Informationen Entgelt/Besoldung
Sowohl das Entgeltsystem für Tarifbeschäftigte, als auch das Besoldungssystem für Beamte ist neu strukturiert worden. Nachfolgend erläutern wir Ihnen die wichtigsten Regelungen.
Tarifeinigung 2023
Die Tarifeinigung vom 9. Dezember 2023 sieht eine Erhöhung der Tabellenentgelte zum 1. November 2024 um 200 EUR und zum 1. Februar 2025 um weitere 5,5 Prozent vor. Die Summe beider Anhebungen muss dabei mindestens 340 EUR ergeben.
Bei der Jahressonderzahlung werden die zuletzt zugrunde gelegten Prozentsätze fortgeführt:
- Entgeltgruppe 1–4: 87,43 Vomhundertsatz
- Entgeltgruppe 5–8: 88,14 Vomhundertsatz
- Entgeltgruppe 9a–11: 74,35 Vomhundertsatz
- Entgeltgruppe 12–13: 46,47 Vomhundertsatz
- Entgeltgruppe 14–15: 32,53 Vomhundertsatz
Das gewerkschaftliche Zustimmungsverfahren zu dieser Tarifeinigung wurde am 19. Januar 2024 abgeschlossen. Eine Zahlung kann jedoch grundsätzlich erst nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen und Unterzeichnung der Änderungsverträge erfolgen. Dieses Verfahren ist derzeit noch offen.
Trotzdem hat das Personalamt entschieden, die Entgeltanpassung im November in die Abrechnung zu übernehmen. Die Zahlung wird mit Vorgriff auf die Änderungsverträge unter dem Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung geleistet.
Besoldungsanpassung 2022
Die Besoldung und Beamtenversorgung wird in 2022 angepasst und eine Angleichungszulage ab 2021 bis 2025 gezahlt.
Die Bürgerschaft hat am 6. Oktober 2022 das Hamburgische Gesetz zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2022 und zur Aufhebung personalvertretungsrechtlicher Sonderregelungen beschlossen. Es sieht vor,
- die Besoldungs- und Versorgungsbezüge zum 1. Dezember 2022 anzupassen sowie
- eine Angleichungszulage für die Jahre 2021 bis 2025 zu gewähren.
Die für Sie als Beamtin oder Beamter relevanten Informationen sind in einem Infoschreiben zusammengestellt. Dort finden Sie auch die Termine und die Höhe der Anpassungen.
Das Wichtigste in Kurzform:
- Mit der Zahlung der Bezüge für November 2022 erhalten Sie die Nachzahlung der Angleichungszulage für das Jahr 2021.
- Ab Dezember 2022 werden die Besoldungsbeträge um 2,8 Prozent erhöht; die Anpassung der beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge wird zeitgleich vorgenommen. Mit der Zahlung der Bezüge für Dezember 2022 erhalten Sie die Angleichungszulage für das Jahr 2022.
- In den Jahren bis 2025 werden Sie die Angleichungszulage für des jeweilige Jahr jeweils mit den Dezemberbezügen erhalten.
Energiepreispauschale 2022
Die erhöhte finanzielle Belastung aufgrund der gestiegenen Energiepreise ist für uns alle spürbar. Um dieser Situation ein stückweit entgegen zu wirken, wurde mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 für Beschäftigte eine einmalige Energiepreispauschale von 300 EUR beschlossen.
Informationen zur Energiepreispauschale 2022 (PDF, barrierefrei)Tarifeinigung 2021
Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie über die wichtigsten Eckpunkte aus der Tarifeinigung vom 30. November 2021 informieren:
Für Tarifbeschäftigte:
- 1.300 Euro Corona-Sonderzahlung
Es ist beabsichtigt die Sonderzahlung im Februar 2022 an die anspruchsberechtigten Beschäftigten auszuzahlen. In Einzelfällen kann es aufgrund der fehlenden maschinellen Umsetzung zu einer Auszahlung im März kommen. Wir bitten dies zu berücksichtigen. Die Sonderzahlung ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Sonderzahlung wird jedem Beschäftigten ausgezahlt, welcher am 29. November 2021 in einem Arbeitsverhältnis gestanden hat und an mind. einem Tag im Bemessungszeitraum 01.01.2021 bis 29. November 2021 Anspruch auf Entgelt hatte.
- 2,8 Prozent Entgelterhöhung zum 01.12.2022
Für Auszubildende:
- 650 Euro Corona-Sonderzahlung
Die Sonderzahlung wird bis spätestens März 2022 ausgezahlt und ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
Eine Auszahlung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Beschäftigungsmonate erfolgt nicht, jede Person, die am 29. November unter den Geltungsbereich des § 1 TV Corona-Sonderzahlung fällt und an mind. einem Tag im Bemessungszeitraum Anspruch auf Entgelt hatte, erhält die Sonderzahlung.
Es findet jedoch eine Teilzeitkürzung statt, ausschlaggebend sind die individuellen (Arbeitszeit-)Verhältnisse am 29. November. Auch dabei ist die Arbeitszeit im übrigen Zeitraum unerheblich.
Vertragslaufzeit 24 Monate beginnend ab dem 01. Oktober 2021
Tarifeinigung 2019
Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie über die Umsetzung des Tarifabschlusses vom 02. März 2019 informieren.
Weitere Informationen