Fachvertretungsverträge mit Ruhestandsprofessoren
Im Ruhestand befindlichen Professorinnen und Professoren der Universität können zur Milderung von Engpässen in der Lehre Fachvertretungsverträge angeboten werden, eine Altersbegrenzung gibt es nicht.
- Zur Finanzierung dieser Maßnahme sind vakante, nicht zur Streichung vorgesehene Stellen heranzuziehen (Beschluss des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg vom 03.09.1996).
- Fachvertretungsverträge können nur für insgesamt max. drei Jahre abgeschlossen werden.
- Die monatliche Vergütung beträgt momentan 1.235,28 Euro zuzüglich Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung. Mit dieser Höhe wird für alle infrage kommenden Professorinnen und Professoren im Ruhestand sichergestellt, dass eine Kürzung der Versorgungsbezüge unterbleibt.
- Die Lehrverpflichtung beträgt, festgelegt als Mindestlehrverpflichtung, 4 Lehrveranstaltungsstunden, bei Aufgaben in Forschung und Selbstverwaltung in geringerem Umfang.
Eine Fachvertretung muss im Einvernehmen zwischen Professorin/Professor und Fakultät in der Präsidialverwaltung beantragt werden.