Allgemeine Geschäftsbedingungen Werk- und Honorarverträge (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Werk- und Honorarverträge der Universität Hamburg (UHH).
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen der/des Auftragnehmers:in, insbesondere Zahlungs- und Lieferbedingungen, Angaben über Erfüllungsort und Gerichtsstand, gelten nur dann, wenn sie von der UHH ausdrücklich und schriftlich angenommen wurden und den Geschäftsbedingungen der UHH nicht widersprechen.
2. Tätigkeit
2.1 Die/der Auftragnehmer:in wird ihre/seine Tätigkeit als Selbständige/r freiberuflich aus-üben. Sie/er kann seine Tätigkeit vollkommen selbständig gestalten. Sie/er bestimmt ih-ren/seinen Tätigkeitsort, die Tätigkeitszeit und die Art und Weise der Tätigkeit eigen-ständig nach pflichtgemäßem Ermessen.
2.2 Ein Arbeitsverhältnis wird durch den Vertrag nicht begründet.
2.3 Sofern im Einzelfall die persönliche Anwesenheit der/des Auftragnehmers:in in den Räumen oder bei Terminen der UHH erforderlich sein sollte, steht die/der Auftragneh-mer:in hierfür zur Verfügung. Die Termine hierfür werden zwischen den Vertragspartei-en abgestimmt.
2.4 Sofern die/der Auftragnehmer:in Mitarbeitende zu seiner Unterstützung einsetzt, ste-hen diese ausschließlich in vertraglicher Beziehung zu ihr/ihm.
2.5 Die/der Auftragnehmer:in ist grundsätzlich dazu berechtigt, Dritte zu beauftragen, die sie/ihn bei der Ausübung der Tätigkeit unterstützen. Die Beauftragung eines Dritten ist der UHH im Vorfeld anzuzeigen. Die UHH kann ihre Zustimmung verweigern, wenn ihre berechtigten Interessen gefährdet sind.
2.6 Die Tätigkeit der/des Auftragnehmers:in für andere Auftraggeber bleibt von dieser Ver-einbarung unberührt.
3. Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Pflichten
3.1 Die/der Auftragnehmer/in ist für die Einhaltung aller aus dieser Vereinbarung für sie/ihn entstehenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen selbst verantwortlich.
3.2 Sie/er verpflichtet sich, die zu entrichtenden Steuern selbständig abzuführen und die Auftraggeberin insoweit von jeglicher Haftung für steuerrechtliche Ansprüche freizu-halten.
3.3 Der/dem Auftragnehmer:in ist bekannt, dass die UHH dem zuständigen Finanzamt eine Mitteilung über ihren/seinen Namen, ihre/seine Anschrift und die geleistete Vergütung nebst Grund, Datum und Höhe der Zahlungen zur Verfügung stellen wird.
3.4 Ferner sorgt die/der Auftragnehmer:in selbständig für ihre/seine soziale Absicherung, insbesondere für eine ausreichende Krankenversicherung und Altersversorgung. Eine Er-stattung dieser Beiträge durch die UHH findet nicht statt.
4. Unfallversicherung
4.1 Die/der Auftragnehmer:in ist bei ihrer/seiner Tätigkeit für die UHH nicht gesetzlich un-fallversichert.
4.2 Eine Erstattung von Versicherungsbeiträgen durch die UHH findet nicht statt.
5. Datenschutz und Verschwiegenheit
5.1 Die/der Auftragnehmer:in verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzbestimmungen zu beachten und über vertrauliche Informationen sowie alle Angelegenheiten der UHH Verschwiegenheit zu wahren.
5.2 Der/dem Auftragnehmer:in ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu ei-nem anderen Zweck als zur Erfüllung des Vertrages zu verarbeiten oder an Dritte offen-zulegen. Personenbezogene Daten sind sicher und für Unbefugte unzugänglich aufzu-bewahren
5.3 Die/der Auftragnehmer:in verpflichtet sich, die von der UHH zur Verfügung gestellten Unterlagen sorgfältig zu verwahren, vor Einsichtnahme Dritter schützen und mit dem Ende des Vertrages zurückgeben. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen. Sie/er wird auf Verlangen durch schriftliche Erklärung bestätigen, dass sie/er nicht mehr im Besitz von Unterlagen jedweder Art ist, die im Eigentum der UHH stehen oder ihr/ihm von dieser im Zusammenhang mit diesem Vertrag überlassen wor-den sind. Nach Beendigung dieses Vertrages ist die/der Auftragnehmer:in dazu ver-pflichtet, sämtliche weitere personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit dem Vertrag stehen, datenschutzgerecht zu vernichten, sofern nicht eine gesetzliche Ver-pflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht.
