Rechnungsstellung
Wir möchten Ihnen helfen, Ihre Rechnungen korrekt zu gestalten. Bitte denken Sie daran, dass alle Eingangsrechnungen die Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) enthalten müssen, da andernfalls kein Vorsteuerabzug möglich ist. In der Regel gehören folgende Angaben auf die Rechnung:
- Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers
- Ausstellungsdatum
- Rechnungssumme
- Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der sonstigen Leistung
- Zeitpunkt der Leistung, bei Anzahlungen/Vorauszahlungen auch den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts, sofern dieser feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist
- Nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt (Nettobetrag) sowie im Voraus vereinbarte Entgeltsminderungen (z. B. Rabatte, Skonti), sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt sind
- Anzuwendender Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag bzw. einen Hinweis auf eine Steuerbefreiung
- Hinweis auf 2-jährige Aufbewahrungsfrist der Rechnung, sofern es sich um Werklieferungen oder sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück handelt und der Leistungsempfänger nicht Unternehmer ist oder die Leistung nicht für den unternehmerischen Bereich verwendet
Für die Ausgangsrechnungen stellen wir Ihnen die folgenden Formulare zur Verfügung:
- Muster Ausgangsrechnung (DOCX)
- Muster Ausgangsrechnung (Englisch) (DOCX)
- Muster Anzahlungsrechnung (DOCX)
- Muster Anzahlungsrechnung (Englisch) (DOCX)
- Muster Ausgangsrechnung Beistandsleistung/Zahlungsabforderung (DOCX)
- Muster Schlussrechnung incl. Anzahlungsverrechnung (DOC)
- Muster Schlussrechnung incl. Steuerkorrektur (DOC)
Bitte Informieren Sie sich zu den Details zur Rechnungsstellung und lesen Sie den Umsatzsteuerleitfaden der Universität Hamburg (PDF).
Rechtliche Grundlagen
- Umsatzsteuergesetz (UStG) auf den Webseiten des Bundesministerium der Justiz