Beurteilungsarten und -ablauf
Im Beurteilungswesen werden zwei Arten von Beurteilungen unterschieden. Es gibt die Regelbeurteilung, die für jede Mitarbeiterin bzw. jeden Mitarbeiter alle vier Jahre zu erstellen ist. Herzstück dieser Regelbeurteilung ist das Beurteilungsgespräch.
Neben den im 4-Jahres-Rhythmus zu erstellenden Regelbeurteilungen gibt es die Anlassbeurteilungen. Da die Anlassbeurteilung unmittelbar vor oder mit Eintreten des Anlasses zu erstellen ist, entfällt bei Anlassbeurteilungen das Beurteilungsgespräch.
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Wichtige Hinweise zum Herunterladen und Bearbeiten
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- Beurteilungsvordruck (PDF) (bitte speichern und mit Acrobat Reader öffnen)
- Beurteilungsvordruck mit Erläuterungen (PDF)
Weitere Dokumente
- Beurteilungskriterien – kurz (PDF)
- Beurteilungskriterien – mit Verhaltensbeschreibung (PDF)
- Beurteilungsskala (PDF)
- Dokumentationsbogen Beurteilungsgespräch (PDF)
- Handreichung Erläuterungstexte (PDF)
- Beurteilungsrichtlinien (BeurtRL-FHH) (PDF)
- Informationen zum Beurteilungswesen auf den Webseiten des Personalamts der Stadt Hamburg (PDF)
- Beurteilungsbefreiung Ü55 (PDF)
- Beurteilungsbeitrag (PDF)