Raumbuchungen für Veranstaltungen
Bitte wählen Sie nachfolgend aus, für welche Art von Veranstaltung Sie Räume benötigen.
Zentrale Hörsäle buchen für Lehrveranstaltungen
Wenn Sie einen der zentralen Hörsäle der Universität für eine Lehrveranstaltung buchen möchten, können Sie dies über die zentrale Hörsaalbuchung der Universität vornehmen.
www.uni-hamburg.de/raum-und-hoersaalvergabe.html oder auch www.uni-hamburg.de/hsb
Konferenzräume buchen im Mittelweg
Wenn Sie einen der Konferenzräume im Mittelweg 177 buchen möchten, können Sie dies über folgendes Formular vornehmen.
www.uni-hamburg.de/raum-und-hoersaalvergabe/krb/ oder auch www.uni-hamburg.de/krb
Bitte beachten Sie, dass die Nutzung der Konferenz- und Schulungsräume den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Präsidialverwaltung im Mittelweg 176/177 vorbehalten ist.
Seminarräume buchen für Lehrveranstaltungen
Wenn Sie Seminarräume für Lehrveranstaltungen buchen möchten, wenden Sie sich bitte an das Geschäftszimmer des jeweiligen Instituts.
Räume buchen zu anderen Zwecken
Wenn Sie keine Lehrveranstaltung planen, sondern
- Seminarräume oder Hörsäle für Sonderveranstaltungen buchen möchten,
- eine Kooperationsveranstaltung mit externen Dritten planen,
- als AStA, Fachschaftsrat oder Studierende*r Räume buchen möchten,
- eine Foyerfläche nutzen möchten,
finden Sie im im Themenbereich zur Veranstaltungsorganisation weiterführende Informationen.
Für eine einfache, rein universitätsinterne Raumbuchung ohne Catering, ohne Rahmenprogramm und ohne universitätsexterne Teilnehmende oder Kooperationspartner nutzen Sie bitte unter Berücksichtigung der Mindestfrist von vier Wochen das Antragsformular.
Bei Belangen zum Thema Gebäudeöffnungszeiten und Pförtnerdienste sind Sie ebenfalls bei uns richtig.
Stabsstelle Tagungsmanagement und Hörsaalplanung
Mittelweg 177
20148 Hamburg
E-Mail: veranstaltungsplanung"AT"uni-hamburg.de
Downloadbereich
Bitte nutzen Sie die Pflichtmitteilung, wenn Sie eine größere Sonderveranstaltung an der UHH planen (ab April 2021). Die abgefragten Informationen dienen uns als Grundlage, um Sie umfassend und zielgerichtet beraten zu können.
In den Raumvergabebestimmungen der UHH wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen Räume der UHH für welche Zwecke verwendet werden dürfen.