ERASMUS+ für Universitätspersonal
Für Universitätspersonal bestehen die folgenden Erasmus-Programmlinien:
Erasmus-Aufenthalte zu Unterrichtszwecken
Mit der Programmlinie STA (Staff Mobility – Teaching Assignment) können Lehrende der Universität Hamburg eine Kurzzeitdozentur an einer Erasmus-Partnerhochschule durchführen bzw. eine finanzielle Förderung dieser beantragen. Voraussetzung ist die Wahrnehmung von mindestens acht Unterrichtsstunden pro Aufenthalt bzw. pro angefangene Woche. Werden Lehrtätigkeit und Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden pro Woche. Die Mindestaufenthaltsdauer für eine Erasmus-Kurzzeitdozentur beträgt 2 Tage.
Wie wird eine STA-Reise gefördert
Fahrkosten
Die Erstattung der An- und Abreise wird mit Hilfe eines europaweit einheitlichen Berechnungsinstruments – dem Distanzrechner – ermittelt. Die ermittelten Fahrtkosten sind Festbeträge. Erstattet werden, je Aufenthalt (Hin- und Rückfahrt) und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Festbeträge:
einfache Entfernung gemäß Distanzrechner |
Betrag pro Teilnehmer (Hin- und Rückfahrt) |
10 km - 100 km | 20 EUR |
100 km - 499 km | 180 EUR |
500 km - 1.999 km | 275 EUR |
2.000 km - 2.999 km | 360 EUR |
3.000 km - 3.999 km | 530 EUR |
Welche Fahrtkosten Ihnen erstattet werden, können Sie mit Hilfe des Distanzrechners ermitteln. Hierfür geben Sie bitte den Abfahrtsort und den Zielort ein, die Entfernung wird automatisch berechnet.
Aufenthaltskosten
Die Aufenthaltskosten werden aufgrund von Tagessätzen errechnet, die je nach Zielland variieren. Je nachdem in welches Zielland Sie reisen werden folgende Tagespauschalen veranschlagt:
- 180 EUR - Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich
- 160 EUR - Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
- 140 EUR – Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien (FYROM), Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Die Mindestaufenthaltsdauer vor Ort beträgt 2 Tage. Finanziell gefördert werden maximal bis zu 10 aktive Aufenthaltstage (Arbeitstage) an der Gasthochschule. Zusätzlich können der An- und Abreisetag mit der Tagespauschale vergütet werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Anreisetag unmittelbar vor dem ersten Tag des Beginns der Lehrveranstaltung und der Abreisetag unmittelbar am nächsten Tag nach der Beendigung der Lehrveranstaltung liegen.
Grundsätzlich können nur Aufenthaltstage gefördert werden, an denen eine Aktivität im Sinne des Programms stattgefunden hat.
Stipendien für Lehraufenthalte im Rahmen des Erasmus-Programms sind steuerfrei, solange sie für die Erfüllung des Lehraufenthalts erforderlich sind. Darüber hinausgehende bzw. nicht aufgewendete Förderbeträge sind zu versteuern.
Vorfinanzierung der Fahrt- und Aufenthaltskosten
Sie erhalten innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung des Grant Agreements (GA) durch beide Parteien (Teilnehmer/in und Erasmus-Hochschulkoordination) und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 80% der Gesamtkosten. Die verbleibenden 20% Ihrer Fördersumme werden Ihnen nach Ihrer Rückkehr ausgezahlt, sobald Sie die erforderlichen Unterlagen eingereicht haben.
Bewerbungsverfahren
Ihre Bewerbung auf einen Erasmus-Zuschuss für Ihre Kurzzeitdozentur erfolgt über die Datenbank Mobility Online. Bitte bewerben Sie sich zeitlich so, dass noch eine ausreichende Bearbeitungszeit Ihres Antrags möglich ist. Eine Förderung ist möglich, solange ausreichend finanzielle Mittel vorhanden sind.
Zum Bewerbungsformular für eine Erasmus-Kurzzeitdozentur |
Eine Anleitung zur Bewerbung (PDF) über die Datenbank Mobility Online leitet Sie Schritt für Schritt durch den Bewerbungsprozess.
Vor Beginn der Kurzzeitdozentur
Zunächst füllen Sie bitte unter dem Bewerbungslink das online Bewerbungsformular aus und schicken dieses elektronisch ab. In einer E-Mail erhalten Sie dann erneut einen Link, mit welchem Sie ein Benutzerkonto in der Datenbank Mobility Online anlegen können. In einem weiteren Schritt müssen Sie dann zunächst Ihre Personenstammdaten in der Datenbank vervollständigen. Sind Ihre Angaben vollständig, werden Sie aufgefordert, Ihr zuständiges Finanzamt und Ihre Bankdaten einzugeben. Im Anschluss daran laden Sie bitte das ausgefüllte und von allen Parteien (teilnehmende, vorgesetzte sowie einladende Person) unterschriebene Mobility Agreement (ausschließlich als PDF) in der Datenbank hoch. Das Formular hierzu erhalten Sie in einer separaten E-Mail, der Sie auch die Dienstantrittsanzeige sowie die Confirmation of Stay for Teaching Staff entnehmen können.
