Stellenfreigabe
Im Vorwege der Besetzung einer Stelle ist die Klärung bzgl. der Stellenverfügbarkeit und damit verbundenen eine Stellenfreigabe erforderlich.
Die Stellen werden durch die ressourcenverantwortlichen Stellen beplant und vorab freigegeben. Dieses sind insbesondere die Verwaltungsleitungen und Abteilungsleitungen.
Aus Etatmitteln finanzierte Anträge auf Einstellung, Weiterbeschäftigung etc. sind daher über die ressourcenverantwortliche Stelle zu geben, damit diese mitgezeichnet und somit freigegeben werden können. In einer Fakultät ist dies die Verwaltungsleitung, in der Präsidialverwaltung und den zentralen Einrichtungen sind dies die Abteilungs– oder Verwaltungsleitungen sowie bei einhergehender Erhöhung der Stellenwertigkeit auch der Kanzler. Der Kanzler muss grundsätzlich allen Bewertungen von Beamtenstellen, die einer neuen Planstelle bedürfen, zustimmen.
Drittmittelfinanzierte Stellen
Aus Drittmitteln finanzierte Stellen bedürfen der Mittelfreigabe in Form der Mitzeichnung auf dem Antragsformular durch die/den Ressourcenverantwortliche/n. Sofern Sie Informationen zu Ihren Projektfinanzen benötigen, steht Ihnen das Team Drittmittelmanagement gern zur Verfügung.
Zur zeitlichen Abfolge des Stellenbesetzungsverfahrens haben wir Ihnen hier eine Übersicht zusammengestellt, der Sie die einzelnen Prozessschritte bei den verschiedenen Personalmaßnahmen entnehmen können.