Beurteilungswesen
Mit dem Beurteilungswesen steht Führungskräften der Universität Hamburg ein Instrument zur Verfügung, um regelmäßig und anlassbezogen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in einen strukturierten Austausch zu treten. Das Beurteilungsverfahren bietet den Anlass und einen Rahmen, sich gemeinsam Zeit zu nehmen und systematisch die Aufgaben und Anforderungen auf den einzelnen Arbeitsplätzen und die gezeigten Leistungen zu beleuchten. Innerhalb des Verfahrens gilt es für die Beteiligten eine doppelte Blickrichtung einzunehmen: Im Rückblick wird kriteriengeleitet eine differenzierte und ausführliche Rückmeldung für die Mitarbeiterin bzw. den Mitarbeiter erarbeitet und dokumentiert. Im Ausblick werden gleichzeitig Verbesserungsmöglichkeiten und Entwicklungspotenziale gemeinsam reflektiert und geeignete Unterstützungsmaßnahmen verabredet.
Das Beurteilungswesen gilt verpflichtend für alle Beschäftigten der Universität Hamburg in den Bereichen Technik, Verwaltung und Bibliotheken. Ausgenommen sind Auszubildende.
Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung an Beurteilungsgesprächen
Bei der Beurteilung von Schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten kann auf Wunsch der Beschäftigten die Schwerbehindertenvertretung an den Beurteilungsgesprächen teilnehmen.
Auf anstehende Regelbeurteilungen wird die Schwerbehindertenvertretung durch die Personalabteilung hingewiesen.
Bei Anlassbeurteilungen für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Beschäftigte, die der Personalabteilung nicht unmittelbar bekannt werden, bitten wir die Erstbeurteiler und Erstbeurteilerinnen, die Schwerbehindertenvertretung direkt über die bevorstehende Anlassbeurteilung zu informieren.
Technisch optimierter Beurteilungsvordruck
Wichtige Hinweise zum Herunterladen und Bearbeiten
Um den Beurteilungsvordruck zu bearbeiten, ist es zwingend erforderlich, dass Sie diesen zunächst herunterladen und abspeichern und ihn erst im Anschluss mit dem Acrobat Reader öffnen und bearbeiten.
Um die Datei herunterzuladen, klicken Sie bitte mit der rechten Maustaste auf den Link und wählen Sie je nach genutztem Browser die folgende Option:
- Microsoft Edge: „Link speichern unter“
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Wenn Sie ein vom RRZ administriertes Endgerät des Typs „FMD“ nutzen, speichern Sie den Beurteilungsvordruck bitte in jedem Falle in Ihrem Laufwerk „K:“ ab. Falls Sie die Datei an einem anderen Ort abspeichern, kann es zu Problemen beim Speichern von Änderungen kommen.
- Beurteilungsvordruck (PDF) (bitte speichern und mit Acrobat Reader öffnen)
Hinweise zum Ausfüllen
Zunächst müssen Sie die „Erste Organisationseinheit“ auswählen. Wählen Sie hier „Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke inkl. Landesbetrieb“. Anschließend finden Sie unter „Zweite Organisationseinheit“ die „Universität Hamburg“.
Während Sie das Formular ausfüllen und zwischenspeichern erhält das Dokument zunächst automatisch das Wasserzeichen „Entwurf“. Erst am Ende des Beurteilungsformulars befindet sich eine Benutzerschalttaste („Button“), mit der Sie die abgestimmte Beurteilung endgültig abschließen. Sobald Sie diesen Button betätigen, entsteht die endgültige Beurteilung, die anschließend nicht mehr veränderbar ist. Das Wasserzeichen verschwindet. Um diesen Prozess abzuschließen, müssen Sie den Versand einer automatisch generierten E-Mail bestätigen. Diese E-Mail enthält anonymisierte statistische Daten für ein zentrales Auswertungsprogramm der Stadt.
Bitte beachten Sie: Die eigentliche Beurteilung selbst wird nicht automatisch übermittelt. Nachdem Sie den Versand der automatisch generierten E-mail bestätigt haben, müssen Sie die Beurteilung ausdrucken. Nach der Bekanntgabe der Beurteilung geben Sie die Beurteilung bitte als Ausdruck mit allen Unterschriften auf dem postalischen Weg an den Personalservice zur Aufnahme in die Personalakte weiter.
