Unfall
Wenn Sie als Tarifbeschäftigte oder Tarifbeschäftigter z.B. einen Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder bei der Arbeit haben und sind mehr als 3 Kalendertagen arbeitsunfähig, ist eine Unfallanzeige auszufüllen.
Beamtinnen und Beamte, die durch einen Dienstunfall verletzt werden, erhalten Unfallfürsorgeleistungen nach dem Hamburgischen Beamtenversorgungsgesetz. Ein Dienstunfall ist ein während einer dienstlichen Tätigkeit oder auf dem Dienstweg eintretendes, auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares Ereignis, welches einen Gesundheitsschaden verursacht.
Die Entscheidung, ob ein Dienstunfall vorliegt und ob Unfallfürsorgeleistungen zu gewähren sind, trifft in der Regel die Personalabteilung.
Weitere Erläuterung und die Formulare entnehmen Sie bitte der Seite „Unfallanzeige“.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Personalservice.