Beschäftigung Leiharbeitskräfte
Der Einsatz von Leiharbeitskräften wird in der Freien und Hansestadt Hamburg durch die Richtlinie über die Beschäftigung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern bei der FHH (PDF) vom 10. November 2017 geregelt. Die Universität Hamburg hat sich der Richtlinie in weiten Teilen angeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass der Einsatz von Leiharbeitskräften nur in besonderen Einzelfällen in Betracht kommt.