Dienst-/Arbeitszeit allgemein
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für Vollbeschäftigte beträgt für Tarifbeschäftigte 39 Stunden und für Beamtinnen und Beamte 40 Stunden.
Für die Tarifbeschäftigten ergeben sich die Regelungen zur Arbeitszeit aus dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Für die Beamtinnen und Beamten gilt die Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten (ArbzVO).
Näheres zur Verteilung und Gestaltung der wöchentlichen Arbeitszeit, sowie zu Abgeltungsmöglichkeiten im Rahmen der Gleitzeit ist in der Verwaltungsanordnung über die Dienstzeit vom 18. Dezember 1996 geregelt. Innerhalb des Gleitzeitrahmens können Sie Ihre Arbeitszeit eigenverantwortlich gestalten, müssen jedoch gleichzeitig für die Funktions- und Kommunikationsfähigkeit Ihrer Organisationseinheit Sorge tragen und bestimmte Gestaltungsgrundsätze beachten. Durch die Gestaltung Ihrer Dienstzeit sollten beispielsweise keine Beeinträchtigungen für Andere entstehen. Achten Sie deshalb darauf, zu den gängigen Geschäftszeiten erreichbar zu sein.
Die wichtigsten Regelungen zur Arbeitszeit
- Die Kernzeit ist festgelegt auf die Zeit von Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 15 Uhr und Freitag von 9 Uhr bis 14 Uhr und gilt für alle Beschäftigten der Universität Hamburg (ausgenommen wissenschaftliches Personal)
- Innerhalb des Gleitzeitrahmens von 6:30 Uhr bis 19 Uhr können Sie Ihre Arbeitszeit flexibel gestalten.
- Ihre Mittagspause sollten Sie in die Zeit von 11:30 bis 14:30 Uhr legen. Die Pausenlänge hängt von der Dauer der Arbeitszeit ab und ist wie folgt einzuhalten:
Tägliche Arbeitszeit | Pausenlänge |
bis zu 6 Stunden | Pause ist nicht erforderlich |
6 Stunden bis 9 Stunden | mindestens 30 Minuten Pause |
ab 9 Stunden | mindestens 45 Minuten (es sind zusätzlich zwei Zeiteinheiten bei der Zeiterfassung abzuziehen) |
Hinweis:
Die „Regelungen zur Erreichbarkeit“, insbesondere zu Funktionszeiten, werden im Rahmen einer Dienstvereinbarung aktuell zusammen mit dem TVPR erarbeitet.