Entgeltumwandlung
Die Entgeltumwandlung ist eine Form der freiwilligen betrieblichen Altersvorsorge. Teile des Arbeitsentgelts können verwendet werden, um eine Absicherung im Alter zu erzielen. Nachfolgend stellen wir Ihnen die Informationen aus dem Personalportal der FHH zum Thema Entgeltumwandlung zur Verfügung.
Für Beamtinnen und Beamte ist die Entgeltumwandlung nicht zugelassen. Die nachfolgenden Informationen sind daher nur für Tarifbeschäftigte von Bedeutung.
Als Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter haben Sie, ergänzend zum Ruhegeld nach dem Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetz (Betriebsrente der FHH), die Möglichkeit, zusätzlich eine freiwillige betriebliche Altersversorgung aufzubauen. Die Entgeltumwandlung wird bei der FHH im Wege einer Direktversicherung bei einem Lebensversicherungsunternehmen durchgeführt. Der Arbeitgeber und Sie vereinbaren die Einsetzung eines Teils der Bruttobezüge für eine kapitalgedeckte Versorgung. Die einbehaltenen Bruttobezüge dienen zur Absicherung im Alter. Vertragspartner sind die FHH und das Lebensversicherungsunternehmen.