Beurteilungsarten und -ablauf
Im Beurteilungswesen werden zwei Arten von Beurteilungen unterschieden. Es gibt die Regelbeurteilung, die für jede Mitarbeiterin bzw. jeden Mitarbeiter alle vier Jahre zu erstellen ist. Kernelement dieser Regelbeurteilung ist das Beurteilungsgespräch.
Neben den im 4-Jahres-Rhythmus zu erstellenden Regelbeurteilungen gibt es die Anlassbeurteilungen. Da die Anlassbeurteilung unmittelbar vor oder mit Eintreten des Anlasses zu erstellen ist, entfällt bei Anlassbeurteilungen das Beurteilungsgespräch.
Gespräche im Beurteilungsverfahren
Das Beurteilungsgespräch
Bei der Beurteilung von Schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten kann auf Wunsch der Beschäftigten die Schwerbehindertenvertretung an den Beurteilungsgesprächen teilnehmen. Auf anstehende Regelbeurteilungen wird die Schwerbehindertenvertretung durch die Personalabteilung hingewiesen. Bei Anlassbeurteilungen für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Beschäftigte, die der Personalabteilung nicht unmittelbar bekannt werden, bitten wir die Erstbeurteiler und Erstbeurteilerinnen, die Schwerbehindertenvertretung direkt über die bevorstehende Anlassbeurteilung zu informieren. |
Innerhalb des vierjährigen Beurteilungsintervalls für die Regelbeurteilung muss spätestens ein Jahr vor dem Beurteilungsstichtag ein Beurteilungsgespräch gem. Nr. 6 der Beurteilungsrichtlinien geführt werden. Das Beurteilungsgespräch ist das Kernelement des Regelbeurteilungsintervalls. Im Beurteilungsgespräch erhält die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter eine direkte und sehr detaillierte Rückmeldung zu ihren bzw. seinen aktuellen Leistungen entsprechend der Kriterien des Beurteilungswesens. Die Erstbeurteilerin bzw. der Erstbeurteiler legt in dem Gespräch ausführlich dar, wie die Bewertungen im Beurteilungsbogen „Stand heute“ ausfallen würden und begründet dies anschaulich. Die Erstbeurteilerin bzw. der Erstbeurteiler erläutert in dem Gespräch ferner konkret und für die Mitarbeiterin bzw. den Mitarbeiter nachvollziehbar, was sie bzw. er tun muss, um in der Beurteilung in einem Jahr mit ihren bzw. seinen Arbeitsleistungen als „den Anforderungen entsprechend“ beurteilt zu werden. Im Gespräch werden geeignete Maßnahmen zur individuellen Förderung für die Mitarbeiterin bzw. den Mitarbeiter vereinbart. Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit ihrem Leistungsbild dem Anforderungsprofil entsprechen, werden bei Bedarf Maßnahmen zur Sicherung dieses Niveaus vereinbart. Das Beurteilungsgespräch ist schriftlich zu dokumentieren.
Für eine Beratung zu geeigneten Personalentwicklungsmaßnahmen steht Ihnen das Referat Personalentwicklung gerne zur Verfügung.
Formale Regeln, die es zu beachten gilt: Gesprächszeitpunkt: Das Beurteilungsgespräch muss spätestens ein Jahr vor dem Beurteilungsstichtag stattfinden. Wir empfehlen, es mindestens 15 ½ Monate vorher zu führen. Zwischen dem Versand der Einladung und dem Gesprächstermin müssen mind. 2 Werktage liegen. Wir empfehlen, die Gesprächsankündigung mit mind. 14 Tagen Vorlauf zu versenden. Gesprächsteilnehmer: In der Einladung ist darauf hinzuweisen, dass zu dem Gespräch eine FHH-interne Person des Vertrauens hinzugezogen werden kann. Gesprächsdokumentation: Das Beurteilungsgespräch ist schriftlich zu dokumentieren. Sofern es Kriterien gibt, für die Verbesserung / Leistungssteigerung / Entwicklung angestrebt wird, werden diese in der Dokumentation benannt. Die Dokumentation ist sowohl von der oder dem Beschäftigten als auch von der Beurteilerin bzw. dem Beurteiler zu unterzeichnen. Von der schriftlichen Aufzeichnung erhalten beide eine Ausfertigung. Die Dokumentation verbleibt bis zum Abschluss des Beurteilungsverfahrens bei der Beurteilerin bzw. dem Beurteiler sowie bei der oder dem Beschäftigten. Nach der Bekanntgabe der fertiggestellten Beurteilung ist die Gesprächsdokumentation zu vernichten. |
Eine Übersicht über die Verfahrensabläufe von Regelbeurteilungen und Anlassbeurteilungen finden Sie hier.
