Stellen- und Funktionsbeschreibung, Stellenbewertung
Um Stellen besetzen zu können, müssen diese bewertet sein. Grundlage für die Bewertung ist eine Stellenbeschreibung. Des Weiteren ist für das wissenschaftliche Personal auch eine Funktionsbeschreibung mit einzureichen. Nachfolgend erhalten Sie ausführliche Informationen zu den Themen Stellenbeschreibung, Stellenbewertung und Funktionsbeschreibung.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich gern an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalabteilung.
Stellenbeschreibung
Um Stellen besetzen zu können, müssen diese bewertet sein. In der Regel liegen für die jeweiligen Stellen entsprechende Stellenbeschreibungen und damit auch Stellenbewertungen vor.
Eine Stellenbeschreibung dient dazu, die Funktion und die Wertigkeit einer Stelle feststellen zu können. Zudem dient sie der Feststellung des Status, also ob es sich um eine Stelle des Technischen, Bibliotheks- und Verwaltungspersonals, oder um eine Stelle des Wissenschaftlichen Personals handelt. Ferner bildet sie die Grundlage für die Erstellung von Ausschreibungstexten und die Durchführung von Beurteilungsgesprächen. Mithin dient sie der Information der/des Beschäftigten über ihren/seinen Arbeitsplatz.
Mitunter ändern sich jedoch Arbeitszeitanteile oder Aufgaben, oder es wird die Neubewertung einer Stelle beantragt, so dass eine neue Stellenbeschreibung erforderlich wird. Die Stellenbeschreibung wird grundsätzlich in der Beschäftigungsstelle angefertigt. Hilfestellung kann z.B. die Fakultätsverwaltung oder Referat 64, Team 641 geben.
Erfordernis Stellenbeschreibung im Rahmen des Stellenbesetzungsprozesses
Die Beschreibung und Bewertung einer Stelle ist in der Regel im Vorwege der Beantragung einer Ausschreibung / Stellenbesetzung erforderlich. Zur zeitlichen Abfolge des Stellenbesetzungsverfahrens haben wir Ihnen hier eine Übersicht zusammengestellt, der Sie die einzelnen Prozessschritte bei den verschiedenen Personalmaßnahmen entnehmen können.
Jedoch sind nicht für alle Stellen im Rahmen des Stellenbesetzungsprozesses Stellenbeschreibungen erforderlich. Der nachfolgenden Übersicht kann entnommen werden, wann Stellenbeschreibungen erforderlich sind und wann auf diese verzichtet wird:
Stellenkategorie | Erforderlich | Nicht erforderlich |
---|---|---|
Wissenschaftliches Personal | ||
Promotionsstellen gem. § 28 Abs. 1 HmbHG, Wertigkeit E 13 TV-L | x | |
Habilitationsstellen gem. § 28 Abs. 2 HmbHG, Wertigkeit E 13 TV-L | x | |
Sonstiges Wissenschaftliches Personal gem. § 28 Abs. 3 HmbHG | x | |
Stellen mit ausschl. Lehrtätigkeit gem. § 28 Abs. 3 HmbHG, Wertigkeit E 13 TV-L | x | |
Stellen aller Kategorien, ab Wertigkeit E 14 TV-L | x | |
Stellen für Professorinnen/Professoren | x | |
Stellen für Juniorprofessorinnen/-professoren | x | |
Drittmittelfinanzierte Stellen (gilt auch für anteilig aus Drittmitteln finanzierte Stellen) | x |
Da bei einer bestehenden Stelle die Stellenbeschreibung regelhaft – sofern erforderlich – vorhanden ist, bedarf es bei einer Weiterbeschäftigung keiner erneuten Anfertigung/Vorlage einer Stellenbeschreibung, es sei denn, im Zuge der Weiterbeschäftigung sind Aufgabenveränderungen vorgesehen.
Bitte beachten Sie, dass bei neuen/veränderten Stellenbeschreibungen die Zustimmung der ressourcenverantwortlichen Stelle vor einer Aufgabenübertragung erforderlich ist. In einer Fakultät ist dies die Verwaltungsleitung, in der Präsidialverwaltung und den zentralen Einrichtungen sind dies die Abteilungs- oder Verwaltungsleitungen.
Des Weiteren beachten Sie bitte, dass eine Übertragung höherwertiger Tätigkeiten nicht nur von der Ressourcenverantwortung abhängig ist. Vielmehr darf die höherwertige Tätigkeit nur durch die Dienststelle festgestellt werden. Bitte übertragen Sie höherwertige Aufgaben daher erst nach Zustimmung durch die Dienststelle.
