3.2. Rechtliche Rahmenbedingungen
In der UHH stehen die Stabsstelle Zoll- und Exportkontrollbeauftragte und die Stabsstelle Recht mit Beratungsexpertise zur Verfügung – nutzen Sie diese möglichst frühzeitig.
Weiterführende Informationen zu Zollformalitäten und Exportkontrolle finden Sie hier.
Feststehende rechtliche Rahmenbedingungen
- Generell gilt, dass Sie im Rahmen Ihrer Kooperationen nicht gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen dürfen.
- Das Exportkontrollrecht und damit verbundene Sanktionsregimes sind komplexe Regelwerke, deren Wirkungsbereich sich auch auf Aktivitäten der Hochschulen erstrecken. Ein Verstoß gegen diese Regelwerke kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.
- Das Nagoya-Protokoll und die zur Umsetzung erlassene EU-Grundverordnung, die in Deutschland Gesetzesrang hat, sind zu beachten
- Beachten Sie Sanktionslisten: Personen und Institutionen, mit denen Sie kooperieren, dürfen nicht auf Sanktionslisten der Bundesrepublik oder der EU geführt sein. Zusätzlich sind diverse US-Sanktionslisten je nach Sachlage anwendbar.
- Befolgen Sie Richtlinien und vertragliche Vereinbarungen die zu der Zusammenarbeit gehören. Diese dürfen nicht im Widerspruch zum geltenden Recht stehen.
- Informieren Sie sich, ob extraterritoriale Gesetze auf Seiten der Kooperationspartner bestehen, die für Sie und Ihre Kooperation Anwendung finden.
- Beachten Sie das geltende Recht des Landes und der Institution auf Seiten des Kooperationspartners. Dabei sollten jedoch universelle Werte, ethische Grundsätze und gute wissenschaftliche Praxis nicht kompromittiert werden.
Weitere relevante Rahmenbedingungen
- Es wird zudem empfohlen, Kenntnis der US-Entity List des U.S. Department of Commerce zu haben. Eine Zusammenarbeit mit auf der Liste stehenden Institutionen und Personen kann negative diplomatische Konsequenzen für die Universität Hamburg, für Sie als Person und für weitere Beteiligte an der Kooperation haben (z.B. Verweigerung der Einreise in die USA; Ausschluss von Kooperationsvorhaben mit U.S.-Beteiligung).
- Achten Sie darauf, dass Ihre Forschung und Forschungsergebnisse in ihrer Applikation nicht zu militärischen oder menschenrechtsverletzten Technologien beitragen und für solche eingesetzt werden.
Sanktionslistenprüfung
Im Rahmen von internationaler Zusammenarbeit müssen auch Sanktionslisten beachtet werden. Hierzu existiert eine Software, die die Prüfung ermöglicht. Da die Sanktionslistensoftware nicht über einen speicherbaren Link aufgerufen werden kann, wenden Sie sich bitte an zoll"AT"uni-hamburg.de. Die Stabsstelle Zoll und Exportkontrollbeauftragte leitet Ihnen dann eine E-Mail mit Zugriffsmöglichkeit auf die Sanktionslistensoftware weiter. Diese beinhaltet auch ein Erklärvideo zur Nutzung.
Bei Fragen und zur Rücksprache
Die Stabsstelle Zoll- und Exportkontrollbeauftragte und die Stabsstelle Recht stehen Ihnen bei Fragen und zur Rücksprache zur Verfügung.