Gesprächsvorbereitung
Für die Vorbereitung auf das Beurteilungsgespräch empfehlen wir Ihnen das folgende Vorgehen:
Vollziehen Sie im Überblick die Schritte zum Verfassen einer Beurteilung.
Bereiten Sie für das Beurteilungsgespräch die folgenden Gesprächsbausteine gründlich vor:
- Gesprächseinstieg (Erläuterung von Hintergrund, Ziel, Ablauf und Dokumentation des Gesprächs),
- detaillierte Leistungseinschätzung entsprechend der Kriterien des Beurteilungswesens,
- anschauliche Begründungen für Ihre Leistungseinschätzung. Dieser Punkt ist insbesondere für die Kriterien unerlässlich, in
denen aus Ihrer Sicht eine Verbesserung / Leistungssteigerung / Entwicklung notwendig ist, - nachvollziehbare Erläuterungen, was Ihre Mitarbeiterin bzw. Ihr Mitarbeiter konkret tun muss, um in der Beurteilung in einem Jahr mit ihren bzw. seinen Arbeitsleistungen als den Anforderungen entsprechend beurteilt zu werden,
- Vorschläge, die Sie unterbreiten und/oder Vereinbarungen, die Sie mit Ihrer Mitarbeiterin bzw. Ihrem Mitarbeiter treffen möchten, um das Leistungsbild weiter zu entwickeln oder das aktuelle Niveau zu sichern,
- Gesprächabschluss (Dank und ggf. Ausblick auf die nächsten Schritte).
Räumen Sie Ihrer Mitarbeiterin bzw. Ihrem Mitarbeiter im Gespräch Gelegenheit für Anmerkungen und Rückfragen ein.
Die Beurteilungsbesprechung
Bei der Beurteilung von Schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten kann auf Wunsch der Beschäftigten die Schwerbehindertenvertretung an den Beurteilungsgesprächen teilnehmen. Auf anstehende Regelbeurteilungen wird die Schwerbehindertenvertretung durch die Personalabteilung hingewiesen. Bei Anlassbeurteilungen für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Beschäftigte, die der Personalabteilung nicht unmittelbar bekannt werden, bitten wir die Erstbeurteiler und Erstbeurteilerinnen, die Schwerbehindertenvertretung direkt über die bevorstehende Anlassbeurteilung zu informieren. |
Durch die Besprechung des Beurteilungsentwurfs soll die bzw. der Beschäftigte in den Stand versetzt werden, ihren bzw. seinen Leistungsstand in jeder Hinsicht eindeutig zu erkennen. Vor der Besprechung wird der zu beurteilenden Person der Beurteilungsentwurf übermittelt. Der bzw. dem Beschäftigten ist eine angemessene Frist von mindestens zwei Arbeitstagen einzuräumen, um sich mit dem Inhalt des Entwurfs vertraut zu machen. Im Anschluss daran ist der Entwurf mit der bzw. dem Beschäftigten eingehend zu besprechen. Das Gespräch führt die zuständige Erstbeurteilerin bzw. der zuständige Erstbeurteiler. Kommt die Zweitbeurteilung zu von der Erstbeurteilung wesentlich abweichenden Ergebnissen, ist die Zweitbeurteilung durch die Zweitbeurteilerin bzw. den Zweitbeurteiler zu vertreten.
