Im Todesfall
Hier haben wir Ihnen Informationen zusammengestellt, die im Falle des Todes einer oder eines Beschäftigten wichtig sind. Bitte setzen Sie sich unmittelbar mit den zuständigen Stellen in Verbindung, sobald Sie vom Ableben einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters erfahren.
Verfahrensschritte bei Todesfällen
1. |
Information des Personalservice und Vorklärung mit HinterbliebenenFakultät/zentrale EinheitBetroffener Bereich informiert die Fakultätsverwaltung/Verwaltung der zentralen Einheit. Diese informiert den Personalservice. PräsidialverwaltungBetroffener Bereich informiert den Personalservice Der jeweilige Bereich, dem die/der Verstorbene angehörte, übernimmt die Vorklärung mit den Hinterbliebenen hinsichtlich folgender Fragen:
Für die Information des Personalservice ist Angabe der folgenden Informationen erforderlich:
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2. |
Zu unternehmende Schritte durch den Personalservice
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Todesfall einer/eines bis dahin noch im aktiven Dienst stehenden Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiters
Traueranzeige im Hamburger Abendblatt
Seitens der Universität Hamburg wird durch die Abteilung 2 in jedem Todesfall eines bis dahin noch im aktiven Dienst der Universität Hamburg stehenden Mitarbeiters bzw. Mitarbeiterin eine Traueranzeige im Hamburger Abendblatt geschaltet.
Die Anzeige wird vom Präsidenten und vom Dekan/der Dekanin bzw. dem Abteilungsleiter/der Abteilungsleiterin unterzeichnet. Der/die Dekan/in bzw. der/die Abteilungsleiter/in können die Unterzeichnung auf den/die Fachbereichssprecher/in bzw. den/die Referatsleiter/in delegieren.
Formate und Kosten
Format | Kosten | |
Professorinnen und Professoren | 90 mm, 3 -spaltig | ca. 1.550 € (samstags ca. 2.000 €) |
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter | 70 mm, 2 -spaltig | ca. 800 € (samstags ca. 1.000 €) |
Die Kosten für die Anzeige werden aus der Kostenstelle der Abteilung 2 getragen.
Vorgehen
Der/Die Ansprechpartner/in des betroffenen Bereichs stimmt zunächst mit den Angehörigen der/des Verstorbenen den Erscheinungstermin der Traueranzeige ab, da die Anzeige der Universität möglichst in derselben Ausgabe wie die private Traueranzeige geschaltet werden soll.
Der betroffene Bereich informiert Abteilung 2, Herr Sturm, Lz. -212- über den gewünschten Anzeigentermin und erhält von dort ein Anzeigenmuster. Der Bereich liefert dazu dann einen vollständigen Anzeigentext, der dem Aufbau des Musters folgt. Seitens -212- wird die Buchung beim Hamburger Abendblatt veranlasst und auch die Abnahme der Korrekturfahne übernommen
Traueranzeigen für das Hamburger Abendblatt müssen zwei Tage (für die Samstagsausgabe drei Tage) vor dem Erscheinungsdatum bei -212- vorliegen, um ein rechtzeitiges Erscheinen unter Berücksichtigung des Redaktionsschlusses gewährleisten zu können.
Trauerkranz
Im Todesfall einer/eines im aktiven Dienst befindlichen Mitarbeiterin/Mitarbeiters erfolgt auch eine Kranzbestellung. Dieses übernimmt das Referat A11 zur Trauerfeier im Namen des Präsidiums sowie des entsprechenden Personalrates.
Die Kosten dafür werden aus der Kostenstelle des Referats A11 getragen.
Die Veranlassung einer Geld-, statt einer Kranzspende ist leider nicht möglich.
Todesfall einer /eines nicht im aktiven Dienst stehenden Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiters
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich nur noch die Kosten für Anzeigen und Trauerkränze, die im Trauerfall für noch im Dienst befindliche Mitarbeiter/innen der Universität Hamburg entstehen, zentral getragen werden.
Traueranzeigen und -kränze für ehemalige Mitarbeiter/innen der Universität werden nicht mehr aus öffentlichen Mitteln getragen.
Selbstverständlich bleibt es in solchen Trauerfällen unbenommen, dass die Kosten privat, z.B. von Kolleginnen und Kollegen übernommen werden können, wenn eine Traueranzeige und/oder -kranz gewünscht wird. Es handelt sich dann aber nicht um eine im Namen der Universität vorgenommene Aktivität.
Weitere Informationen
- Informationen zu den Versorgungsleistungen für Angehörige von Beschäftigten der FHH auf den Webseiten des Personalamts der Stadt Hamburg