Danach steht Ihnen das Grant Agreement zum Ausdruck in der Datenbank zur Verfügung, welches vor Ihrem Aufenthalt unterschrieben und im Original in der Abteilung Internationales eingereicht werden muss. Nach anschließender Unterzeichnung durch die Erasmus-Hochschulkoordinatorin werden sowohl das Grant Agreement als auch die Dienstantrittsanzeige von der Abteilung Internationales in Ihrem Datensatz hochgeladen.
Sobald alle Unterlagen vollständig in der Datenbank vorliegen, wird die erste Rate in Höhe von 80% ausgezahlt.
Nach Ende der Kurzzeitdozentur
Nach Ihrer Kurzzeitdozentur laden Sie bitte die ausgefüllte und von der Gasthochschule unterschriebene Confirmation of Stay for Teaching Staff hoch. Außerdem müssen Sie die online EU-Survey ausfüllen und übermitteln. Den Link hierzu erhalten Sie nach Beendigung Ihrer Kurzzeitdozentur im Ausland. Sind alle Dokumente in der Datenbank hochgeladen, weisen wir Ihre 2. Rate an.
Auswahlkriterien
Sollte die Zahl der Bewerbungen die Höhe der Mittel überschreiten, so wird nach den folgenden Kriterien ausgewählt:
- Funktion des Antragstellers/der Antragstellerin im Rahmen der Vereinbarung (z.B. Programmbeauftragte)
- Engagement im Bereich Internationales
- Anzahl der bereits erfolgten Förderungen aus STA oder anderen Mobilitätsmitteln
- Dauer der Kurzzeitdozentur und Anzahl der Unterrichtsstunden
- Zweck/Ziel der Reise
- Stellenwert der Partnerhochschule im Rahmen der Internationalisierungsstrategie der UHH
Formulare
Nachdem Sie sich für eine Erasmus-Kurzzeitdozentur beworben haben, müssen Sie vor und nach Ihrem Auslandsaufenthalt verschiedene Formulare einreichen.
Vor dem Aufenthalt
- Staff Mobility Agreement for Teaching (PDF)
- Dienstantrittsanzeige (PDF)
- Grant Agreement – wird in der Datenbank generiert
Nach dem Aufenthalt
- Confirmation of Stay for Teaching Staff (PDF)
- Online EU-Survey-Link – wird per E-Mail zugeschickt
Erasmus-Aufenthalte zu Fort- und Weiterbildungszwecken
Mit der Programmlinie STT (Staff Mobility – Staff Training) kann Technisches Bibliotheks- und Verwaltungspersonal (TVP) der Universität Hamburg eine Fortbildung an einer europäischen Hochschule durchführen bzw. eine finanzielle Förderung dieser beantragen. Jedes Jahr nutzen Kolleginnen und Kollegen aus der Verwaltung der Universität Hamburg diese Möglichkeit. Voraussetzung ist eine Aufenthaltsdauer von mindestens 2 Arbeitstagen. Folgende Arten der Mobilität stehen zur Auswahl:
Workshadowing
Beim Workshadowing handelt es sich um ein selbstorganisiertes Aufenthaltsprogramm, das dem Ziel dient, den eigenen Arbeitsbereich an einer Partnerhochschule kennen zu lernen. Es kann sich dabei z.B. um Besuche in Verwaltungseinheiten, Fakultäten, Bibliothekssystemen oder Rechenzentren halten. Bei der Wahl einer Partnerinstitution berät Sie das Team Erasmus. Hier finden Sie Berichte von Arbeitsbesuchen.
Staff Training Week
Staff Training Weeks (STW) finden an Hochschulen statt, die sich am Erasmus-Programm beteiligen. Manche STW sind thematisch eng begrenzt und richten sich an ein bestimmtes Zielpublikum (z.B. Bibliothekarinnen und Bibliothekare, IT-Personal), andere bieten ein sehr breites Themenspektrum an und stellen dabei die verschiedenen Bereiche der Hochschule vor. Der Vorteil einer STW besteht zum einen darin, dass bereits ein Programm organisiert ist, zum anderen ist die Hochschule in dem Zeitraum auf Gäste eingestellt und es können leicht noch zusätzliche Kontakte hergestellt werden. Darüber hinaus ist eine STW eine wunderbare Möglichkeit, Kolleginnen und Kollegen vieler weiterer Hochschulen kennen zu lernen, was einen großartigen Ideenaustausch ermöglicht und gute Gelegenheit zu Networking gibt. Organisierte STW dauern normalerweise 3-5 Tage und die Arbeitssprache ist in der Regel das Englische.
Aktuelle Ausschreibungen von Staff Training Weeks
Wie wird eine STT-Reise gefördert?
Fahrkosten
Die Erstattung der An- und Abreise wird mit Hilfe eines europaweit einheitlichen
Berechnungsinstruments – dem Distanzrechner – ermittelt. Die ermittelten Fahrtkosten sind Festbeträge. Erstattet werden, je Aufenthalt (Hin- und Rückfahrt) und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Festbeträge:
einfache Entfernung gemäß Distanzrechner |
Betrag pro Teilnehmer (Hin- und Rückfahrt) |
10 km - 100 km | 20 EUR |
100 km - 499 km | 180 EUR |
500 km - 1.999 km | 275 EUR |
2.000 km - 2.999 km | 360 EUR |
3.000 km - 3.999 km | 530 EUR |
Welche Fahrtkosten Ihnen erstattet werden, können Sie mit Hilfe des Distanzrechners ermitteln. Hierfür geben Sie bitte den Abfahrtsort und den Zielort ein, die Entfernung wird automatisch berechnet.
