Zeichnungsbefugnisse
Vertretung der UHH nach innen
An der UHH dürfen keine Einnahmen oder Ausgaben ohne die erforderlichen Unterschriften auf den Kassenordnungen nach der LHO der Freien und Hansestadt Hamburg ausgeführt werden. Auf den Kassenanordnungen ist die rechnerische und sachliche Richtigkeit zu bescheinigen und die Kassenanordnung zu vollziehen.
Rechnerische Richtigkeit
Zur Feststellung der rechnerischen Richtigkeit des Inhalts von Anordnungen sind alle Beschäftigten befugt, die mindestens der Entgeltgruppe 3 bzw. Besoldungsgruppe A5 angehören.
Sachliche Richtigkeit und Anordnungsbefugnis
Die sachliche Richtigkeit zu bescheinigen und Kassenanordnungen zu vollziehen (Anordnungsbefugnis) darf erst ab E9 bzw. A9 wahrgenommen werden. Die Berechtigungen hierfür werden durch den Kanzler verliehen.
Vertretung der UHH nach außen
Beschaffungen und Verträge
Beschaffungen und Verträge mit einem Wert von über 20.000 € pro Jahr dürfen nur von hierzu berechtigten Personen vorgenommen bzw. gezeichnet werden. Bis zu diesem Wert, und darüber hinaus, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Dienstleistungszentrum.
Diese Berechtigungen werden durch den Kanzler und den Beauftragten für den Haushalt verliehen und durch die Freie und Hansestadt Hamburg im Verzeichnis der Vertretungsermächtigten veröffentlicht
Hinweis
Bitte achten Sie bei der Verwendung der Antragsvorlagen darauf, daß Sie die kursiv geschriebenen Textbausteine löschen und die entsprechenden Angaben leicht nachvollziehbar ergänzen.