Weitere Informationen
Stellenbewertung
Die Bewertung von Tarifstellen erfolgt unter Anwendung der jeweils geltenden Entgeltordnung. Darin sind für verschiedene Tätigkeitsbereiche und Berufsgruppen Tätigkeitsmerkmale formuliert, welche den unterschiedlichen Entgeltgruppen zugeordnet sind. Anhand der Angaben in der Stellenbeschreibung (insb. Aufgaben, Arbeitszeitanteile, Ausbildung, Fachkenntnisse und Unterstellungsverhältnisse) und ggf. weitere Informationen der Beschäftigungsstelle wird im Referat 64 Stellenverwaltung, Team 641 Stellenwirtschaft und Stellenbewertung geprüft, welche Tätigkeitsmerkmale auf die Stelle zutreffen.
Für wissenschaftliche Beamtenstellen wird die Bewertung nach der Entgeltordnung analog angewendet.
Rechtliche Grundlagen
Funktionsbeschreibung
Das Hamburgische Hochschulgesetz (HmbHG) gibt vor, dass sich Art und Umfang der im Einzelfall wahrzunehmenden Aufgaben nach der Ausgestaltung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses und der Funktionsbeschreibung der Stelle richten (vgl. § 27 Abs. 2 Satz 1 HmbHG).
Des Weiteren bestimmt sich danach, ob es sich um eine zeitlich begrenzte oder um eine Daueraufgabe handelt und ob die Aufgaben selbstständig oder unter der Verantwortung einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers wahrgenommen werden (§ 27 Abs. 2 Satz 2 HmbHG).
Die Funktionsbeschreibung enthält die Eckpunkte der Stelle:
- Umfang der Lehrverpflichtung,
- selbständige oder unselbständige Lehre und Forschung und
- sonstige Aufgaben.
Ebenso wie in Stellenbeschreibungen werden in Funktionsbeschreibungen die Aufgaben, Befugnisse und die organisatorische Einbindung einer Stelle nach einem einheitlichen Muster schriftlich dokumentiert. Beide sind Grundlage für Bedarfsplanung, Stellenbesetzung, Einarbeitung und Beurteilung der Beschäftigten.
Die Stellenbeschreibung enthält gegenüber einer Funktionsbeschreibung jedoch weitere und detailliertere Informationen und dient zusätzlich der Stellenbewertung in Bezug auf Entgeltgruppen oder Besoldungsgruppen.
Funktionsbeschreibung im Rahmen des Stellenbesetzungsprozesses
Nicht für alle Stellen im Rahmen des Stellenbesetzungsprozesses sind Funktionsbeschreibungen erforderlich. Der nachfolgenden Übersicht kann entnommen werden, wann diese erforderlich sind und wann auf darauf verzichtet wird:
Stellenkategorie | Erforderlich | Nicht erforderlich |
---|---|---|
Wissenschaftliches Personal | ||
Promotionsstellen gem. § 28 Abs. 1 HmbHG, Wertigkeit E 13 TV-L | x | |
Habilitationsstellen gem. § 28 Abs. 2 HmbHG, Wertigkeit E 13 TV-L | x | |
Sonstiges Wissenschaftliches Personal gem. § 28 Abs. 3 HmbHG | x | |
Stellen mit ausschl. Lehrtätigkeit gem. § 28 Abs. 3 HmbHG, Wertigkeit E 13 TV-L | x | |
Stellen für Professorinnen/Professoren | x | |
Stellen für Juniorprofessorinnen/-professoren | x | |
Gast- und Vertretungsprofessoren | x | |
Drittmittelfinanzierte Stellen (bei Mischfinanzierungen ist aufgrund des etatfinanzierten Anteils eine Funktionsbeschreibung erforderlich) |
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Bei Neueinstellungen ist immer eine Funktionsbeschreibung mit einzureichen. Im Fall von Weiterbeschäftigungen, bei denen sich weder die arbeitsvertraglichen Inhalte, noch die Inhalte in der Funktion ändern, ist hingegen keine neue Funktionsbeschreibung erforderlich, es sei denn, die anlässlich des vorhergehenden Arbeitsverhältnisses angefertigte Funktionsbeschreibung enthält ein Befristungsdatum. In einem solchen Fall ist immer eine neue Funktionsbeschreibung anzufordern.
Dem Leitfaden zur Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO) können Sie nähere Informationen zum Thema Funktionsbeschreibung entnehmen (s. unter Weitere Informationen).