Formale Regeln, die es zu beachten gilt: In der Regel ist unmittelbar nach der Besprechung des Beurteilungsentwurfs die Endfassung der Erst- und Zweitbeurteilung zu erstellen und der bzw. dem Beschäftigten bekannt zu geben. Bei Bedarf werden im Rahmen der Beurteilungsbesprechung geeignete Maßnahmen zur individuellen Förderung für die Mitarbeiterin bzw. den Mitarbeiter vereinbart. Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit ihrem Leistungsbild dem Anforderungsprofil entsprechen, werden bei Bedarf Maßnahmen zur Sicherung dieses Niveaus vereinbart. |
Verfassen einer Beurteilung
Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung an Beurteilungsgesprächen
Bei der Beurteilung von Schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten kann auf Wunsch der Beschäftigten die Schwerbehindertenvertretung an den Beurteilungsgesprächen teilnehmen.
Auf anstehende Regelbeurteilungen wird die Schwerbehindertenvertretung durch die Personalabteilung hingewiesen.
Bei Anlassbeurteilungen für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Beschäftigte, die der Personalabteilung nicht unmittelbar bekannt werden, bitten wir die Erstbeurteiler und Erstbeurteilerinnen, die Schwerbehindertenvertretung direkt über die bevorstehende Anlassbeurteilung zu informieren.
In der unten stehenden Anleitung werden Sie schrittweise durch das Verfassen einer Beurteilung geführt.
Neben erläuternden Hinweisen und technischen Anhaltspunkten finden Sie hier eine Reihe praktischer Tipps, die Sie dabei unterstützen, das Verfassen der Beurteilung für Sie und Ihre Mitarbeiterin bzw. Ihren Mitarbeiter passgenau umzusetzen. Den Beurteilungsvordruck finden Sie unten im Downloadbereich.
Einen Überblick zum gesamten Verfahrensablauf einer Regel- bzw. Anlassbeurteilung finden Sie hier:
Sie können sich gerne zu allen Schritten im Beurteilungsablauf beraten lassen.
Schritt 1: Beurteilungsarten und -anlässe
Bitte tragen Sie auf der ersten Seite die Art der Beurteilung ein. Gemäß der Beurteilungsrichtlinie gibt es zwei Arten der Beurteilung: die Regelbeurteilung und die Anlassbeurteilung.
Wenn es sich um eine Anlassbeurteilung handelt, geben Sie bitte an, um welchen Anlass es sich handelt.
In Nr. 5 der Richtlinien ist die Anlassbeurteilung in folgenden Fällen vorgesehen:
- vor Ernennungen, soweit hierfür nicht bereits eine Beurteilung nach den nachfolgenden Buchstaben zu erstellen ist,
- zum Ablauf der Hälfte der beamtenrechtlichen Probezeit,
- zum Ablauf von Bewährungs- und Probezeiten,
- für die Teilnahme an Auswahlverfahren, sofern die letzte zurückliegende Beurteilung älter als 3 Jahre ist oder aus anderen Gründen nicht mehr hinreichend aussagekräftig ist,
- vor Eintritt in eine Qualifizierungsmaßnahme von mindestens 12-monatiger Dauer, soweit diese als Dienst gilt (z.B. Teilnahme am prüfungsgebundenen Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 oder Weiterbildungsmaßnahme für Zugang zum zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2) und der zu beurteilende Zeitraum mehr als sechs Monate umfasst,
- vor dem Eintritt in eine Freistellung oder Beurlaubung von mindestens 12-monatiger Dauer (z.B. Sonderurlaub, Elternzeit, Ableistung des Bundesfreiwilligendienstes), oder zur Heranziehung zum Grundwehr- oder Zivildienst, auch wenn dessen Dauer 12 Monate unterschreitet,
- beim Wechsel der Erstbeurteilerin oder des Erstbeurteilers (z.B.: Versetzung/ Umsetzung der Beurteilerin bz des Beurteilers oder Versetzung, Umsetzung oder Abordnung der bzw. des Beschäftigten für mehr als 12 Monate), wenn die letzte Beurteilung mehr als 12 Monate zurückliegt; im Übrigen gilt Nr. 3.7 Absatz 1,
- bei Beendigung einer Abordnung von mehr als 12 Monaten Dauer, bei strukturell mobilen und ihnen gleichgestellten Beschäftigten auch bei Beendigung einer Abordnung von weniger als 12 Monaten Dauer innerhalb des Geltungsbereichs dieser Richtlinien; im Übrigen gilt 3.7 Absatz 1,
- auf begründeten Antrag der bz des Beschäftigten (z.B. anlässlich einer Bewerbung).
