Mehrarbeit/Überstunden
Hin und wieder kann es vorkommen, dass Sie Ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit auf vorherige Anordnung Ihrer Arbeitgeberin/Ihres Arbeitgebers überschreiten. Grundsätzlich gilt:
- Überstunden und Mehrarbeit müssen durch das zuständige Personalreferat vorher angeordnet werden.
- Überstunden sind grundsätzlich durch entsprechende Arbeitsbefreiung (Freizeitausgleich) auszugleichen. Vorgesetzte nutzen bitte den Antrag auf Anordnung von Überstunden/Mehrarbeit (DOCX).
Alle Hinweise zu Überstunden und Mehrarbeit haben wir Ihnen in unseren Informationen für Beamte (PDF) und Tarifbeschäftigte (PDF) zusammengestellt.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Personalservice.