Umsetzung des Tarifabschlusses vom 02. März 2019
Neuer Tarifvertrag mit einer Laufzeit von 33 Monaten und drei Entgeltsteigerungen mit einem Gesamtvolumen von 7,8 Prozent
Am 2. März 2019 einigten sich die Tarifparteien für den öffentlichen Dienst der Länder auf einen Tarifvertrag mit einer Laufzeit von 33 Monaten. In diesem Zeitraum sollen die Tabellenentgelte für Tarifbeschäftigte in drei Schritten steigen. Dabei verteilen sich die 7,8 Prozent unterschiedlich. Die Beschäftigten, die sich in der Stufe 1 ihrer Entgeltgruppe befinden, erhalten einen höheren Prozentsatz und es wurden Mindestbeträge vereinbart:
- Insgesamt 3,2 Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2019
Da die Erhöhung in der Stufe 1 der Entgeltgruppen überproportional mit 4,5 Prozent erfolgen und das Monatsentgelt bei Vollbeschäftigung um mindestens 100 Euro steigen soll, verbleibt bei den übrigen Tabellenentgelten eine lineare Erhöhung von 3,01 Prozent. - Insgesamt 3,2 Prozent zum 1. Januar 2020
Da die Erhöhung in der Stufe 1 der Entgeltgruppen überproportional mit 4,3 Prozent erfolgen und das Monatsentgelt bei Vollbeschäftigung um mindestens 90 Euro steigen soll, verbleibt bei den übrigen Tabellenentgelten eine lineare Erhöhung von 3,12 Prozent. - Insgesamt 1,4 Prozent zum 1. Januar 2021
Da die Erhöhung in der Stufe 1 der Entgeltgruppen überproportional mit 1,8 Prozent erfolgen und das Monatsentgelt bei Vollbeschäftigung um mindestens 50 Euro steigen soll, verbleibt bei den übrigen Tabellenentgelten eine lineare Erhöhung von 1,29 Prozent.
Wie in bisherigen Tarifvereinbarungen üblich, werden auch Vergleichsentgelte, Stundenentgelte, Zeitzuschläge, Zulagen, Zuschläge, kinderbezogene Besitzstandszahlungen im Rahmen der Tarifanpassung erhöht.
Die Entgelte der Auszubildenden (TVA-L BBIG) erhöhen sich zum 1. Januar 2019 um 50,- Euro monatlich.
Weitere Details zu den Eckpunkten der Tarifeinigung finden Sie auch auf der Informationsplattform des Öffentlichen Dienstes.