Aufenthaltskosten
Die Aufenthaltskosten werden aufgrund von Tagessätzen errechnet, die je nach Zielland variieren. Je nachdem in welches Zielland Sie reisen werden folgende Tagespauschalen veranschlagt:
- 180 EUR - Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich
- 160 EUR - Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
- 140 EUR – Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien (FYROM), Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Die Mindestaufenthaltsdauer vor Ort beträgt 2 Tage. Finanziell gefördert werden maximal bis zu 10 aktive Aufenthaltstage (Arbeitstage) an der Gasthochschule. Zusätzlich können der An- und Abreisetag mit der Tagespauschale vergütet werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Anreisetag unmittelbar vor dem ersten Tag des Beginns der Fortbildung und der Abreisetag unmittelbar am nächsten Tag nach der Beendigung der Fortbildung liegen.
Grundsätzlich können nur Aufenthaltstage gefördert werden, an denen eine Aktivität im Sinne des Programms stattgefunden hat.
Stipendien für Fortbildungen im Rahmen des Erasmus-Programms sind steuerfrei, solange sie für die Erfüllung der Fortbildung erforderlich sind. Darüber hinausgehende bzw. nicht aufgewendete Förderbeträge sind zu versteuern.
Vorfinanzierung der Fahrt- und Aufenthaltskosten
Sie erhalten innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung des Grant Agreements (GA) durch beide Parteien (Teilnehmer/in und Erasmus-Hochschulkoordinatorin) und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 80% der Gesamtkosten. Die verbleibenden 20% Ihrer Fördersumme werden Ihnen nach Ihrer Rückkehr ausgezahlt, sobald Sie die erforderlichen Unterlagen eingereicht haben.
Bewerbungsverfahren
Ihre Bewerbung auf einen Erasmus-Zuschuss für Ihre Fortbildung erfolgt über die Datenbank Mobility Online. Bitte bewerben Sie sich zeitlich so, dass noch eine ausreichende Bearbeitungszeit Ihres Antrags möglich ist. Eine Förderung ist möglich, solange ausreichend finanzielle Mittel vorhanden sind.
Zum Bewerbungsformular für eine Erasmus-Verwaltungsmobilität |
Eine Anleitung zur Bewerbung (PDF) über die Datenbank Mobility Online leitet Sie Schritt für Schritt durch den Bewerbungsprozess.
Vor Beginn der Verwaltungsmobilität
Zunächst füllen Sie bitte unter dem Bewerbungslink das online Bewerbungsformular aus und schicken dieses elektronisch ab. In einer E-Mail erhalten Sie dann erneut einen Link, mit welchem Sie ein Benutzerkonto in der Datenbank Mobility Online anlegen können. In einem weiteren Schritt müssen Sie dann zunächst Ihre Personenstammdaten in der Datenbank vervollständigen. Sind Ihre Angaben vollständig, werden Sie aufgefordert, Ihr zuständiges Finanzamt und Ihre Bankdaten einzugeben. Im Anschluss daran laden Sie bitte das ausgefüllte und von allen Parteien (teilnehmende, vorgesetzte sowie einladende Person) unterschriebene Mobility Agreement (ausschließlich als PDF) in der Datenbank hoch. Das Formular hierzu finden Sie unter dem Reiter Formulare.
Danach stehen Ihnen das Grant Agreement und die Dienstreiseantrittsanzeige zum Ausdruck in der Datenbank zur Verfügung, welche vor Ihrem Aufenthalt unterschrieben und im Original in der Abteilung Internationales eingereicht werden müssen. Nach anschließender Unterzeichnung durch die Erasmus-Hochschulkoordinatorin werden sowohl das Grant Agreement als auch die Dienstantrittsanzeige von der Abteilung Internationales in Ihrem Datensatz hochgeladen.
Sobald alle Unterlagen vollständig in der Datenbank vorliegen, wird die erste Rate in Höhe von 80% ausgezahlt.
Nach Ende der Verwaltungsmobilität
Nach Ihrem Aufenthalt an der Gasthochschule laden Sie bitte zunächst die ausgefüllte und von der Gasthochschule unterzeichnete Confirmation of Stay for Staff Training (PDF) in der Datenbank hoch und füllen online die EU-Survey aus. Den Link zur EU-Survey erhalten Sie nach Beendigung Ihrer Mobilität im Ausland.
Als nächstes laden Sie bitte Ihren Erfahrungsbericht (DOC) – unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Vorlage – in der Datenbank hoch.
Um Ihnen eine Teilnahmebescheinigung für die Weiterbildung ausstellen zu können, bitten wir Sie außerdem, nähere Informationen zu Ihrer Mobilität, wie u.a. den inhaltlichen Schwerpunkt Ihrer Staff Training Week, anzugeben.
Sind alle Angaben vollständig und Dokumente in der Datenbank hochgeladen, lassen wir Ihnen die Teilnahmebescheinigung zukommen und weisen die 2. Rate Ihrer Förderung an.
