2.2. Nicht formalisierte Kooperationen
- Im Gegensatz zu formalisierten Kooperationen existiert in nicht formalisierten Kooperationen kein rechtlicher Rahmen, der durch eine Absichtserklärung oder eine Vereinbarung vorgegeben wird.
- Bei nicht formalisierten Kooperationen liegt es in der Verantwortung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mögliche Risiken und Gefahren zu identifizieren und sich ggf. Unterstützung aus der Hochschule bei der Bewertung zu holen.
- Bedenken Sie, dass auch vertrauensvolle Kooperationspartner in Beziehungsgeflechte eingebunden sind und staatliche Vorschriften im Heimatland beachten müssen.
Informelle Zusammenarbeit sicher gestalten
- Informieren Sie sich bei der Abteilung Internationales zu Rahmenbedingungen in nicht formalisierten Kooperationen sowie zu möglichen Risiken und Gefahren.
- Überlegen Sie, ob eine formalisierte Kooperation oder ein Geheimhaltungsabkommen zum Schutz Ihres Wissens angestrebt werden sollte, um einen rechtlichen Rahmen für die Zusammenarbeit zu haben. Hier beraten die Abteilung Internationales (Kooperationsabkommen) und die Transferagentur (Geheimhaltung).
- Handeln Sie verantwortlich und orientieren Sie sich an universellen Werten, ethischen Grundsätzen und guter wissenschaftlicher Praxis.
Formalisierte vs. nicht formalisierte Kooperationen
- Nicht jede Zusammenarbeit erfordert eine Formalisierung. Für kürzere Kooperationsaktivitäten, in denen keine Daten und Forschungsergebnisse ausgetauscht werden und, die in Bereichen ohne exportkontrollrechtliche Relevanz stattfinden, kann sich eine nicht formalisierte Zusammenarbeit anbieten.
- In wenigen Fällen ist eine institutionalisierte (und damit formalisierte) Kooperation ausgeschlossen. Aktuell ist dies z.B. der Fall für die Zusammenarbeit mit russischen Institutionen. Im Sinne der Wissenschaftsdiplomatie kann es jedoch wichtig sein, persönliche Kontakte verantwortungsvoll weiterzuführen, sofern dies nicht gegen geltendes Recht oder Sanktionen verstößt. Dabei sollten universelle Werte, ethische Grundsätze und gute wissenschaftliche Praxis stets eingehalten werden.
Bei Fragen und zur Rücksprache
Die Abteilung Internationales steht Ihnen bei Fragen und zur Rücksprache zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns in Hinblick auf Regionalexpertise oder Fakultätszuordnung. Beides ist auf der Webseite der Abteilung Internationales entsprechend gekennzeichnet, so dass Sie die richtige Ansprechperson schnell finden.