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29. Januar 2021, von Schwerbehindertenvertretung der Universität Hamburg (ohne UKE)
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung (PDF) zur Veröffentlichung freigegeben:
Das gilt neu - zunächst befristet bis zum 15. März 2021:
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des BMAS!