6. Urheberrechte/Nutzungsrechte/Veröffentlichungen im Übrigen
6.1 Soweit rechtlich zulässig, überträgt die/der Auftragnehmer:in die Eigentumsrechte für jedes urheberrechtlich geschützte oder nach sonstigem Schutzrecht schutzfähige Ar-beitsergebnis (einschließlich der Arbeits- und Berichtsunterlagen), das von ihr/ihm al-lein oder mit anderen im Zusammenhang mit ihrer/seiner Tätigkeit/dem Projekt für die UHH erstellt worden ist, im Zeitpunkt seiner Entstehung an die UHH. Ferner überträgt sie/er das ausschließliche und uneingeschränkte Nutzungs- und Verwertungsrecht an diesen Arbeitsergebnissen an die UHH.
6.2 Im Rahmen des Zumutbaren verpflichtet sich die/der Auftragnehmer:in, alles Erforderli-che zu tun, um die UHH in die Lage zu versetzen, eine Registrierung oder einen sonstigen Schutz des betreffenden Rechtes zu erwirken.
6.3 Die UHH hat das Recht zu Veröffentlichungen unter Namensangabe der/des Auftrag-nehmers:in. Die/der Auftragnehmer:in darf die im Zusammenhang mit diesem Auftrag erzielten Erkenntnisse und Ergebnisse (einschließlich der Arbeits- und Berichtsunterla-gen) nur mit Einwilligung der UHH Dritten bekanntmachen oder veröffentlichen; die UHH wird die Einwilligung nur aus wichtigem Grund verweigern.
6.4 Auftragsdaten und -ergebnisse sowie Graphiken, Bilder, Zeichnungen, Fotos, Vorlage-texte für Internet-Darstellungen etc. sind frei von Rechten Dritter zu liefern. Alle bei der Auftragsdurchführung entstehenden Nutzungsrechte, insbesondere an durch die/den Auftragnehmer:in entwickelten Konzepten und Ideen sowie die Rechte an sonstigen ur-heberrechtsfähigen Werken und Werkteilen gehen uneingeschränkt und ausschließlich sowie räumlich und zeitlich unbegrenzt auf die UHH über.
6.5 Das Unterhalten eigener Internetseiten zu dem betreuten Auftrag ist der/dem Auftrag-nehmer:in nicht gestattet. Zulässig ist lediglich ein Hinweis in Form eines Links auf eine gegebenenfalls bestehende Internetseite der UHH.
6.6 Die vorstehenden Absätze gelten auch, wenn das Vertragsverhältnis vorzeitig endet.
7. Vorbehaltsklausel
7.1 Wird die Leistungserbringung aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt nicht nur vo-rübergehend unmöglich, so beraten die Vertragspartner unverzüglich, ob und wie sie diesen Vertrag trotz des Ereignisses höherer Gewalt fortsetzen können. Scheidet eine Fortsetzung des Vertrages aufgrund des Ereignisses höherer Gewalt endgültig aus, so ist jeder Vertragspartner berechtigt, diesen Vertrag zu kündigen. Die Vertragspartner sind in Fällen höherer Gewalt für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten befreit.
7.2 Ein Ereignis höherer Gewalt liegt dann vor, sobald ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereig-nis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlus-ses unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder un-schädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen ist. Hierzu zählen insbesondere Ereignisse wie Naturkatastrophen oder natur-bedingte Extremsituationen, Seuchen, Epidemien, kriegerische Auseinandersetzungen, terroristische Anschläge, unverschuldete behördliche rechtmäßige sowie rechtswidrige Anordnungen, Sanktionen, Embargos, Streiks und Boykotte, der nicht nur kurzfristige Zusammenbruch wesentlicher Infrastrukturen.
7.3 Die Vertragspartner sind nur soweit und solange zur Leistung verpflichtet, wie dies durch unverschuldete behördliche rechtmäßige sowie rechtswidrige Anordnungen, die insbesondere auf Grund des Infektionsschutzgesetzes erlassen wurden, gestattet ist. Zif-fer 7.1 gilt entsprechend.
8. Haftung und Gewährleistung
8.1 Die/der Auftragnehmer:in übernimmt die Haftung und Gewähr gegenüber der UHH für eine ordnungsgemäße Ausführung seiner Leistungen nach den neuesten Erkenntnissen über Organisation, Wirtschaftlichkeit und Technik. Die Untersuchungsergebnisse, Beur-teilungen und fachlichen Empfehlungen müssen für den vorgesehenen Zweck brauch-bar und vollständig sein.
8.2 Die UHH haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestim-mungen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die UHH nur für Schäden aus der Verlet-zung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung der UHH auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens be-grenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die die/der Auftragnehmer:in vertrauen darf.
9. Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden werden nicht Vertragsbestandteil.
10. Formbedürfnis
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für dieses Schriftformerfordernis.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle wechselseitigen Ansprüche im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages ist Hamburg. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der übrigen Vertragsbestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen bzw. nicht durchsetzbaren Bestimmung tritt eine rechtsgültige Bestimmung, die dem von den Vertragsparteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für das Vorliegen und Ausfüllen etwaiger Regelungslücken.