Sonderurlaub/Beurlaubung
Der Tarifvertrag der Länder (TV-L) wie auch die Richtlinie über die Bewilligung von Sonderurlaub für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter (HmbSUrlR) und das Hamburgische Beamtengesetz (HmbBG) bieten die Möglichkeit, sich unter bestimmten Voraussetzungen beurlauben zu lassen. Auf dieser Seite erhalten Sie alle relevanten Informationen zu diesem Themengebiet.
Bitte informieren Sie sich über die Voraussetzungen und Regelungen eines Sonderurlaubs/einer Beurlaubung an der Universität Hamburg und nutzen Sie die hier bereitgestellten Antragsformulare.