Zeichnungsbefugnisse
Das Team 743 Steuern und Zeichnungsbefugnisse verantwortet die Erteilung und den Widerruf von Zeichnungsbefugnissen zur Vertretung der Universität Hamburg nach innen und nach außen. Das Referat 73 übernimmt die Qualitätssicherung der Erteilung von Zeichnungsbefugnissen.
Zeichnungsbefugnisse zur Vertretung der UHH nach innen
An der UHH dürfen Einnahmen oder Ausgaben nur mit den erforderlichen Unterschriften auf der Kassenordnung nach der Landeshaushaltsordnung der FHH ausgeführt werden.
Auf der Kassenanordnung ist die rechnerische und sachliche Richtigkeit zu bescheinigen. Zudem ist die Kassenanordnung zu vollziehen.
Rechnerische Richtigkeit
Zur Feststellung der rechnerischen Richtigkeit des Inhalts von Anordnungen sind alle Beschäftigten befugt, die mindestens der Entgeltgruppe 3 bzw. Besoldungsgruppe A5 angehören.
Sachliche Richtigkeit und Anordnungsbefugnis
Die sachliche Richtigkeit zu bescheinigen und Kassenanordnungen zu vollziehen (Anordnungsbefugnis) darf erst ab E9 bzw. A9 wahrgenommen werden. Die Berechtigungen hierfür werden durch den Kanzler verliehen.
Vertretung der UHH nach außen
Beschaffungen und Verträge
Beschaffungen und Verträge mit einem Wert von über 20.000 € brutto pro Jahr dürfen nur von hierzu berechtigten Personen vorgenommen bzw. gezeichnet werden.
Wertgrenzenunabhängig werden alle Beschaffungen und Verpflichtungen im Kontext von Bestellungen und Auslagenerstattungen durch das Referat 73 vorgenommen.
Hinweis
Bitte achten Sie bei der Verwendung der Antragsvorlagen darauf, daß Sie die kursiv geschriebenen Textbausteine löschen und die entsprechenden Angaben leicht nachvollziehbar ergänzen.