Auswahlkriterien
Sollte die Zahl der Bewerbungen die Höhe der Mittel überschreiten, so wird nach den folgenden Kriterien ausgewählt:
- Zweck/Ziel der Reise
- Anzahl der bereits erfolgten Förderungen aus STT- oder anderen Mobilitätsmitteln
- Stellenwert der Partnerhochschule im Rahmen der Internationalisierungsstrategie der UHH
Formulare
Nachdem Sie sich für eine Erasmus-Verwaltungsmobilität beworben haben, müssen Sie vor und nach Ihrem Auslandsaufenthalt verschiedene Formulare einreichen.
Vor dem Aufenthalt
- Staff Mobility Agreement for Training (PDF, als Scan einzureichen)
- Dienstreiseantrag (PDF)
- Grant Agreement im Original – wird in der Datenbank generiert
Nach dem Aufenthalt
- Confirmation of Stay for Staff Training (PDF)
- Online EU-Survey – Link wird per E-Mail zugeschickt
- Erfahrungsbericht (DOC) und Leitfaden (PDF)
Erasmus-Sprachreisen für Technisches, Bibliotheks- und Verwaltungspersonal
Erasmus-Sprachreisen bieten Ihnen die tolle Möglichkeit, Ihre Fremdsprachenkenntnisse im Rahmen eines Bildungsurlaubs an einer zertifizierten Sprachenschule aufzufrischen oder zu vertiefen. Gleichzeitig erlangen Sie einen Einblick in die Kultur der Zielsprache. Als finanziellen Zuschuss erhalten Sie eine Förderung nach Tagessätzen (in der jeweiligen Länderkategorie), sowie eine Reisekostenpauschale, die sich in ihrer Höhe nach dem Zielland richtet. Die Sprachreisen werden für maximal 10 Tage bezuschusst. Die Teilnahme an einem Sprachkurs muss bis Ende des folgenden Kalenderjahres abgeschlossen sein.
Bsp.: Sie möchten an einem Sprachkurs als Bildungsurlaub in Dublin teilnehmen. Wir fördern Sie mit einem Tagessatz (Länderkategorie 1) von 180 EUR und einer Reisekostenpauschale von 275 EUR. Je nachdem, ob Ihr An- und Abreisetag unmittelbar vor Ihrem Sprachkursbeginn/Ende liegt, finanzieren wir den bzw. die Reisetage ebenfalls pauschal mit einem Tagessatz. Für 10 Tage Sprachkurs, sowie einem An- und Abreistag erhalten Sie von uns für das Gastland Irland 2160 EUR und zusätzlich 275 EUR Zuschuss für Ihren Flug (insgesamt 2435 EUR).
Aktueller Hinweis – Förderung von Sprachreisen Aufgrund der anhaltenden und weiterhin dynamischen Pandemie-Situation wird das Programm Erasmus-Sprachreisen bis auf Weiteres nicht durchgeführt. Sobald Erasmus-Personalmobilitäten wieder möglich bzw. förderfähig sind, werden wir Sie entsprechend informieren. |
Erasmus in Großbritannien nach Brexit In den Bedingungen des Ausstiegsabkommens vom 31. Januar 2020 ist festgelegt, dass das Vereinigte Königreich weiterhin an der laufenden Erasmus+ Programmgeneration (2014-2020) teilnehmen wird. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Wintersemester 2020 ihren Erasmus-Aufenthalt in Großbritannien antreten und sich in 2021 noch im Ausland befinden, besteht derzeit Unsicherheit über den Aufenthaltsstatus. Für den 01. Januar 2021 ist eine neue Aufenthaltsregelung geplant, die Inhalte hierzu sind zum aktuellen Zeitpunkt noch unklar. |
An wen richtet sich dieses Angebot?
An Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des TVP, die in ihrem Arbeitsalltag eine Fremdsprache nutzen bzw. mit ihr in Berührung kommen und ihre Sprachkenntnisse erweitern möchten. Dies betrifft auch diejenigen unter Ihnen, die eher im Backoffice arbeiten. Also nur Mut!
Worauf muss ich in der Bewerbung achten?
Aus Ihrer Bewerbung sollte hervorgehen, inwieweit Sie die Fremdsprache in Ihrem Arbeitsalltag verwenden. Schildern Sie uns in Ihrem Motivationsschreiben gerne konkrete Situationen, in denen Sie sprachlich an Ihre Grenzen geraten oder in welchen Bereichen Sie sich sprachlich verbessern möchten. Erläutern Sie uns ebenfalls, welche lokalen Angebote Sie bereits genutzt haben.
Was muss ich bei einem Antrag auf Bildungsurlaub beachten und woher weiß ich, ob meine Sprachkurswahl zertifiziert und damit zulässig ist?
Damit ein Sprachkurs als Bildungsurlaub in Hamburg anerkannt und über das Erasmus+ Programm gefördert werden kann, muss es sich um eine zertifizierte Sprachenschule innerhalb des Erasmusraums handeln und es müssen mindestens 270 Minuten Unterricht täglich erfolgen. Bitte informieren Sie sich beispielsweise auf der Website Bildungsurlaub Hamburg über mögliche Angebote (Menüpunkt „Berufliche Bildung“, Untermenü „Sprachen“).
Haben Sie ein passendes Angebot von einer Sprachschule erhalten, klären Sie bitte zusätzlich mit Ihrer Personalabteilung, ob dieser Sprachkurs als Bildungsurlaub anerkannt werden kann.
