Elternzeit
Elternzeit ist die Zeit, in der sich Eltern ohne Bezüge von der Arbeit freistellen lassen und ganz der Kinderbetreuung widmen können. Tarifbeschäftigte können die Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz für den Zeitraum bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes beanspruchen. Für Beamte gilt dies ebenso. Hier richtet sich die Elternzeit nach der Hamburgischen Elternzeitverordnung.
Für einen möglichen Anspruch auf Elterngeld wenden Sie sich bitte an die hierfür zuständigen Elterngeldstellen. Nähere Informationen hierzu sind wohnortabhängig; in Hamburg sind die Bezirksämter zuständig.
Beide Elternteile können gleichzeitig oder nacheinander die Elternzeit in Anspruch nehmen. Dabei kann jeder Elternteil die Elternzeit auf bis zu drei Zeitabschnitte aufteilen.
Folgende Antragsfristen sind zu beachten: Eine Elternzeit im Zeitraum bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ist sieben Wochen vor deren Beginn zu beantragen; eine Elternzeit im Zeitraum vom dritten Geburtstag bis zur Vollendung des achten Lebensjahres ist sogar schon 13 Wochen vorher zu beantragen. Einen Anteil der Elternzeit von bis zu 24 Monaten können Sie auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes übertragen. Der Anspruch vorher verkürzt sich dann entsprechend.
Sie können Elternzeit auch für Adoptivkinder und Stiefkinder beantragen, hier gibt es andere als die oben genannten Fristen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Großeltern Elternzeit in Anspruch nehmen.
Während der Elternzeit erhalten Sie kein Entgelt/keine Bezüge.
Weiterführende Informationen können Sie unserem Leitfaden zur Elternzeit (PDF, barrierefrei) sowie den unter weitere Informationen aufgeführten Verlinkungen entnehmen.