4.2. Maßnahmen zur Risikominimierung
Es gibt eine Vielzahl von Maßnahmen, die zur Minimierung von Risiken, die in der internationalen Zusammenarbeit auftreten, eingesetzt werden können. Es wird empfohlen, dass die hier aufgeführten Maßnahmen beachtet und umgesetzt werden.
Maßnahmen zur Risikominimierung
- Einhaltung rechtlicher Vorgaben
- Halten Sie formale Prozesse und rechtliche Vorgaben ein.
- Befolgen Sie exportkontrollrechtliche Gesetze.
- Beachten Sie Sanktionslisten.
- Setzen Sie Richtlinien und vertragliche Vereinbarungen um.
- Verantwortlich handeln
- Handeln Sie umsichtig und kritisch selbstreflektiert.
- Berücksichtigen Sie Reputations-, Ethik- und Sicherheitsrisiken, auch und insbesondere in Hinblick auf Risiken durch Dual Use und Applikationen der Forschung zur Entwicklung von militärischen und menschenrechtsverletzenden Technologien.
- Lehnen Sie eine Beteiligung an industriellen und militärischen Entwicklungen, die zu Angriffszwecken eingesetzt werden können, oder das Risiko bergen, Menschenrechte zu verletzen, ab.
- Erhöhte Vorsicht bei Geschenken und Angeboten
- Lehnen Sie die Annahme von Geld- und Sachgeschenken ab. Vermeiden Sie Kooptation. Seien Sie wachsam, ob bei Leistungen, die für Sie im Rahmen von Kooperationen erbracht werden, Gegenleistungen eingefordert werden oder Abhängigkeiten und Interessenkonflikte entstehen.
- Seien Sie vorsichtig bei der Annahme von Preisen, Orden, Verdienstmedaillen, etc. Diese können der Kooptation dienen. Prüfen Sie die Reputation der verleihenden Institution.
- Informieren Sie sich auf der Webseite des Auswärtigen Amts zu Reise- und Sicherheitsinformationen.
- Unterstützung von gefährdeten Forschenden und Studierenden
- Übernehmen Sie Verantwortung zur Unterstützung von Studierenden und Hochschulangehörigen weltweit, die sich in Gefahr befinden oder einem Angriff ausgesetzt sehen.
Maßnahmen zur Risikominimierung im Kontext von Studium und Lehre
- Kulturelle Sensibilität sollte in der Kommunikation und Zusammenarbeit mit internationalen Kooperationspartnern und Gasteinrichtungen stets berücksichtig werden, ohne, dass universelle Werte, ethische Grundsätze und gute wissenschaftliche Praxis kompromittiert werden.
- Informieren Sie sich über die Website des Auswärtigen Amtes zu landesspezifischen Sicherheitshinweisen, wenn sie einen Auslandsaufenthalt im Rahmen von Studien- und Lehrformaten planen (z.B. Exkursionen, Lehrveranstaltungen im Ausland).
- Seien Sie über kulturelle und gesellschaftlichen Besonderheiten in der Zielregion bzw. an der Zielhochschule informiert.
- Geben Sie ihre Erfahrungen und die Informationen zur Risikominimierung an (mit)reisende Studierende weiter.
Bei Fragen und zur Rücksprache
Die Abteilung Internationales steht Ihnen bei Fragen und zur Rücksprache zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns in Hinblick auf Regionalexpertise oder Fakultätszuordnung. Beides ist auf der Webseite der Abteilung Internationales entsprechend gekennzeichnet, so dass Sie die richtige Ansprechperson schnell finden.