4.3. Risikominimierung in konkreten Sachverhalten
Grundsätzlich gilt:
- Seien Sie für Risiken sensibilisiert.
- Nutzen Sie eine weiterführende Beratung durch die Abteilung Internationales.
Risikominimierung in informellen/nicht formalisierten Kooperationen
- Streben Sie eine Formalisierung Ihrer Zusammenarbeit an, insbesondere dann, wenn es sich um eine längerfristige Kooperation handelt oder Personen und Institutionen aus Ländern involviert sind, in denen die Wissenschaftsfreiheit stark eingeschränkt ist.
- Achten Sie darauf, dass Forschungsdaten und -ergebnisse nicht an Dritte vor Publikation weitergegeben und von diesen missbraucht werden.
Risikominimierung bei der Einladung und Aufnahme von Gästen
Risiken bestehen in allen Kooperationskontexten, unabhängig davon, mit welchem Land und welchen Personen einer spezifischen Herkunft kooperiert wird. Daher ist eine Vorverurteilung von Personen nach Herkunft unbedingt auszuschließen. Eine Vorverurteilung und Personenprüfung sind unbegründet und auf Basis des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), Paragraph 1, auch unzulässig: "Ziel des Gesetzes [AGG] ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen."
Dennoch ist es wichtig, dass Sie achtsam sind, mit wem Sie kooperieren. Für die Betreuung und Aufnahme von Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern gilt:
- Nutzen Sie den Vertrag für Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler der UHH. Diesen erhalten Sie i.d.R. in den zuständigen Dekanaten.
- Beachten Sie doppelte Affiliationen und Finanzierungsquellen der aufzunehmenden Personen, um Loyalitäts- und Interessenkonflikte zu vermeiden.
- Beschreiben Sie gemeinsam mit dem Gast die Ziele und Aufgaben während des Aufenthalts an der Universität Hamburg. Setzen Sie entsprechende Rahmenbedingungen für die (ggf. eingeschränkte) Nutzung von Infrastrukturen und den Zugriff auf Quellen/Daten.
- Verwahren Sie sensible Informationen und Daten an sicheren und nicht zugänglichen Orten.
- Binden Sie die Stabstelle Zoll- und Exportkontrollbeauftragte ein, wenn die Tätigkeit bzw. das Vorhaben des Gastes Aspekte des Technologietransfers beinhaltet.
Risikominimierung im Rahmen von Dienstreisen ins Ausland
Vor der Reise
- Informieren Sie sich über die Webseite des Auswärtigen Amts über landesspezifische Sicherheitshinweise.
- Führen Sie nur technische Geräte und Daten mit, die für die Reise notwendig sind. Verzichten Sie soweit, wie möglich, auf die Mitnahme von sensiblen beruflichen und privaten Daten.
- Die vom RRZ betreuten Bereiche benutzen sog. Fully Managed Devices (FMD). Für diese ist vor der Reise nichts zu tun, da sie stets und ausschließlich VPN nutzen und über einen aktiven Virenschutz verfügen. Für die auf persönlichen Wunsch selbst-administrierten Geräte tragen die Nutzenden Sorge, dass die Geräte sicher konfiguriert sind.
- Nutzende der nicht vom RRZ betreuten Bereichen wenden sich bei Fragen zur IT-Sicherheit bitte an ihren IT-Service. Eine Übersicht dazu finden Sie hier.
Während der Reise
- Beachten Sie Richtlinien und Rechtsvorschriften des Reiselandes.
- Vermeiden Sie kompromittierende Situationen und achten Sie auf die sichere Verwahrung ihrer technischen Geräte und von sensiblen Daten.
- Nehmen Sie kein Geld oder andere Geschenke an, die eine Gegenleistung erfordern.
- Vermeiden Sie den Einsatz von geschenkter IT, z.B. nutzen Sie keine erhaltenen USB-Sticks und Speichermedien an Ihren Geräten.
- Es wird empfohlen, dass Sie während der Reise persönlichen Kontakt mit einer Vertrauensperson aus dem privaten Umfeld halten und diese über mögliche Reiseänderungen oder auffällige Geschehnisse informieren.
Nach der Reise
- Nutzende der nicht vom RRZ betreuten Bereichen wenden sich bei Fragen zur IT-Sicherheit bitte an ihren IT-Service. Eine Übersicht dazu finden Sie hier.