Schritt 2: Aufgabenbereich und Anforderungen
Beschreiben Sie den Aufgabenbereich Ihrer Mitarbeiterin bzw. Ihres Mitarbeiters. Stützen Sie sich für das Ausfüllen dieses Abschnitts auf die aktuelle Stellenbeschreibung.
Tipp: Beantworten Sie die folgenden Fragen:
- Worin liegt das Ziel für diesen Arbeitsplatz?
- Für welche Themen ist Ihre Mitarbeiterin bzw. Ihr Mitarbeiter verantwortlich?
- Welche regelmäßigen Aufgaben werden von Ihrer Mitarbeiterin bzw. Ihrem Mitarbeiter wahrgenommen?
- Wo liegen die Schwerpunkte der Tätigkeit?
- Mit wem/welchen Bereichen wird zusammengewirkt?
Leiten Sie aus diesen Aufgaben die damit verbundenen Anforderungen an Ihre Mitarbeiterin bzw. Ihren Mitarbeiter ab.
Tipp: Beantworten Sie die folgenden Fragen
- Worin liegen die Herausforderungen dieses Aufgabenbereiches?
- Welche Kompetenzen sind für diesen Arbeitsplatz von besonderer Bedeutung?
- In welchem Verhalten sollten sich diese Kompetenzen ausdrücken?
- Mit welcher Herangehensweise kommt man auf diesem Arbeitsplatz am besten zum Ziel?
Schritt 3: Frei formulierte Notizen (Tipp)
Bevor Sie mit dem Ausfüllen des Beurteilungsvordrucks fortfahren, empfehlen wir Ihnen, sich zunächst außerhalb des Beurteilungsvordrucks frei formulierte Notizen zu den nachfolgenden Fragen zu machen. Erfahrungsgemäß erleichtern diese Notizen,
- eine Beurteilung zu erstellen, die individuell, konkret und aussagekräftig ist,
- die Orientierung zu behalten im umfangreichen Kriterienkatalog des Beurteilungswesens,
- Begründungen an den erforderlichen Stellen zu formulieren,
- das Beurteilungsgespräch/die Beurteilungsbesprechung zu führen,
- Fortbildungs- und/oder andere Entwicklungsbedarfe abzuleiten.
Beantworten Sie die folgenden Fragen:
- Wie zufrieden sind Sie mit den Leistungen Ihrer Mitarbeiterin bzw. Ihres Mitarbeiters?
- Welche Verhaltensweisen, Arbeitsergebnisse, Vorschläge sind typisch für Ihre Mitarbeiterin bzw. Ihren Mitarbeiter?
- Worin liegen die Stärken Ihrer Mitarbeiterin bzw. Ihres Mitarbeiters?
- Wo liegen Entwicklungsbedarfe Ihrer Mitarbeiterin bzw. Ihres Mitarbeiters?
- Gibt es Erfolge, Probleme, besonderes Engagement o.ä., die/das für ein stimmiges Gesamtbild in der Beurteilung Erwähnung finden muss?
Schritt 4: Gewichtung und Bewertung der Beurteilungskriterien
Tipp: Wir empfehlen Ihnen, bei der Bearbeitung der sechs Leistungsbereiche des Beurteilungswesens abschnittweise vorzugehen.
Um die Beurteilung spezifisch auf den konkreten Arbeitsplatz zuzuschneiden, definieren Sie jeweils vor der Bewertung, welche Kriterien in Bezug die Anforderungen an Ihre Mitarbeiterin bzw. ihren Mitarbeiter besonders wichtig sind (Richtschnur: 1-2 Kriterien pro Kategorie). Bewerten Sie anschließend die einzelnen Kriterien in der Kategorie. Führen Sie danach pro Kategorie eine Gesamtbewertung durch. Beachten Sie bei der Gesamtbewertung: Die Gesamtbewertung ergibt sich nicht aus dem Mittelwert der einzelnen Kriterien, sondern soll die gewichtete Relevanz der Kriterien abbilden. Fügen Sie abschließend zu Ihren Bewertungen Erläuterungen hinzu.
