Vorgabe der UHH zu Vorteilen, Belohnungen und Geschenken
Am 29.10.2019 hat der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg in einer Drucksache die Neufassung der Bekanntmachung über das Verbot und die ausnahmsweise zulässige Annahme von Belohnungen und Geschenken (siehe auch Sonstige Verweise) beschlossen.
In Umsetzung dieser Leitlinie gilt an der Universität Hamburg ab 30.10.2020 für die Beschäftigten und die ehemaligen Beschäftigten die beiliegende Vorgabe über die Annahme von Vorteilen, Belohnungen und Geschenken (PDF, barrierefrei).
Die Beschäftigten und die ehemaligen Beschäftigten sind verpflichtet, sich mit diesen Bestimmungen vertraut zu machen und sie entsprechend zu befolgen.
Beschäftigte mit Vorgesetztenfunktion haben darüber hinaus mit geeigneten Führungs- und Kontrollmaßnahmen sicherzustellen, dass die Umsetzung und Anwendung dieser Vorgaben tatsächlich stattfinden.
Diese Vorgabe erhalten die Beschäftigten wie bereits bisher jährlich; jedoch ist es ab sofort auch erforderlich, die Kenntnisnahme dieser Belehrung elektronisch zu bestätigen.