Welche Unterlagen muss ich für eine Bewerbung einreichen?
Zu einer vollständigen Bewerbung auf einen Erasmus-Zuschuss für Ihre Sprachreise gehören folgende Unterlagen:
- Lebenslauf (mit Angaben der erlernten Fremdsprachen und dem aktuellen Stand der Beherrschung)
- Motivationsschreiben für eine Sprachreise
- Sprachkursangebot bzw. Dokumentation des Stands Ihrer Vorbereitung (z.B. durch eine entsprechende E-Mail des Sprachinstituts)
- Bestätigung der vorgesetzten Person, dass die Fortbildung sowie die damit einhergehende Freistellung (Bildungsurlaub) möglich bzw. gewünscht ist
Die aktuelle Bewerbungsphase ist beendet. Sobald Bewerbungen für Erasmus-Sprachreisen wieder möglich sind, wird der Link zum Bewerbungsportal Mobility Online hier veröffentlicht. Eine Anleitung hierzu finden Sie weiter unten unter dem Punkt Bewerbungsverfahren.
Auswahlkriterien
Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist eine vollständige und fristgerecht eingereichte Bewerbung. Die Auswahl erfolgt nach folgenden Kriterien:
- Verwendung der Arbeitssprache im Arbeitsalltag
- Schlüssigkeit und Vorbereitung des Vorhabens
- Anzahl der bereits absolvierten Erasmus-Sprachreisen (vorrangige Berücksichtigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die zum ersten Mal eine Erasmus-Sprachreise absolvieren)
- Eine Förderung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus möglichst verschiedenen Bereichen wird angestrebt
Der Auswahlausschuss tagt etwa zwei Wochen nach Bewerbungsschluss. Die Entscheidungen werden den Bewerberinnen und Bewerbern in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach der Sitzung bekannt gegeben.
Bewerbungsverfahren
Ihre Bewerbung auf einen Erasmus-Zuschuss für Ihre Sprachreise erfolgt über die Datenbank Mobility Online. Per E-Mail oder persönlich eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Das Online-Bewerbungsportal ist vom 1. bis 30. November freigeschaltet. Außerhalb dieser Zeiten ist keine Bewerbung möglich.
Eine Anleitung zur Bewerbung (PDF) über die Datenbank Mobility Online leitet Sie Schritt für Schritt durch den Bewerbungsprozess.
Vor Beginn der Sprachreise – Registrierung und Bewerbung
Zunächst füllen Sie bitte unter dem Bewerbungslink das Bewerbungsformular aus und schicken dieses elektronisch ab. In einer E-Mail erhalten Sie dann erneut einen Link, mit welchem Sie ein Benutzerkonto in der Datenbank Mobility Online anlegen können. In einem weiteren Schritt müssen Sie dann zunächst Ihre Personenstammdaten in der Datenbank vervollständigen und anschließend die einzureichenden Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Freistellung/Befürwortung des Vorgesetzten, Sprachkursangebot) hochladen.
Ihre Bewerbung auf einen Erasmus-Zuschuss ist nun abgeschlossen und wird in einem Ausschussverfahren geprüft und bewertet.
Ist dieses abgeschlossen, erhalten Sie eine E-Mail, die Sie über die Annahme oder Ablehnung Ihrer Bewerbung informiert.
Bei erfolgreicher Bewerbung werden Sie in einem nächsten Schritt aufgefordert, Ihr zuständiges Finanzamt und Ihre Bankdaten einzugeben. Im Anschluss daran laden Sie bitte das ausgefüllte und von allen Parteien (teilnehmende, vorgesetzte sowie einladende Person) unterschriebene Mobility Agreement (ausschließlich als PDF) sowie die Bestätigung über den genehmigten Bildungsurlaub in der Datenbank hoch. Das Mobility Agreement finden Sie unter dem Reiter Formulare.
Danach steht Ihnen das Grant Agreement zum Ausdruck in der Datenbank zur Verfügung, welches vor Ihrem Aufenthalt unterschrieben und im Original in der Abteilung Internationales eingereicht werden muss. Nach anschließender Unterzeichnung durch die Erasmus-Hochschulkoordinatorin wird sowohl das Grant Agreement als auch die Dienstantrittsanzeige von der Abteilung Internationales in Ihrem Datensatz hochgeladen.
Sobald alle Unterlagen vollständig in der Datenbank vorliegen, wird die erste Rate in Höhe von 80% ausgezahlt.
Nach Ende der Sprachreise
Nach Ihrem Aufenthalt laden Sie bitte zunächst die ausgefüllte und von der Gasthochschule unterzeichnete Confirmation of Stay for Staff Training (PDF) in der Datenbank hoch und füllen online die EU-Survey aus. Den Link zur EU-Survey erhalten Sie nach Beendigung Ihrer Mobilität im Ausland.
Als nächstes laden Sie bitte Ihren Erfahrungsbericht (DOC) – unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Vorlage – in der Datenbank hoch.
Um Ihnen eine Teilnahmebescheinigung für den Sprachkurs ausstellen zu können, bitten wir Sie außerdem, weitere Angaben, wie z.B. Kurslevel und –inhalt, zu tätigen.
Sind alle Angaben vollständig und Dokumente in der Datenbank hochgeladen, lassen wir Ihnen die Teilnahmebescheinigung zukommen und weisen die 2. Rate Ihrer Förderung an.
