Zusatzversorgung
Die Versorgung nach dem Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetz (HmbZVG) ist eine Leistung der betrieblichen Altersversorgung zusätzlich zur Rente für Beschäftigte der Freien und Hansestadt Hamburg. Diese haben im Versorgungsfall Anspruch auf ein Ruhegeld, wenn sie mindestens drei Jahre durchgehend beschäftigt waren.
Nachfolgend stellen wir Ihnen die Informationen aus dem Personalportal der FHH zum Thema Zusatzversorgung zur Verfügung.