Erläuterungen:
Gesamtbewertungen müssen immer im zugehörigen Freitextfeld erläutert werden. Kriterien, die Sie außerhalb der Mitte der Skala bewerten, müssen Sie mit erläuternden Anmerkungstexten versehen. Alle anderen Freitextfelder zu den Kriterien können Sie nutzen, um Ihre Beurteilung anschaulich und nachvollziehbar zu gestalten.
Hinweis:
Die Bewertungsskala des Beurteilungswesens entspricht nicht der klassischen Schulnotenskala. Über Ihre Bewertung bilden Sie vielmehr eine Antwort auf die Frage ab, ob die richtige Person (mit ihren Leistungen und ihrem Potenzial) auf dem richtigen Arbeitsplatz (mit den entsprechenden Aufgaben und Anforderungen) sitzt. Weitere Hinweise zur Abbildung Ihrer Leistungseinschätzung auf der Skala finden Sie in diesen Erläuterungen (PDF).
Tipp:
Nutzen Sie abschnittweise den Überblick über die Beurteilungskriterien mit Verhaltensbeschreibungen, um einen plastischen Eindruck von dem Arbeitsverhalten, das in den einzelnen Kriterien beurteilt werden soll, zu erhalten. Und nutzen Sie Ihre zuvor erstellten Notizen für die individuellen Begründungen Ihrer Leistungseinschätzungen.
Schritt 5: Zusätzliche Aktivitäten, spezielle fachliche und methodische Kenntnisse
In diesem Abschnitt geht es ausdrücklich nicht um Aktivitäten und Kenntnisse, die der Arbeitsplatz erfordert. Beispiele finden Sie direkt im Beurteilungsvordruck. Diese Kategorie ist gemeinsam mit Ihrer Mitarbeiterin bzw. Ihrem Mitarbeiter auszufüllen.
Schritt 6: Profilbogen prüfen
An dieser Stelle wird ein Profilbogen erzeugt, der Ihre bisherigen Bewertungen tabellarisch zusammenfasst. Prüfen Sie, ob dieser Überblick dem Bild, das Sie von Ihrer Mitarbeiterin bzw. Ihrem Mitarbeiter zeichnen möchten, entspricht.
Schritt 7: Potential einschätzen
Bisher haben Sie Ihre Mitarbeiterin bzw. Ihren Mitarbeiter im Rückblick auf das, was Sie bisher beobachten konnten, bewertet. Im Folgenden geht es nun darum, festzuhalten, welche Entwicklungsschritte für Ihre Mitarbeiterin bzw. Ihren Mitarbeiter aus Ihrer Wahrnehmung möglich sind. Diese Potenzialeinschätzung ist grundsätzlich in jeder Beurteilung abzugeben und zu begründen.
Schritt 8: Schlussbemerkung
Eine Schlussbemerkung ist nur im Falle einer Anlassbeurteilung zu erstellen, wenn diese unmittelbar in Zusammenhang mit einer Personalentscheidung steht. Nur in diesem Fall hat der Erstbeurteiler zu der fraglichen Personalentscheidung im Rahmen der Schlussbemerkung Stellung zu nehmen.
Schritt 9: Stellungnahme der Zweitbeurteilerin/des Zweitbeurteilers
Übermitteln Sie Ihren Entwurf nun der Zweitbeurteilerin bzw. dem Zweitbeurteiler. Die Zweitbeurteilung ist unabhängig von Ihren Beurteilungen zu erstellen und besteht in einer frei formulierten Stellungnahme in dem hierfür vorgesehenen Feld des Beurteilungsbogens.
Weitere Erläuterungen zu den einzelnen Feldern der Beurteilung finden Sie in dieser Ausfüllhilfe (PDF).
Sie haben Fragen zum Verfassen einer Beurteilung? Wir beraten Sie gern.
Beratungs- und Fortbildungsangebot
Beratungsangebot zum Beurteilungswesen
Die Personalentwicklung berät Sie gerne zu allen formalen und inhaltlichen Fragen in Zusammenhang mit dem Beurteilungswesen. Es besteht zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, ein persönliches Beratungsgespräch zu vereinbaren oder Fragen telefonisch bzw. per Email zu klären. Neben formalen Fragen sind typische Fragestellungen für die Beratungen z.B.:
- Wie bilde ich meine Leistungseinschätzung treffend in der Beurteilungsskala ab?
