Forschungs-/Lehrzulage
In der W-Besoldung können neben variablen Leistungsbezügen grundsätzlich auch sogenannte Forschungs- oder Lehrzulagen nach § 39 HmbBesG aus eingeworbenen Drittmitteln gewährt werden.
Forschungs- oder Lehrzulagen aus Drittmitteln können grundsätzlich nur gewährt werden, wenn diese Drittmittel bei der Gewährung von besonderen Leistungsbezügen noch nicht berücksichtigt wurden bzw. werden sollen (§ 34 Abs. 5 HmbBesG).
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Thema zusammengestellt.