1. Präambel: Internationale Zusammenarbeit sicher gestalten
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Hamburg kooperieren auf vielfältige Weise international – sei es in formalisierten oder in nicht formalisierten Kooperationen. Formalisierte Kooperationen werden i.d.R. durch eine Vereinbarung geschlossen, die einen rechtlichen Rahmen für die Zusammenarbeit definiert. In nicht formalisierten Kooperationen arbeiten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ohne eine solche formale Grundlage zusammen.
Wenn Sie forschen und international kooperieren, tragen Sie eine große Verantwortung. Bekennen Sie sich zu universellen Werten, ethischen Grundsätzen und guter wissenschaftlicher Praxis. Vermeiden Sie, dass Ihre Forschung und Forschungsergebnisse missbräuchlich abgeführt oder eingesetzt werden (z.B. für militärische Zwecke). Seien Sie sich den rechtlichen Rahmenbedingungen in der internationalen Zusammenarbeit bewusst – dies wird um ein Vielfaches wichtiger, wenn der Kooperationsinhalt exportkontrollrechtlich relevant ist.
Sowohl in formalisierten als auch in nicht formalisierten Kooperationen sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Hamburg aufgerufen, sich zu den rechtlichen Rahmenbedingungen sowie zu Risiken und Gefahren in der Zusammenarbeit zu informieren, um sich selbst, die Reputation der Universität Hamburg, die Kooperationspartner und die Forschungsergebnisse zu schützen.