Wie wird eine STT-Reise gefördert?
Fahrkosten
Die Erstattung der An- und Abreise wird mit Hilfe eines europaweit einheitlichen
Berechnungsinstruments – dem Distanzrechner – ermittelt. Die ermittelten Fahrtkosten sind Festbeträge. Erstattet werden, je Aufenthalt (Hin- und Rückfahrt) und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Festbeträge:
einfache Entfernung gemäß Distanzrechner |
Betrag pro Teilnehmer (Hin- und Rückfahrt) |
10 km - 100 km | 20 EUR |
100 km - 499 km | 180 EUR |
500 km - 1.999 km | 275 EUR |
2.000 km - 2.999 km | 360 EUR |
3.000 km - 3.999 km | 530 EUR |
Welche Fahrtkosten Ihnen erstattet werden, können Sie mit Hilfe des Distanzrechners ermitteln. Hierfür geben Sie bitte den Abfahrtsort und den Zielort ein, die Entfernung wird automatisch berechnet.
Aufenthaltskosten
Die Aufenthaltskosten werden aufgrund von Tagessätzen errechnet, die je nach Zielland variieren. Je nachdem in welches Zielland Sie reisen werden folgende Tagespauschalen veranschlagt:
- 180 EUR - Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich (sofern förderfähig, s. Hinweiskasten zum Brexit)
- 160 EUR - Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
- 140 EUR - Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien (FYROM), Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Die Mindestaufenthaltsdauer vor Ort beträgt 2 Tage. Finanziell gefördert werden maximal bis zu 10 aktive Aufenthaltstage (Arbeitstage) an der Sprachschule. Zusätzlich können der An- und Abreisetag mit der Tagespauschale vergütet werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Anreisetag unmittelbar vor dem ersten Tag des Beginns des Sprachkurses und der Abreisetag unmittelbar am nächsten Tag nach der Beendigung des Sprachkurses liegen.
Grundsätzlich können nur Aufenthaltstage gefördert werden, an denen eine Aktivität im Sinne des Programms stattgefunden hat.
Stipendien für Fortbildungen im Rahmen des Erasmus-Programms sind steuerfrei, solange sie für die Erfüllung der Fortbildung erforderlich sind. Darüber hinausgehende bzw. nicht aufgewendete Förderbeträge sind zu versteuern.
Vorfinanzierung der Fahrt- und Aufenthaltskosten
Sie erhalten innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung des Grant Agreements (GA) durch beide Parteien (Teilnehmer/in und Erasmus-Hochschulkoordinatorin) und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 80% der Gesamtkosten. Die verbleibenden 20% Ihrer Fördersumme werden Ihnen nach Ihrer Rückkehr ausgezahlt, sobald Sie die erforderlichen Unterlagen eingereicht haben.
Formulare
Nachdem Sie sich erfolgreich für eine Erasmus-Sprachreise beworben haben, müssen Sie vor und nach Ihrem Auslandsaufenthalt verschiedene Formulare einreichen.
Vor dem Aufenthalt
- Staff Mobility Agreement for Training (PDF, als Scan)
- Bestätigung über den genehmigten Bildungsurlaub – erhalten Sie von Ihrer Personalabteilung
- Grant Agreement im Original – wird in der Datenbank generiert
Nach dem Aufenthalt
- Confirmation of Stay for Staff Training (PDF)
- Online EU-Survey – Link wird per E-Mail zugeschickt
- Erfahrungsbericht (DOC) und Leitfaden (PDF)
NEU! Erasmus-Sprachreisen für Wissenschaftliches Personal (Englischkurse)
Mithilfe von speziell auf die Anforderungen von englischsprachiger Lehre ausgerichteten Sprachkursen können Lehrende und wissenschaftlicher Nachwuchs ihre Präsentations- und Lehrkompetenzen ausbauen.
Als finanziellen Zuschuss erhalten Sie eine Förderung nach Tagessätzen (in der jeweiligen Länderkategorie), sowie eine Reisekostenpauschale, die sich in ihrer Höhe nach dem Zielland richtet. Die Sprachreisen werden für maximal 10 Tage bezuschusst. Die Teilnahme an einem Sprachkurs muss bis Ende des folgenden Kalenderjahres abgeschlossen sein.
Bsp.: Sie möchten an einem Sprachkurs in Dublin teilnehmen. Wir fördern Sie mit einem Tagessatz (Länderkategorie 1) von 180 EUR und einer Reisekostenpauschale von 275 EUR. Je nachdem, ob Ihr An- und Abreisetag unmittelbar vor Ihrem Sprachkursbeginn/Ende liegt, finanzieren wir den bzw. die Reisetage ebenfalls pauschal mit einem Tagessatz. Für 10 Tage Sprachkurs, sowie einem An- und Abreistag erhalten Sie von uns für das Gastland Irland 2160 EUR und zusätzlich 275 EUR Zuschuss für Ihren Flug (insgesamt 2435 EUR).
