Zeichnungsbefugnisse
An der Universität Hamburg dürfen keine Einnahmen oder Ausgaben ohne die erforderlichen Unterschriften auf den Kassenordnungen nach der Landeshaushaltsordnung – LHO der Freien und Hansestadt Hamburg ausgeführt werden. Die Berechtigungen hierfür werden durch den Kanzler verliehen und können in der Liste der Befugnisse (PDF) eingesehen werden.
Beschaffungen mit einem Wert von über 10.000,-- Euro dürfen nur von hierzu berechtigten Personen vorgenommen werden. Diese Berechtigungen werden über den Kanzler durch den Beauftragten für den Haushalt verliehen und im amtlichen Anzeiger und im Share-Point der Stadt Hamburg veröffentlicht. Die Berechtigungen können in der Liste der Verpflichtungsermächtigungen (PDF) eingesehen werden. Näheres zu Beschaffungsvorgängen erfahren Sie auf den Seite Einkauf.
Informationen
- Befugnisse im Haushalts- und Kassenwesen (Liste der Beschäftigten) (PDF)
- Befugnisse zu den Verpflichtungsermächtigungen (Liste der Beschäftigten) (PDF)
- Verwaltungsvorschriften für Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung (§§ 70 bis 72 und 74 bis 80 LHO) der Freien und Hansestadt Hamburg (PDF)
- Anlage 3 zu den Verwaltungsvorschriften für Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung (zu §§ 70 bis 72 und 74 bis 80 LHO) der Freien und Hansestadt Hamburg (PDF)