Arbeitszeugnisse/Beurteilungswesen
Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bzw. aus anderen Gründen (z. B. zu Bewerbungszwecken) steht Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern ein schriftliches Arbeitszeugnis über Art und Dauer der von Ihnen ausgeübten Beschäftigung zu.
Die rechtlichen Regelungen zum Arbeitszeugnis sind im § 35 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und für Beamtinnen und Beamte im § 98 des Hamburgischen Beamtengesetz (HmbBG) festgehalten.
Zu unterscheiden sind das einfache und das qualifizierte Arbeitszeugnis:
- Bei dem einfachen Arbeitszeugnis werden die Fakten wie Personalien, Dauer und Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit festgehalten.
- In dem qualifizierten Arbeitszeugnis findet eine Bewertung Ihrer Leistungen statt.
Mit einem professionellen Arbeitszeugnis werden die Kompetenzen und Fähigkeiten der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters in das rechte Licht gerückt.
Wir möchten Sie als Vorgesetzte bei der Anfertigung von Zeugnissen für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen. Mithilfe unseres Leitfadens zur Erstellung von Arbeitszeugnissen erhalten Sie eine kompakte Darstellung der Zeugnisstruktur und des notwendigen Inhalts. Außerdem werden die wesentlichen Merkmale der zu verwendenden "Zeugnissprache" anhand von Formulierungsbeispielen vermittelt.
Unsere Vorlage zur Erstellung von Arbeitszeugnissen soll bei Zeugnissen für das Technische-, Verwaltungs- und Bibliothekspersonal verwendet werden. Wissenschaftliches Personal erhält ein Zeugnis auf dem Kopfbogen der/des Vorgesetzten bzw. der Professorin/des Professors.
Informationen zum Thema „Beurteilungswesen“ finden Sie hier.