- Wie kann ich meine (kritischen) Leistungseinschätzungen in den Freitextfeldern formulieren?
- Wie und wo bilde ich Besonderheiten ab, für die ich auf den ersten Blick kein geeignetes Feld im Beurteilungsformular entdecken kann?
- Wie kann ich (schwierige) Beurteilungsgespräche und Entwurfsbesprechungen gut führen?
- Wie könnten geeignete Maßnahmen aussehen, die ich im Rahmen des Beurteilungsgesprächs/der Beurteilungsbesprechung mit meiner Mitarbeiterin/meinem Mitarbeiter vereinbare, um ihr bzw. sein Leistungsniveau weiterzuentwickeln oder zu sichern?
Selbstverständlich stehen wir auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung, die Fragen zum Beurteilungswesen haben.
Fortbildungsangebot zum Beurteilungswesen
Das Zentrum für Aus- und Fortbildung (ZAF) bietet regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen zum Beurteilungswesen an. Kommen Sie sehr gerne auf uns in der Personalentwicklung zu, wenn Sie Beratung zu den Angeboten des ZAF wünschen oder im ZAF-Angebot kein terminlich oder inhaltlich passendes Angebot für Ihren Bedarf finden.
Beratungsangebot zu Personalentwicklungsmaßnahmen
Ein Ziel des Beurteilungswesens ist es, die berufliche Entwicklung der Beschäftigten zu fördern. Das Referat Personalentwicklung steht Ihnen mit seinen Angeboten in diesem Zusammenhang gerne zur Verfügung.
Für wen gilt das Beurteilungswesen?
Das Beurteilungswesen gilt grundsätzlich für alle Beschäftigten der Universität Hamburg.
Beurteilt werden müssen:
- Technisches und Verwaltungspersonal
Nicht nach diesem System beurteilt werden:
- Auszubildende
- Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Forschung und Lehre
Verpflichtend sind
- Regelbeurteilung alle 4 Jahre (immer 4 Jahre nach der letzten Beurteilung)
- Beurteilungsgespräch – mind. 1 Jahr vor Regelbeurteilung
- Anlassbeurteilungen
Die Regelbeurteilung gilt auch für Beschäftigte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Ausnahmen bestehen dann, wenn ein Befreiungsantrag (PDF) gestellt wurde.
Wer als Vorgesetzte/r Beurteilungen nicht fristgerecht erstellt und übermittelt, verstößt gegen Dienst- und Arbeitspflichten. Dieses kann Sanktionen zur Folge haben. Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden zu Maßnahmen bei Verstößen gegen Dienst- und Arbeitspflichten (PDF).
Weitere Informationen
- Informationen zum Beurteilungswesen auf den Webseiten des Personalamts der Stadt Hamburg.
Sie haben Fragen zum Beurteilungswesen?
Bei Fragen wenden Sie sich an die Personalentwicklung unter: fuehrungskraefteentwicklung.uhh"AT"uni-hamburg.de oder an Ihre zuständige Personalsachbearbeiterin oder Ihren Personalsachbearbeiter des Personalservice.
Downloads
Wichtige Hinweise zum Herunterladen und Bearbeiten
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- Beurteilungsvordruck (PDF) (bitte speichern und mit Acrobat Reader öffnen)
- Beurteilungsvordruck mit Erläuterungen (PDF)
Weitere Dokumente
- Beurteilungskriterien – kurz (PDF)
- Beurteilungskriterien – mit Verhaltensbeschreibung (PDF)
- Beurteilungsskala (PDF)
- Dokumentationsbogen Beurteilungsgespräch (PDF)
- Handreichung Erläuterungstexte (PDF)
- Beurteilungsrichtlinien (BeurtRL-FHH) (PDF)
- Informationen zum Beurteilungswesen auf den Webseiten des Personalamts der Stadt Hamburg (PDF)
- Beurteilungsbefreiung Ü55 (PDF)
- Beurteilungsbeitrag (PDF)