der Exportkontrolle geht es dabei nicht um eine Zensur wissenschaftlicher Forschung oder Veröffentlichungen, sondern allein um die Verhinderung eines hoch sicherheitsrelevanten Missbrauchs, wenn sensitive Güter oder Wissen ins Ausland transferiert werden. Beim Zollrecht und Verboten und Beschränkungen geht es um die Finanzierung des EU-Haushalts und andere Rechtsinstitute wie beispielsweise den Umweltschutz. Die Wissenschaft ist weder von der Besteuerung noch von anderen Formalien befreit.
Bei Fragen und zur Rücksprache
Die Stabsstelle Zoll- und Exportkontrollbeauftragte steht Ihnen bei Fragen und zur Rücksprache zur Verfügung.