Sie können max. 10 Favoriten hinterlegen.
Bitte löschen Sie einen, bevor Sie einen weiteren hinzufügen.
30. Juni 2022, von Schwerbehindertenvertretung der Universität Hamburg (ohne UKE)
Was passiert, wenn schwerbehinderte Arbeitnehmer ihre vertraglich geschuldete Arbeitsleistung aufgrund ihrer Behinderung nicht mehr erfüllen können? Sie haben dann einen Anspruch gegen den Arbeitgeber, so beschäftigt zu werden, dass sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können (§ 164 Abs. 4 SGB IX ). Allerdings besteht kein Anspruch darauf, nur noch nach den Neigungen oder auf einem bestimmten Arbeitsplatz beschäftigt zu werden. Und der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, einen Arbeitsplatz zu schaffen oder zu erhalten, den er nach seinem Organisationskonzept nicht benötigt.
Die Anordnung der Ableistung von Wochenenddiensten ist grundsätzlich vom Direktionsrecht des Arbeitgebers umfasst. Nach § 106 Satz 1 GewO kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit die Arbeitsbedingungen nicht durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Gesetz festgelegt sind. Das Direktionsrecht dient somit der Konkretisierung des vertraglich vereinbarten Tätigkeitsinhalts.