Dienst-/Arbeitszeit allgemein
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von Vollbeschäftigten beträgt für Tarifbeschäftigte 39 Stunden und für Beamtinnen und Beamte 40 Stunden.
Für die Tarifbeschäftigten ergeben sich die Regelungen zur Arbeitszeit aus dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Für die Beamtinnen und Beamten gilt die Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten (ArbzVO).
Darüber hinaus sind die Arbeitszeitregelungen für das technische, Bibliotheks- und Verwaltungspersonal seit dem 01.11.2023 weiter ausgestaltet durch die Dienstvereinbarung über die Flexibilisierung der Arbeitszeit und die Einführung von Funktionszeiten an der Universität Hamburg (PDF) und für das wissenschaftliche Personal durch die Verwaltungsanordnung über die Dienstzeit vom 18.12.1996 (PDF).
Regelungen für das wissenschaftliche Personal
Für das wissenschaftliche Personal gelten grundsätzlich weiterhin die Regelungen der Verwaltungsanordnung über die Dienstzeit von 18.12.1996 (PDF). Aufgrund der Besonderheiten des Lehr- und Forschungsbetriebes ist das wissenschaftliche Personal jedoch von der Verpflichtung der Einhaltung des dort festgelegten Arbeitszeitrahmens, der Kernarbeitszeit sowie von der Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung befreit.
Regelungen für das TVBP
Die Dienststelle hat gemeinsam mit dem Personalrat für das technische, Bibliotheks- und Verwaltungspersonal eine Dienstvereinbarung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit und der Einführung von Funktionszeiten an der Universität Hamburg abgeschlossen.
Die Dienstvereinbarung ist seit dem 1. November 2023 rechtskräftig und gilt für alle Beschäftigten des technischen, Bibliotheks- und Verwaltungspersonals.
Übersicht der bisherigen und neuen Regelungen für das TVBP
Bisherige Regelung | Neue Regelung | Ab wann und für wen gültig |
---|---|---|
Arbeitszeitrahmen: 6:30–19:00 Uhr |
Arbeitszeitrahmen: 6:00–20:00 Uhr |
Ab sofort für alle TVBP, mit Ausnahme von Teilzeitkräften, bei denen in der Dienstzeitfestsetzung ein abweichender Arbeitszeitrahmen festgelegt wurde. Sofern der vormalige Arbeitszeitrahmen festgelegt wurde, gilt ab sofort der neue Arbeitszeitrahmen, ohne dass es einer Anpassung bedarf. |
Kernarbeitszeit Vollzeit: Mo–Do 9:00–15:00 und Fr 9:00–14:00 Uhr |
Sobald OE gegründet, grundsätzlich Wegfall der Kernarbeitszeit und Geltung der Funktionszeit (Abweichungen können geregelt werden, bei Teilzeitkräften gilt die individuelle Dienstzeitfestsetzung). | Mit Bildung der OE für das Personal des TVBP, die zu der OE gehören. |
Funktionszeiten: nicht vorgesehen. |
Funktionszeiten: Mo–Do 8:45–16:00 Uhr und Fr 9:00–14:00 Uhr. |
Mit Bildung der Organisationseinheit für das dieser OE zugehörige Personal, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde. |
10 Minus- bis 20 Plusstunden, bei Überschreiten Kappung | 40 Minus- bis 80 Plusstunden bei Vollzeittätigkeit (anteilig gemäß Arbeitsumfang bei Teilzeit). Zeiten, die die Grenze überschreiten, verfallen nicht mehr am Monatsende. In diesem Fall haben jedoch die/der Vorgesetzte gemeinsam mit der/dem Beschäftigten Sorge zu tragen, das Arbeitszeitkonto zügig und unter Berücksichtigung der dienstlichen Belange wieder in den regulären Rahmen zurückzuführen, idealer Weise innerhalb eines Monats. | Ab sofort für alle TVBP |
Freizeitausgleich max. 1 Tag pro Monat bzw. 2 x ½ Tag pro Monat, max. drei aufeinanderfolgende Arbeitstage im Kalenderhalbjahr | Zeitguthaben können unter Berücksichtigung der dienstlichen Belange und in Absprache der oder dem Vorgesetzten durch stundenweises oder durch ganz- oder mehrtägiges Fernbleiben vom Dienst / der Arbeit ausgeglichen werden. Eine Begrenzung hinsichtlich der maximal pro Monat möglichen Ausgleichstage besteht grundsätzlich nicht mehr. | Ab sofort für alle TVBP |
Einteilung in Organisationseinheiten
Innerhalb einer Bildungsphase werden bis spätestens 31.10.24 die Arbeitsbereiche in sogenannte „Organisationseinheiten“ eingeteilt. Mit Bildung von Organisationseinheiten gelten für die jeweiligen Bereiche grds. Funktionszeiten, um die Flexibilisierung der Arbeitszeit für die Beschäftigten zu erreichen und gleichzeitig eine Steigerung in Service und Dienstleistung durch bessere Erreichbarkeit herbeizuführen. Die Funktionszeit ist eine Zeitspanne, in der einzelne Organisationseinheiten ihre Funktions- und Kommunikationsfähigkeiten sicherstellen müssen, aber nicht zwangsläufig individuelle Anwesenheitspflicht für die einzelnen Beschäftigten besteht. Die Funktionszeit wird grundsätzlich festgelegt auf montags bis donnerstags von 8.45 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr.
FAQ zur Dienstvereinbarung
Weitere Fragen rund um die neue Dienstvereinbarung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit und der Einführung von Funktionszeiten an der Universität Hamburg werden in den nachfolgenden FAQ beantwortet. Sollten Fragen im FAQ-Bereich aus Ihrer Sicht nicht beantwortet werden, senden Sie diese bitte an dienstvereinbarung-arbeitszeit"AT"uni-hamburg.de.