Aktueller Hinweis – Förderung von Sprachreisen Aufgrund der anhaltenden und weiterhin dynamischen Pandemie-Situation wird das Programm Erasmus-Sprachreisen bis auf Weiteres nicht durchgeführt. Sobald Erasmus-Personalmobilitäten wieder möglich bzw. förderfähig sind, werden wir Sie entsprechend informieren. |
Erasmus in Großbritannien nach Brexit In den Bedingungen des Ausstiegsabkommens vom 31. Januar 2020 ist festgelegt, dass das Vereinigte Königreich weiterhin an der laufenden Erasmus+ Programmgeneration (2014-2020) teilnehmen wird. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Wintersemester 2020 ihren Erasmus-Aufenthalt in Großbritannien antreten und sich in 2021 noch im Ausland befinden, besteht derzeit Unsicherheit über den Aufenthaltsstatus. Für den 01. Januar 2021 ist eine neue Aufenthaltsregelung geplant, die Inhalte hierzu sind zum aktuellen Zeitpunkt noch unklar. |
An wen richtet sich dieses Angebot?
An Lehrende sowie Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler der Universität Hamburg, die auf Englisch lehren oder dies in naher Zukunft planen.
Worauf muss ich in der Bewerbung achten?
Aus Ihrer Bewerbung sollte hervorgehen, inwieweit Sie Englisch in Ihrem Lehr- und Arbeitsalltag verwenden. Schildern Sie uns hierzu auch kurz den aktuellen Stand sowie Planungen zum englischsprachigen Kursangebot in Ihrem Fachbereich. Stellen Sie außerdem heraus, in welchen Bereichen Sie sich sprachlich weiterentwickeln möchten und erläutern Sie uns, welche lokalen Angebote Sie bereits genutzt haben.
Woher weiß ich, ob meine Sprachkurswahl zulässig ist?
Damit der Sprachkurs über das Erasmus+ Programm gefördert werden kann, muss es sich um eine Sprachenschule innerhalb des Erasmusraums handeln und es müssen mindestens 270 Minuten Unterricht täglich erfolgen (Standard für Bildungsurlaub).
Welche Unterlagen muss ich für eine Bewerbung einreichen?
Zu einer vollständigen Bewerbung auf einen Erasmus-Zuschuss für Ihre Sprachreise gehören folgende Unterlagen:
- Lebenslauf (mit Angaben der erlernten Fremdsprachen und dem aktuellen Stand der Beherrschung)
- Motivationsschreiben für eine Sprachreise
- Sprachkursangebot bzw. Dokumentation des Stands Ihrer Vorbereitung (z.B. durch eine entsprechende E-Mail des Sprachinstituts)
- Optional: Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler fügen Ihrer Bewerbung bitte ebenfalls eine Bestätigung der vorgesetzten Person bei, dass die Fortbildung sowie die damit einhergehende Freistellung (Dienstreise) möglich bzw. gewünscht ist
Die aktuelle Bewerbungsphase ist beendet. Sobald Bewerbungen für Erasmus-Sprachreisen wieder möglich sind, wird der Link zum Bewerbungsportal Mobility Online hier veröffentlicht. Eine Anleitung hierzu finden Sie weiter unten unter dem Punkt Bewerbungsverfahren.
Auswahlkriterien
Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist eine vollständige und fristgerecht eingereichte Online-Bewerbung. Die Auswahl erfolgt nach folgenden Kriterien:
- Verwendung des Englischen im Lehr- und Arbeitsalltag
- Schlüssigkeit und Vorbereitung des Vorhabens
- Beitrag der Sprachreise zur Internationalisierung der Lehre und zur Steigerung von Diversität und Interkulturalität an der Universität Hamburg
- Eine Förderung von Lehrenden aus möglichst verschiedenen Bereichen wird angestrebt
Der Auswahlausschuss tagt etwa zwei Wochen nach Bewerbungsschluss. Die Entscheidungen werden den Bewerberinnen und Bewerbern in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach der Sitzung bekannt gegeben.
Bewerbungsverfahren
Ihre Bewerbung auf einen Erasmus-Zuschuss für Ihre Sprachreise erfolgt über die Datenbank Mobility Online. Per E-Mail oder persönlich eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Das Online-Bewerbungsportal ist vom 1. bis 30. November freigeschaltet. Außerhalb dieser Zeiten ist keine Bewerbung möglich.
Eine Anleitung zur Bewerbung (PDF) über die Datenbank Mobility Online leitet Sie Schritt für Schritt durch den Bewerbungsprozess.
Vor Beginn der Sprachreise – Registrierung und Bewerbung
Zunächst füllen Sie bitte unter dem Bewerbungslink das Bewerbungsformular aus und schicken dieses elektronisch ab. In einer E-Mail erhalten Sie dann erneut einen Link, mit welchem Sie ein Benutzerkonto in der Datenbank Mobility Online anlegen können. In einem weiteren Schritt müssen Sie dann zunächst Ihre Personenstammdaten in der Datenbank vervollständigen und anschließend die einzureichenden Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Freistellung/Befürwortung des Vorgesetzten, Sprachkursangebot) hochladen.
Ihre Bewerbung auf einen Erasmus-Zuschuss ist nun abgeschlossen und wird in einem Ausschussverfahren geprüft und bewertet.
Ist dieses abgeschlossen, erhalten Sie eine E-Mail, die Sie über die Annahme oder Ablehnung Ihrer Bewerbung informiert.
