Umsetzung
Eine Umsetzung stellt die Übertragung einer anderen Tätigkeit innerhalb der Universität Hamburg dar. Durch eine Umsetzung werden der/dem Betroffenen in der Regel andere Tätigkeiten zugewiesen, ohne dass damit ein Wechsel der Dienststelle verbunden ist. Der/die Betroffene erhält also in seiner Dienststelle einen anderen Dienstposten (Arbeitsplatz). Sowohl die Umsetzung von Beamten, als auch von Tarifbeschäftigten ist – auch ohne Zustimmung der betroffenen Person – möglich. Eine Umsetzung kann vorübergehend oder auf Dauer erfolgen.
Umsetzung veranlassen
Sofern die Umsetzung beantragt werden soll, z.B. weil sich eine Tarifbeschäftigte/ein Tarifbeschäftigter bzw. eine Beamtin/ein Beamter erfolgreich auf eine ausgeschriebene Stelle beworben hat, ist das Antragsformular „Einstellung/Weiterbeschäftigung“ (DOCX) zu verwenden und im Personalservice einzureichen.
Es handelt sich um einen Stellenbesetzungsvorgang, näheres hierzu finden Sie auf den entsprechenden Themenseiten.
Die Umsetzung verbunden mit der Übertragung einer anderen Tätigkeit oder eines anderen Aufgabenbereichs innerhalb der Dienststelle unterliegt gem. § 88 Abs. 1 Nr. 11 HmbPersVG der Mitbestimmung durch den Personalrat, wenn der Umsetzungs- oder Übertragungszeitraum mehr als 6 Monate beträgt oder ein Wechsel des Dienstortes einschließlich seines Einzugsgebietes erfolgt. Allerdings unterliegen diese Maßnahmen nur auf Antrag der/des Betroffenen der Mitbestimmung durch den Personalrat. Die Dienststelle hat die/den Betroffene/n rechtzeitig vor Erlass der Maßnahme über das Antragsrecht zu informieren (§ 88 Abs. 3 Satz 4 und 5 HmbPersVG). Die Beteiligung des Personalrates erfolgt durch den Personalservice.