Ruhestand/Rente
Sie haben das Ende Ihrer Lebensarbeitszeit erreicht oder möchten in den freiwilligen vorzeitigen Ruhestand gehen? Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg und stehen Ihnen bei Fragen zur Seite.
Tarifbeschäftigte
Nach dem Erreichen der Altersgrenze erhalten Tarifbeschäftigte auf Antrag eine Altersrente. Auskünfte hierzu erteilt die Deutsche Rentenversicherung Bund. Der Rentenantrag soll innerhalb von drei Kalendermonaten nach Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen gestellt werden.
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erhalten Tarifbeschäftigte zusätzlich eine Zusatzversorgung, über die wir ebenfalls die wichtigsten Informationen für Sie zusammengetragen haben.
Versorgungsberatung
Bei berechtigtem Interesse haben Sie Anspruch auf eine Versorgungsberatung. Dort erhalten Sie Auskünfte über Ihre zukünftigen Zusatzversorgungsansprüche.
Brauchen oder wünschen Sie Informationen über Ihre Zusatzversorgungsansprüche, dann berät Sie die Versorgungsberatung. Bitte wenden Sie sich jedoch zunächst an Ihre Personalsachbearbeitung im Personalservice. Sollten wir Ihnen in bestimmten Fällen nicht weiterhelfen können, dann können Sie sich an die Versorgungsberatung wenden.
Voraussetzung für eine Beratung
Informieren Sie sich bei der Planung Ihrer persönlichen Entscheidungen über die Auswirkungen auf Ihre Zusatzversorgung. Dies ist auch dann wichtig, wenn die Veränderung auf dienstlichen Interessen beruht (zum Beispiel bei einer Beurlaubung im öffentlichen Interesse). Die Versorgungsberatung berät Sie, wenn Sie ein berechtigtes Interesse haben.
Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn
- Sie das 55. Lebensjahr vollendet haben,
- eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beantragen wollen oder
- eine Teilzeitbeschäftigung, eine Teilzeitarbeit nach dem Altersteilzeittarifvertrag oder eine Beurlaubung ohne Bezüge planen, auch wenn Sie das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Versorgungsberatung teilt Ihnen die zu erwartende Höhe der Zusatzversorgung mit. Dabei werden unter allgemeinem Hinweis auf Steuer- und Sozialversicherungspflicht nur die Bruttobeträge ermittelt.
Rechtliche Grundlagen
- Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) auf den Webseiten des Bundesministeriums der Justiz
Tarifbeschäftigte
- Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TVL) auf den Webseiten der TdL
Beamte
- Hamburgisches Beamtengesetz (HmbBG) auf den Webseiten der Stadt Hamburg
- Hamburgisches Beamtenversorgungsgesetz (HmbBeamtVG) auf den Webseiten der Stadt Hamburg
- Hamburgisches Besoldungsgesetz (HmbBesG) auf den Webseiten der Stadt Hamburg
- § 16 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG) auf den Webseiten der Stadt Hamburg