2.1. Formalisierte Kooperationen
Es gibt eine Anzahl von verschiedenen formalisierten Kooperationen im internationalen Raum. Im Folgenden wird eine kurze Überischt gegeben, wie internationale Partnerschafts- bzw. Kooperationsvereinbarungen (z. B. Memorandum of Understanding, Cooperation Agreement, Student Exchange Agreement) ausgearbeitet werden.
Prozess & Zuständigkeiten
Wenn Sie formalisierte Kooperationen aufbauen möchten, kontaktieren Sie bitte Ihr Dekanat und die zuständige Fachabteilung:
- Internationale Partnerschaftsvereinbarungen (Deatails s. unten): Wenden Sie sich an die Abteilung Internationales (jeder Fakultät ist eine Kontaktperson zugeteilt), die den Prozess zur Anbahnung sowie die Ausarbeitung von formalen Kooperationen betreut und koordiniert.
- Erasmus-Vereinbarungen: Wenden Sie sich bitte an das Team-Erasmus.
- Forschungsvereinbarungen und Nutzung von Infrastrukturen: Wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Forschung und Wissenschaftsförderung.
- Kooperationen mit der Industrie und Transfereinrichtungen sowie schutzrechtliche Fragen zur IP-Anmledung: Wenden Sie sich bitte an die Transferagentur der Universität Hamburg.
Die folgenden Informationen beziehen sich auf internationale Partnerschaftsvereinbarungen.
Ausarbeitung einer Partnerschaftsvereinbarung
- Unter Partnerschaftsvereinbarungen sind u.a. zu fassen:
- Absichtserklärungen und allgemeine Rahmenvereinbarungen (z. B. MoU, Letter of Intent)
- Vereinbarungen für Studierendenaustausche
- Für Erasmus-Vereinbarungen kontaktieren Sie bitte das Erasmus-Team direkt
- Vereinbarungen für Austausche von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
Vorgehen
- Die Abteilung Internationales stellt rechtlich geprüfte Vorlagen zur Verfügung, die unkompliziert und schnell verwendet werden können.
- Werden Dokumente verwendet, die nicht der UHH-Vorlage entsprechen, müssen diese rechtlich geprüft und ggf. mit der Partnerhochschule ausgehandelt werden. Die Abteilung Internationales koordiniert diesen Prozess.
- Die Abteilung Internationales gibt internationale Partnerschaftsvereinbarungen zur Unterschrift frei.
- Nach erfolgter Freigabe erfolgt die Unterschrift durch die Dekanin bzw. den Dekan.
- Es wird empfohlen, dass Sie Ihr Dekanat über Kooperationspläne und angestrebte Vereinbarungen frühzeitig informieren, um zu gewährleisten, dass das Dekanat die angestrebte Vereinbarung befürwortet und Unterschriften ggf. kurzfristig möglich sind. An einigen Fakultäten unterstützt das Dekanat die Kommunikation und den Ausarbeitungsprozess gemeinsam mit der Abteilung Internationales.
Dauer der Ausarbeitung bis zur Unterschrift
- Werden die Vorlagen der Universität Hamburg verwendet, ist ein Abschluss einer Absichtserklärung und Vereinbarung innerhalb weniger Tage möglich, sofern die Partnereinrichtungen der Vorlage zustimmen und die Dekanate kurzfristig unterzeichnen (letzteres ist mit einer Vorabinformation der gewünschten Unterschrift i.d.R. möglich).
- Wird nicht die Universität Hamburg eigene Vorlage verwendet oder wird diese so verändert, dass eine rechtliche Prüfung notwenig wird, dauert die Ausarbeitung ca. 2-8 Wochen (Erfahrungswert). Die Dauer der Ausarbeitung hängt auch davon ab, wie viel Abstimmungs- und Verhandlungsbedarf mit der Partnerhochschule notwenig ist, um zu einem gemeinsamen Dokument zu finden.
Sonderfall: Vertieftes Prüfverfahren
Kooperationen mit Einrichtungen in Ländern in denen die Wissenschaftsfreiheit stark eingeschränkt oder nicht vorhanden ist und wenn der Kooperationsinhalt exportkontrollrechtliche Relevanz hat:
- Alle angestrebten Kooperationen, die in Themenfeldern mit exportkontrollrechtlicher Relevanz liegen und mit Einrichtungen in Ländern stattfinden, in denen die Wissenschaftsfreiheit stark eingeschränkt oder nicht vorhanden ist (Einstufung erfolgt anhand des Academic Freedom Index), müssen das vertiefte Prüfverfahren durchlaufen.
- Ob das vertiefte Prüfverfahren durchlaufen werden muss, prüft die Abteilung Internationales. Sie koordiniert dieses Verfahren auch, sofern es sich um eine internationale Partnerschaftsvereinbarung handelt. Das vertiefte Prüfverfahren nimmt i.d.R. 1-3 Monate Zeit in Anspruch.
Bei Fragen und zur Rücksprache
Die Abteilung Internationales steht Ihnen bei Fragen und zur Rücksprache zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns in Hinblick auf Regionalexpertise oder Fakultätszuordnung. Beides ist auf der Webseite der Abteilung Internationales entsprechend gekennzeichnet, so dass Sie die richtige Ansprechperson schnell finden.