Mobile Arbeit an der Universität Hamburg
Die Universität Hamburg verfolgt das Ziel, moderne Arbeitsformen der Zusammenarbeit zu ermöglichen. Die flexible Gestaltung von Arbeitsorten und Arbeitszeiten ist dabei ebenso im Blick wie die vertrauensvolle und sinnstiftende Zusammenarbeit, die den dienstlichen Aufgabenstellungen gerecht wird.
Mit dem Angebot zur Mobilen Arbeit bietet die Universität Hamburg ihren Beschäftigten Möglichkeiten zur flexiblen Gestaltung des Arbeitsortes.
Was bedeutet Mobile Arbeit?
- Sie arbeiten mit einem mobilen Gerät an nicht festgelegten Orten. Das heißt, die Wahl des Arbeitsortes wird nicht durch einen vom Arbeitgeber eingerichteten festen häuslichen Arbeitsplatz festgelegt.
- Der Anteil der Mobilen Arbeit beträgt maximal 60 % Ihrer monatlichen Arbeitszeit. Mindestens 40 % Ihrer monatlichen Arbeitszeit erfolgen in Präsenz.
- Sonderfall: Kurzzeit-Mobile Arbeit
In akuten Situationen (vorübergehende Betreuungsaufgaben, besondere gesundheitliche oder dienstliche Gründe) kann die mobile Arbeit nach Absprache mit der Vorgesetzten oder dem Vorgesetzten kurzzeitig bis zu 100% umfassen. - Weitere Informationen finden Sie in den FAQ.
Muss ich Mobile Arbeit beantragen?
- Nein, die Absprache zur Mobilen Arbeit können Sie formlos mit Ihrer Vorgesetzten oder Ihrem Vorgesetzten treffen.
- Eine schriftliche Vereinbarung ist nicht erforderlich, kann aber bei Bedarf bzw. auf dringenden Wunsch der Beschäftigten oder des Beschäftigten mit der Vereinbarung über Mobile Arbeit (PDF, barrierefrei) festgehalten werden. Die Vereinbarung kann jederzeit verändert werden.
- Bitte beachten Sie die erforderlichen Arbeitsplatzbedingungen und Datenschutzregeln der UHH zur Mobilen Arbeit. Einen Überblick zu den Arbeitsplatzanforderungen finden Sie in der Gefährdungsbeurteilung zur Mobilen Arbeit (DOCX).