Bei erfolgreicher Bewerbung werden Sie in einem nächsten Schritt aufgefordert, Ihr zuständiges Finanzamt und Ihre Bankdaten einzugeben. Im Anschluss daran laden Sie bitte das ausgefüllte und von allen Parteien (teilnehmende, vorgesetzte sowie einladende Person) unterschriebene Mobility Agreement (ausschließlich als PDF) in der Datenbank hoch. Das Mobility Agreement finden Sie unter dem Reiter Formulare.
Danach steht Ihnen das Grant Agreement und der Dienstreiseantrag zum Ausdruck in der Datenbank zur Verfügung, welche vor Ihrem Aufenthalt unterschrieben und im Original in der Abteilung Internationales eingereicht werden müssen. Nach anschließender Unterzeichnung durch die Erasmus-Hochschulkoordinatorin wird sowohl das Grant Agreement als auch der Dienstreiseantrag in Ihrem Datensatz hochgeladen.
Sobald alle Unterlagen vollständig in der Datenbank vorliegen, wird die erste Rate in Höhe von 80% ausgezahlt.
Nach Ende der Sprachreise
Nach Ihrem Aufenthalt laden Sie bitte zunächst die ausgefüllte und von der Gasthochschule unterzeichnete Confirmation of Stay for Staff Training (PDF) in der Datenbank hoch und füllen online die EU-Survey aus. Den Link zur EU-Survey erhalten Sie nach Beendigung Ihrer Mobilität im Ausland.
Als nächstes laden Sie bitte Ihren Erfahrungsbericht (DOC) – unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Vorlage – in der Datenbank hoch.
Um Ihnen eine Teilnahmebescheinigung für den Sprachkurs ausstellen zu können, bitten wir Sie außerdem, weitere Angaben, wie z.B. Kurslevel und -inhalt, zu tätigen.
Sind alle Angaben vollständig und Dokumente in der Datenbank hochgeladen, lassen wir Ihnen die Teilnahmebescheinigung zukommen und weisen die 2. Rate Ihrer Förderung an.
Wie wird eine STT-Reise gefördert?
Fahrkosten
Die Erstattung der An- und Abreise wird mit Hilfe eines europaweit einheitlichen
Berechnungsinstruments – dem Distanzrechner – ermittelt. Die ermittelten Fahrtkosten sind Festbeträge. Erstattet werden, je Aufenthalt (Hin- und Rückfahrt) und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Festbeträge:
einfache Entfernung gemäß Distanzrechner |
Betrag pro Teilnehmer (Hin- und Rückfahrt) |
10 km - 100 km | 20 EUR |
100 km - 499 km | 180 EUR |
500 km - 1.999 km | 275 EUR |
2.000 km - 2.999 km | 360 EUR |
3.000 km - 3.999 km | 530 EUR |
Welche Fahrtkosten Ihnen erstattet werden, können Sie mit Hilfe des Distanzrechners ermitteln. Hierfür geben Sie bitte den Abfahrtsort und den Zielort ein, die Entfernung wird automatisch berechnet.
Aufenthaltskosten
Die Aufenthaltskosten werden aufgrund von Tagessätzen errechnet, die je nach Zielland variieren. Je nachdem in welches Zielland Sie reisen werden folgende Tagespauschalen veranschlagt:
- 180 EUR - Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich (sofern förderfähig, s. Hinweiskasten zum Brexit)
- 160 EUR - Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
- 140 EUR - Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien (FYROM), Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Die Mindestaufenthaltsdauer vor Ort beträgt 2 Tage. Finanziell gefördert werden maximal bis zu 10 aktive Aufenthaltstage (Arbeitstage) an der Sprachschule. Zusätzlich können der An- und Abreisetag mit der Tagespauschale vergütet werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Anreisetag unmittelbar vor dem ersten Tag des Beginns des Sprachkurses und der Abreisetag unmittelbar am nächsten Tag nach der Beendigung des Sprachkurses liegen.
Grundsätzlich können nur Aufenthaltstage gefördert werden, an denen eine Aktivität im Sinne des Programms stattgefunden hat.
Stipendien für Fortbildungen im Rahmen des Erasmus-Programms sind steuerfrei, solange sie für die Erfüllung der Fortbildung erforderlich sind. Darüber hinausgehende bzw. nicht aufgewendete Förderbeträge sind zu versteuern.
Vorfinanzierung der Fahrt- und Aufenthaltskosten
Sie erhalten innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung des Grant Agreements (GA) durch beide Parteien (Teilnehmer/in und Erasmus-Hochschulkoordinatorin) und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 80% der Gesamtkosten. Die verbleibenden 20% Ihrer Fördersumme werden Ihnen nach Ihrer Rückkehr ausgezahlt, sobald Sie die erforderlichen Unterlagen eingereicht haben.
Formulare
Nachdem Sie sich erfolgreich für eine Erasmus-Sprachreise beworben haben, müssen Sie vor und nach Ihrem Auslandsaufenthalt verschiedene Formulare einreichen.
Vor dem Aufenthalt
- Staff Mobility Agreement for Training (PDF, als Scan)
- Dienstantrittsanzeige (PDF) bzw. Dienstreiseantrag (PDF)
- Grant Agreement im Original – wird in der Datenbank generiert
Nach dem Aufenthalt
- Confirmation of Stay for Staff Training (PDF)
- Online EU-Survey – Link wird per E-Mail zugeschickt
- Erfahrungsbericht (DOC) und Leitfaden (PDF)