Nebentätigkeit
Sie sind an der Universität Hamburg beschäftigt und möchten weitere Tätigkeit neben Ihrer Hauptbeschäftigung annehmen? In einem solchen Fall handelt es sich um eine Nebentätigkeit, die Sie rechtzeitig vor deren Aufnahme anzeigen müssen. Bitte denken Sie daran, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Ausübung einer Nebentätigkeit eingeschränkt oder sogar untersagt werden kann. In der Regel ist dieses jedoch unproblematisch und Sie können binnen einem Monat nach Anzeige die Nebentätigkeit aufnehmen. Auf dieser Seite haben wir Ihnen alle wichtigen Informationen und Antragsformulare zur Nebentätigkeit zusammengestellt.